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Anlage 19
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Anlage 19 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Artikel 1 V. v. 08.07.2019
BGBl. I S. 933
(
Nr. 25
); zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 21.11.2024
BGBl. 2024 I Nr. 360
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6
Zahnärzte und Dentisten
5 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 13 Vorschriften zitiert
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
Anlage 18
←
→
Anlage 20
Anlage 19 (zu
§ 81 Nummer 2
) Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
Anlage 19 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 18
←
→
Anlage 20
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Zitierungen von
Anlage 19 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 19 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 81 ZApprO Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
... 2. die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Muster der
Anlage 19
...
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