Anlage 18 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung im Wahlkreis


Anlage 18 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 31


Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 12. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 m.W.v. 18. September 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 18 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 18 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 18 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 BWO Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (vom 18.09.2024)
... soll nach dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 abgegeben werden; b) eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... 23), 7. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung ( Anlagen 18 und 24). (2a) Der Landeswahlleiter kann zur Kosteneinsparung den Druck oder ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „§ 34 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a" ersetzt. s) In der Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) werden die Wörter „§ 34 Abs. 5 Nr. 3 ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die ... „Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern" ersetzt. 56. In Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) werden unter der Nummer 3 die Wörter „Die von ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... zur Aufstellung des Bewerbers für den Wahlkreis". c) Die Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3) wird wie folgt gefasst: „Anlage 18 (zu § 34 ... Angabe zu Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3) wird wie folgt gefasst: „Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung im ... dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 abgegeben werden; b) eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers ... „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... den heute vorliegenden Erkenntnissen" eingefügt. 14. In den Anlagen 17 und 18 werden jeweils die Angabe „(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)" durch die Angabe „(zu ...


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