§ 91 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 91 SG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 91 SG
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 2 BPersVGNG Änderung des Soldatengesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 91 wie folgt gefasst: „§ 91 (weggefallen)". 2. § 91 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 91 wie folgt gefasst: „ § 91 (weggefallen) ". 2. § 91 wird ... zu § 91 wie folgt gefasst: „§ 91 (weggefallen)". 2. § 91 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/91_SG.htm