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Anlage 13 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6 Zahnärzte und Dentisten
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Anlage 13 (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung *)



Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 978)



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*)
In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

a)
Nach dem Wort „Fach" werden die Wörter „/in der Fächergruppe" eingefügt.

b)
Die Wörter „Tragende Gründe des Prüfungsergebnisses: ..." werden gestrichen.

c)
Nach dem Wort „Unterschrift" werden jeweils die Wörter „oder qualifizierte elektronische Signatur" eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 13 ZApprO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
vom 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 13 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 ZApprO Durchführung (vom 01.12.2024)
... ist für jeden Studierenden und jede Studierende eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 13 anzufertigen. Aus der Niederschrift muss Folgendes ersichtlich sein: 1. der ...
§ 82 ZApprO Modellstudiengang (vom 01.10.2021)
... verfahren wird, 9. festgelegt ist, wie die Anforderungen, die in den Anlagen 1, 13 und 16 beschrieben sind, im Modellstudiengang erfüllt werden. (3) Die Zulassung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... 2024 erstmals unternommen oder wiederholt wird, gilt Absatz 3 entsprechend." 36. Anlage 13 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort „Fach" werden die ...