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§ 7 - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730 (Nr. 56)
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 610-1-31 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.2023; FNA: 610-1-31 Allgemeines Steuerrecht
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§ 7 Qualifizierter Plattformbetreiber, qualifizierter Drittstaat, qualifizierte Vereinbarung, qualifizierte relevante Tätigkeit
§ 7 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Ein qualifizierter Plattformbetreiber ist ein Plattformbetreiber,
- 1.
- der in einem qualifizierten Drittstaat ansässig ist und
- 2.
- bei dem sämtliche relevante Tätigkeiten, deren Erbringung die von ihm betriebene Plattform ermöglicht, qualifizierte relevante Tätigkeiten sind.
- 1.
- steuerlich ansässig ist oder
- 2.
- steuerlich nicht ansässig ist, aber
- a)
- nach dem Recht des qualifizierten Drittstaats eingetragen ist oder
- b)
- den Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung in dem qualifizierten Drittstaat hat.
(2) Ein qualifizierter Drittstaat ist ein Drittstaat,
- 1.
- zwischen dem und allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine qualifizierte Vereinbarung besteht und
- 2.
- der alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union öffentlich als meldepflichtige Staaten benannt hat.
(3) 1Eine qualifizierte Vereinbarung ist eine wirksame Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und eines Drittstaats, die den automatischen Austausch von Informationen an eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union vorschreibt, die den meldepflichtigen Informationen nach § 14 gleichwertig sind. 2Die Gleichwertigkeit im Sinne von Satz 1 bestimmt sich nach den Feststellungen, die von der Europäischen Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten nach Artikel 8ac Absatz 7 der Amtshilferichtlinie getroffen werden.
(4) Eine qualifizierte relevante Tätigkeit ist jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist.
Zitierungen von § 7 PStTG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PStTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PStTG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PStTG Begriffsbestimmungen
... dieses Gesetz gelten die Begriffsbestimmungen der §§ 3 bis 7 ...
§ 3 PStTG Plattform; Plattformbetreiber
... bb) eine Betriebsstätte im Inland hat und kein qualifizierter Plattformbetreiber ( § 7 Absatz 1 ) ist oder 2. kein qualifizierter Plattformbetreiber ist und a) in keinem ...
§ 9 PStTG Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern
... zu verwenden beabsichtigt; 2. Feststellungen der Europäischen Kommission nach § 7 Absatz 3 Satz 2 ; 3. eine Liste der Identifizierungsdienste, die von Mitgliedstaaten der ...
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