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Anlage 12 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 12 (zu § 47 Absatz 5 Satz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung *)



Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2018 I S. 1619)



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Anm. d. Red.:

In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

 
durch Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359):

 
In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder qualifizierte elektronische Signatur" eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 12 PflAPrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 12 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 12 erteilt. (6) Die Eignungsprüfung findet in Form einer staatlichen ...
Anlage 12 PflAPrV (zu § 47 Absatz 5 Satz 2) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung *) (vom 16.12.2023)
... durch Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ...
Anlage 13 PflAPrV (zu § 42 Satz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung *) (vom 16.12.2023)
... durch Artikel 4 Nummer 37 G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... 10 (zu § 45 Absatz 9, § 45a Absatz 9)". g) Nach der Angabe zu Anlage 12 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 12a Urkunde über die ... „oder qualifizierte elektronische Signatur(en)" eingefügt. 37. In den Anlagen 12 bis 14 werden jeweils nach dem Wort „Unterschrift" die Wörter „oder ... „oder qualifizierte elektronische Signatur" eingefügt. 38. Nach Anlage 12 wird folgende Anlage 12a eingefügt: „Anlage 12a (zu § 49d) Urkunde ...