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§ 9 - Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-25 Beamte
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§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten



(1) Als ruhegehaltfähig gilt die Zeit, während der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis

1.
nichtberufsmäßigen Wehrdienst in der Bundeswehr oder der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder einen vergleichbaren zivilen Ersatzdienst oder Polizeivollzugsdienst geleistet hat oder

2.
sich insgesamt länger als drei Monate in einem Gewahrsam (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 des Häftlingshilfegesetzes in der bis zum 28. Dezember 1991 geltenden Fassung) befunden hat oder

3.
sich auf Grund einer Krankheit oder Verwundung als Folge eines Dienstes nach Nummer 1 oder im Sinne des § 8 Abs. 1 im Anschluss an die Entlassung arbeitsunfähig in einer Heilbehandlung befunden hat.

(2) § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 5 bis 7 und Abs. 2 gilt entsprechend.



 
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Frühere Fassungen von § 9 BeamtVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 05.01.2017 BGBl. I S. 17
aktuell vorher 22.03.2012Artikel 4 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 15.03.2012 BGBl. I S. 462
aktuellvor 22.03.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 BeamtVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BeamtVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12b BeamtVG Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (vom 12.02.2009)
... Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten nach den §§ 8 und 9 , Beschäftigungszeiten nach § 10 und sonstige Zeiten nach den §§ 11 und 67 ...
§ 14 BeamtVG Höhe des Ruhegehalts (vom 01.08.2021)
... und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz ... und mindestens 40 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10, Zeiten im Sinne des § 6a und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz ... anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt ...
§ 69 BeamtVG Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... Die Witwenabfindung richtet sich nach diesem Gesetz. 2. Die §§ 3, 9 , 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, die §§ 33, 34, 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, ...
§ 69d BeamtVG Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger (vom 01.01.2020)
... diesem Zeitpunkt mindestens 40 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit nach § 6, § 8 oder § 9 zurückgelegt haben, gilt Absatz 1 entsprechend. (5) Auf am 1. Januar 2001 ...
§ 69k BeamtVG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (vom 11.01.2017)
... dem 11. Januar 2017 eingetreten sind, sind § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 , § 10 Satz 1, die §§ 11, 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 13 Absatz 2 Satz 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 6 AltGG Altersgeldfähige Dienstzeit (vom 07.07.2021)
... Wehrdienst zurückgelegten Zeiten in entsprechender Anwendung der §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes , 2. gilt bei Berufssoldaten auch die Zeit nach § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 ...

Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BeamtVÜV)
neugefasst durch B. v. 19.03.1993 BGBl. I S. 369; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
§ 2 BeamtVÜV Maßgaben (vom 01.09.2020)
... weiteren Maßgaben. (2) Wehrdienstzeiten nach den §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes , die ein Beamter nach Vollendung des 17. Lebensjahres vor der Berufung in das ... Satz 1 gilt entsprechend für vergleichbare Zeiten nach den §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes , die ein Beamter bis zum 2. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegt hat. (3) ... findet. (5) Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten (§§ 8, 9 des Beamtenversorgungsgesetzes ), Beschäftigungszeiten (§ 10 des Beamtenversorgungsgesetzes) und sonstige Zeiten ...

Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
§ 16 BeamtVZustAnO Sonstige Regelungen
... und einer Versorgungsauskunft als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9 , 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)
Artikel 1 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
§ 1 BMVgBeamtVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen (vom 01.01.2022)
...  1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 6, 6a, 8, 9 , 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG)
Artikel 2 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583, 1586
§ 5 BwBeamtAusglG Einmalzahlung
... sind auch Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten nach den §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes, die die Beamtin oder der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Neufassung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
Artikel 2 BMVgBeamtVZustNFAnO Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
...  1. die Feststellung, welche Dienstzeiten nach den §§ 6, 6a, 8, 9 , 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 9 BesStMG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10 und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten, ... und mindestens 40 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10 und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten, ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 3, 9 , 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, die §§ 33, 34, 42 Satz 2, die §§ 49 bis 50a, 51, 52, ...

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 11 BGVerhG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... „§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" die Wörter „, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 , § 10 Satz 1, die §§ 11, 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 13 Absatz 2 Satz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... des Innern kann Ausnahmen zulassen,". 4. In § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „nach Vollendung des 17. Lebensjahres" ... anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9 , 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat. Dies gilt nicht, wenn in ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 4 BBeamtGewG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 6. § 9 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. nichtberufsmäßigen ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 3 BesStMV Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
... bestimmten weiteren Maßgaben. (2) Wehrdienstzeiten nach den §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes , die ein Beamter nach Vollendung des 17. Lebensjahres vor der Berufung in das ... findet. Satz 1 gilt entsprechend für vergleichbare Zeiten nach den §§ 8 und 9 des Beamtenversorgungsgesetzes , die ein Beamter bis zum 2. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegt hat. (3) ... 6 Anwendung findet. (5) Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten (§§ 8, 9 des Beamtenversorgungsgesetzes ), Beschäftigungszeiten (§ 10 des Beamtenversorgungsgesetzes) und sonstige Zeiten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619; aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
G. BeamtVZustAnO Sonstige Regelungen
... und einer Versorgungsauskunft als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9 , 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)
A. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3739; aufgehoben durch Artikel 3 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
§ 1 BMVgBeamtVZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten
... und einer Versorgungsauskunft als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 8, 9 , 12a, 12b und 13 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach § 3 der ...