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§ 86 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 86 Öffentliche Bekanntmachungen



(1) Die nach dem Bundeswahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesanzeiger, den Bundeswahlleiter im Bundesanzeiger, die Landeswahlleiter im Staatsanzeiger oder Ministerial- oder Amtsblatt der Landesregierung oder des Innenministeriums, die Kreiswahlleiter und Verwaltungsbehörden des Kreises in der Art und Weise, die allgemein für Bekanntmachungen der Kreise und kreisfreien Städte des Wahlkreises bestimmt sind, die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise.

(2) Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 genügt Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat.

(3) 1Der Inhalt der nach dem Bundeswahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen kann zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. 2Dabei sind die Unversehrtheit, Vollständigkeit und Ursprungszuordnung der Veröffentlichung nach aktuellem Stand der Technik zu gewährleisten. 3Personenbezogene Daten in Internetveröffentlichungen von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 38 und § 43 Absatz 1 sind spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses, von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 79 Absatz 1 und § 84 Absatz 3 spätestens sechs Monate nach dem Ende der Wahlperiode zu löschen.

(4) Der Bundeswahlleiter übermittelt dem Deutschen Bundestag die Anschriften oder Erreichbarkeitsanschriften sowie Geburtsdaten der zugelassenen Bewerber, der vorläufig Gewählten sowie der Gewählten.



 
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Frühere Fassungen von § 86 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 10 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 18.05.2013Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
aktuellvor 11.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 86 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 32 BWO (zu § 76 Absatz 6) Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis der Wahl zum Deutschen Bundestag (vom 18.09.2024)
...  Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. 2. Dem Kreiswahlausschuss ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 5 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 53
... bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 86 Bundeswahlordnung ). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages ...
Anhang 9 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 61 Buchstabe b
... bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 86 Bundes- wahlordnung). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen ...
Anhang 13 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 69
...  Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. 2. Dem Kreiswahlausschuss ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 3 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b
... bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 86 Bundeswahlordnung ). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach ...
Anhang 6 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b
... bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 86 Bundeswahlordnung ). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend." 39. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Innern, ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 10 11. ZustAnpV Änderung der Bundeswahlordnung
...  In § 1 Satz 2, § 34 Absatz 7 Satz 1 und § 86 Absatz 1 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „eine" eingefügt. b) Satz 3 wird aufgehoben. 28. Dem § 86 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Der Inhalt der nach dem ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... durch das Wort „Bundeswahlgesetzes" ersetzt. 21. In § 86 Abs. 1 wird das Wort „Gesetz" durch das Wort „Bundeswahlgesetz" ersetzt. ...