§ 9 - Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 9 Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger


§ 9 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Leisten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Reservistendienst, so erhalten sie mindestens die Differenz aus

1.
der Summe aus

a)
ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen nach der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der das Ruhegehalt berechnet ist, und

b)
dem Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes,

wobei von dieser Summe der Betrag subtrahiert wird, der als Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von den Dienstbezügen abzuziehen wäre, und

2.
ihren Versorgungsbezügen, von denen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen wird.


Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts G. v. 18. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 m.W.v. 1. Januar 2025

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Frühere Fassungen von § 9 USG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
vom 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
aktuell vorher 24.12.2024Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
vom 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
aktuellvor 24.12.2024Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 9 USG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in USG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 USG Teilzeit (vom 01.01.2020)
... nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden Leistungen nach den §§ 5 bis 9 , 11 und 14 anteilig gewährt. Die Leistungen nach den §§ 12 bis 17 und 23 ...
§ 25 USG Antrag
... Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9 , 14 und 19 werden auf Antrag gewährt. (2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf des ...
§ 27 USG Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 01.01.2025)
... nach § 8 Absatz 1 Satz 1 beantragen, haben Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie Ruhegehälter nach ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 14b ArbPlSchG Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen (vom 01.01.2020)
... 2, der Bezüge nach § 9 Abs. 2, bei Anspruch auf Leistungen nach den §§ 6 bis 9 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder für Elternzeit. (3) Die Leistungen nach Absatz 2 dürfen, wenn ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 6 SoldEntsRÄndG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 wie folgt gefasst: „§ 9 Leistungen für Versorgungsempfängerinnen ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 wie folgt gefasst: „ § 9 Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger".  ... für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger". 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Leistungen für ... Versorgungsempfänger". 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger  ...
Artikel 7 SoldEntsRÄndG Weitere Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
...  § 9 Nummer 1 Buchstabe b des Unterhaltssicherungsgesetzes , das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter ...


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