§ 85a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 7 BwRefBeglG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... nach § 53 Absatz 1 Satz 5, 4. neben einer Verpflichtungsprämie nach § 85a sowie 5. für Zeiträume, für die eine Verpflichtungsprämie nach ... 5. für Zeiträume, für die eine Verpflichtungsprämie nach § 85a in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung oder für die eine ... für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 85a Absatz 4 in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, ... bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist auf Verpflichtungsprämien, die nach § 85a in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin ... bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden, weiterhin anzuwenden." 3. § 85a wird aufgehoben. 4. Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A ...
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 11 WehrRÄndG 2011 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, wird folgender § 85a eingefügt: „§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf ... geändert worden ist, wird folgender § 85a eingefügt: „§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit (1) Wer sich für einen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/85a_BBesG.htm