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Anlage 10 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 10 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 13 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) G. v. 8. Dezember 2010 BGBl. I S. 1768 m.W.v. 14. Dezember 2010
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Frühere Fassungen von Anlage 10 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.12.2010 | Artikel 13 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 10 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 13 JStG 2010 Änderung des Bewertungsgesetzes
... „Anlage 9 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den Anlagen 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „Anlagen 10 bis 13 (weggefallen)". ... b) Die Angaben zu den Anlagen 10 bis 13 werden wie folgt gefasst: „Anlagen 10 bis 13 (weggefallen)". c) Folgende Angaben werden angefügt: ... ist auf Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 anzuwenden." 5. Die Anlagen 10 bis 13 werden aufgehoben. 6. In der Anlage 15 werden in der Spalte 2 die Wörter ...
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