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§ 7 - Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 7 Mietwert
(1) 1Als Mietwert des Wohnraums (§ 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohngeldgesetzes) soll der Betrag zu Grunde gelegt werden, der der Miete für vergleichbaren Wohnraum entspricht. 2Dabei sind Unterschiede des Wohnwertes, insbesondere in der Größe, Lage und Ausstattung des Wohnraums, durch angemessene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.
(2) Der Mietwert ist zu schätzen, wenn ein der Miete für vergleichbaren Wohnraum entsprechender Betrag nicht zu Grunde gelegt werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches G. v. 24. September 2008 BGBl. I S. 1856 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 7 WoGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 WoGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 WoGV Außer Betracht bleibende Kosten und Vergütungen (vom 01.01.2016)
... Kraftfahrzeugen 25 Euro monatlich. (3) Bei der Ermittlung des Mietwertes nach § 7 und der Untermiete sind die Absätze 1 und 2 entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... 6 Außer Betracht bleibende Kosten, Zuschläge und Vergütungen § 7 Mietwert Teil 3 Wohngeld-Lastenberechnung § 8 Aufstellung der ... vom Hundert" durch das Wort Prozent" ersetzt. 11. In § 7 Abs. 1 wird die Angabe § 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe § 9 Abs. 3 ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Angabe § 7 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe § 11 Abs. 2 Nr. 1" und die Angabe § ... § 9 Abs. 2 und 3" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe § 7 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe § 11 Abs. 2 und 3" ersetzt. b) ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe § 7 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe § 11 Abs. 2 Nr. 2" ersetzt. bb) ...
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