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§ 93b - Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

neugefasst durch B. v. 11.08.1993 BGBl. I S. 1473; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 20.02.1971; FNA: 1104-1 Bundesverfassungsgericht
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§ 93b



1Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder die Verfassungsbeschwerde im Falle des § 93c zur Entscheidung annehmen. 2Im übrigen entscheidet der Senat über die Annahme.



 

Zitierungen von § 93b BVerfGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93b BVerfGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 93d BVerfGG
... Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 22 GOBVerfG
... es keiner Zustellung, wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird (§§ 93a, 93b BVerfGG). (2) Die Zustellung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende (§ 23 ...
§ 31 GOBVerfG
... ist aktenkundig zu machen. (3) Wenn ein Beschluss der Kammer nach §§ 81a, 93b oder § 93c BVerfGG im Einzelfall von besonderem Interesse ist, kann der Senat auf ihren ...
§ 41 GOBVerfG
... unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§§ 81a, 93b BVerfGG), Stellungnahmen der Äußerungsberechtigten (§ 82 in Verbindung mit ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 22 GOBVerfG
... es keiner Zustellung, wenn die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird (§§ 93a, 93b BVerfGG). (2) Die Zustellung durch den Vorsitzenden (§ 23 Abs. 2 BVerfGG) erfolgt ...
§ 31 GOBVerfG
... aktenkundig zu machen. (3) Wenn ein Beschluß der Kammer nach § 81a, § 93b oder § 93c BVerfGG im Einzelfall von besonderem Interesse ist, kann der Senat auf ihren ...
§ 41 GOBVerfG
... unzulässig ist oder eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird (§ 81a, § 93b BVerfGG), Stellungnahmen der Äußerungsberechtigten (§ 82 in Verbindung mit § ...