§ 87 Zustellungen, Versicherungen an Eides statt
Frühere Fassungen von § 87 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 80 BWO Benachrichtigung der gewählten Bewerber (vom 18.09.2024) ... (§ 44 des Bundeswahlgesetzes) benachrichtigt er die Gewählten mittels Zustellung ( § 87 Absatz 1 ) und weist sie auf die Vorschriften des § 45 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes hin. ...
§ 84 BWO Berufung von Nachfolgern (vom 18.09.2024) ... 1 Sätze 1 bis 4 des Bundeswahlgesetzes nachfolgenden Bewerber der Partei mittels Zustellung ( § 87 Abs. 1 ) und weist ihn auf die Vorschrift des § 45 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes hin. Er ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 45 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes hin." bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 87 Abs. 1" durch die Angabe „§ 87 Absatz 1" sowie die Angabe „§ 45 ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 87 Abs. 1" durch die Angabe „ § 87 Absatz 1" sowie die Angabe „§ 45 Abs. 3" durch die Angabe „§ 45 ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... (§ 44 des Bundeswahlgesetzes) benachrichtigt er den Gewählten mittels Zustellung (§ 87 Abs. 1) und weist ihn auf die Vorschriften des § 45 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes ... (§ 44 des Bundeswahlgesetzes) benachrichtigt er die Gewählten mittels Zustellung (§ 87 Abs. 1) und weist sie auf die Vorschriften des § 45 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes hin. ...
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