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§ 8 - Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG)

§ 8 Hilfsmerkmale



Hilfsmerkmale sind

1.
für die Intrahandelsstatistik

a)
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen,

b)
Steuernummer aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Auskunftspflichtigen; bei umsatzsteuerrechtlichen Organschaften die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Organträgers und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Organgesellschaft, welche die Ware versendet oder bei der sie eingeht,

c)
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen;

2.
für die Extrahandelsstatistik

a)
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummern sowie Adresse für elektronische Post der Auskunftspflichtigen,

b)
EORI-Nummer, ergänzende nationale Niederlassungsnummer zur EORI-Nummer, TCUI-Nummer, IOSS-Nummer, Steuernummer der Auskunftspflichtigen aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Auskunftspflichtigen, Registriernummer der Zollanmeldung, sowie weitere, aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 18 Nummer 3 festgelegte Identifikatoren,

c)
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.

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Zitierungen von § 8 AHStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 AHStatG Auskunftspflicht
... die auch die Anmeldung nach § 6 umfasst. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 8 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe c ist freiwillig. (2) Zusätzlich zu Absatz 1 umfasst die Auskunftspflicht die ...
§ 10 AHStatG Anmeldestellen
... übermitteln dem Statistischen Bundesamt die Einzelangaben nach den §§ 7 und 8 zu den in Absatz 3 genannten Warenverkehren. Wird durch die Zollbehörden zum ... festgestellt, dass Angaben in Zollanmeldungen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 falsch waren, übermitteln die Zollbehörden an das Statistische Bundesamt die ...
§ 12 AHStatG Übermittlung von Daten und Informationen durch Behörden
... Bundesamt ergänzend zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 weitere Daten aus Zollanmeldungen, die geeignet sind, die Auskunftspflicht nach § 9 ... oder die Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 zu überprüfen. Die nach Satz 1 zu übermittelnden Daten werden in einer ... zu bereits an das Statistische Bundesamt übermittelte Merkmalen nach § 7 oder § 8 einer Zollanmeldung vorgenommen, übermitteln sie diese Korrekturen an das Statistische ... übermitteln dem Statistischen Bundesamt Daten zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 sowie zum Bestehen der Auskunftspflicht und zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von ...
§ 15 AHStatG Datenübermittlungen durch das Statistische Bundesamt
... Angaben zu Warenverkehren im Extrahandel zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 an die zuständigen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. ...
§ 16 AHStatG Datenaustausch mit der Deutschen Bundesbank
... Veredelungsdienstleistungen zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 erhält. (3) Das Statistische Bundesamt übermittelt der Deutschen Bundesbank ... erhobenen Einzelangaben zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 . (4) Einzelangaben, die nach Absatz 1 und 3 an die Deutsche Bundesbank übermittelt ...
§ 18 AHStatG Verordnungsermächtigung
... 1 und 4, 3. die Aufnahme zusätzlicher Identifikatoren als Hilfsmerkmale nach § 8 Nummer 2 Buchstabe b , 4. nähere Bestimmungen zur Übermittlung und Verwendung von Daten dieser ... zusätzlich zu den Erhebungsmerkmalen nach § 7 und den Hilfsmerkmalen nach § 8 durch die Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt zur Feststellung der Auskunftspflicht nach ... der Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580
§ 2 AHStatDV Datenübermittlung der Zollbehörden
... und zur Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes zusätzlich zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des ... Außenhandelsstatistikgesetzes zusätzlich zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes abhängig von der Verkehrsrichtung Daten aus den folgenden Zollanmeldedaten: 1. ...
§ 24 AHStatDV Strom und Erdgas
... schließen, müssen diese Lieferungen mit den Angaben zu allen in den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes genannten Merkmalen anmelden. Das Statistische Bundesamt kann auf die Anmeldungen nach ... die Anmeldungen nach Satz 2 verzichten, wenn Angaben zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes in anderen geeigneten Quellen vorliegen. (2) Leitungen für elektrischen Strom und ...
§ 26 AHStatDV Abfallprodukte
... ohne Wert sind wie folgt anzumelden: 1. mit Angaben zu allen in den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes genannten Merkmalen, 2. mit der Verkehrsrichtung, 3. mit der Art des ...