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§ 95 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 95 Begriff des Betriebsvermögens
(1) 1Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. 2Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht nicht als juristische Person zu behandeln sind, wenn dem Grunde nach eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 1 und Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegt.
(2) Als Gewerbebetrieb gilt unbeschadet des § 97 nicht die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet.
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2056 m.W.v. 1. Juli 2021
Frühere Fassungen von § 95 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 9 Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2056 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 2 Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 95 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vom 01.01.2025)
... bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören ( § 95 ); diese Zurechnung geht anderen Zurechnungen vor. § 160 Absatz 10 bleibt ...
§ 103 BewG Schulden und sonstige Abzüge
... Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 ...
§ 109 BewG Bewertung (vom 01.01.2009)
... Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils ...
§ 151 BewG Gesonderte Feststellungen (vom 01.01.2025)
... 157), 2. der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen ( §§ 95 , 96, 97), 3. der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. ...
§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2025)
... Wert von Betriebsvermögen oder des Anteils am Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95 , 96 und 97 (Betriebsvermögenswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen ...
Zitat in folgenden Normen
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen (vom 01.01.2024)
... Europäischen Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen ( §§ 95 bis 97 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, eines ...
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt." 5. § 95 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile ... 109 Bewertung (1) Das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben im Sinne des § 95 und das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen im Sinne des § 96 ist jeweils ... 2. der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95 , 96, 97),". b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In dem ... Wert von Betriebsvermögen oder des Anteils am Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95 , 96 und 97 (Betriebsvermögenswert) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen ...
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 9 StAbwGEG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 95 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 15 Abs. 1 und 2" wird ...
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 ErbStRAnpG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Wirtschaftsraums dient; 2. inländisches Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder ...
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes (vom 01.01.2025)
... 68 bis 94, § 31)" gestrichen. c) In Nummer 3 wird die Angabe „( §§ 95 bis 109, § 31)" gestrichen. 4. § 19 wird aufgehoben. 5. ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 18 JStG 2007 Änderung des Bewertungsgesetzes
... Grundbesitzwerte (§ 138), 2. der Wert des Betriebsvermögens (§§ 95 , 96) oder des Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a), 3. der Wert von ...
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