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Anlage 1 - Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1222 (Nr. 28)
Geltung ab 31.07.2018; FNA: 2129-8-43 Umweltschutz
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Geltung ab 31.07.2018; FNA: 2129-8-43 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 und 2, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 17) Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Tabelle A
Schadstoffe | Zeitreihe | Berichterstattungs- frist gegenüber der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur | |
Nationale Gesamt- emissionen nach Quellkategorien1 gemäß NFR2 | - SO2, NOx, NMVOC, NH3, CO3 - Schwermetalle (Cd, Hg, Pb)4 - POP5 (PAK6, Benzo[a]pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Indeno(1, 2, 3-cd)pyren, Dioxine/Furane, PCB7, HCB8 insgesamt) | Jährlich ab dem Jahr 1990 bis zum Berichtsjahr minus 2 (X-2) | 15. Februar10 |
Nationale Gesamt- emissionen nach Quellkategorien1 gemäß NFR2 | PM2,5, PM109 und falls verfügbar Ruß | Jährlich ab dem Jahr 2000 bis zum Berichtsjahr minus 2 (X-2) | 15. Februar10 |
1 Natürliche Emissionen werden nach den Methoden gemeldet, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik festgelegt sind. Sie werden nicht in die nationalen Gesamtmengen eingerechnet, sondern gesondert gemeldet. 2 NFR: Nomenklatur für die Berichterstattung gemäß dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. 3 CO (Kohlenmonoxid). 4 Cd (Kadmium), Hg (Quecksilber), Pb (Blei). 5 POP (persistente organische Schadstoffe). 6 PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). 7 PCB (polychlorierte Biphenyle). 8 HCB (Hexachlorbenzol). 9 „PM10" sind Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern (µm). 10 Enthält ein Bericht Fehler, so ist er spätestens vier Wochen nach Identifikation des Fehlers oder der Fehler mit einer genauen Erläuterung der vorgenommenen Änderungen erneut einzureichen. |
Tabelle B
Schadstoffe | Zeitreihe/Zieljahre | Berichterstattungs- frist gegenüber der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur | |
Nationale Rasterdaten über Emissionen nach Quellkategorien (GNFR) | - SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5 - Schwermetalle (Cd, Hg, Pb) - POP (PAK insgesamt, HCB, PCB, Dioxine/Furane) - Ruß (falls verfügbar) | Alle vier Jahre, Berichtsjahr minus 2 (X-2) ab dem Jahr 2017 | 1. Mai1 |
Große Punktquellen nach Quellkategorien (GNFR) | - SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5 - Schwermetalle (Cd, Hg, Pb) - POP (PAK insgesamt, HCB, PCB, Dioxine/Furane) - Ruß (falls verfügbar) | Alle vier Jahre, Berichtsjahr minus 2 (X-2) ab dem Jahr 2017 | 1. Mai1 |
Emissionsprognose nach aggregierten NFR-Sektoren | - SO2, NOx, NMVOC, NH3, PM2,5 und, falls verfügbar, Ruß | Alle zwei Jahre für die Prognosejahre 2020, 2025 und 2030 sowie, sofern verfügbar, für die Prognosejahre 2040 und 2050 ab dem Jahr 2017 | 15. März |
1 Enthält ein Bericht Fehler, so ist er innerhalb von vier Wochen nach der Identifikation des Fehlers oder der Fehler mit einer genauen Erläuterung der vorgenommenen Änderungen erneut einzureichen. |
Tabelle C
Schadstoffe | Zeitreihe/Zieljahre | Berichterstattungs- frist gegenüber der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur | |
Informativer Inventar- Bericht | - SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5 - Schwermetalle (Cd, Hg, Pb) und Ruß - POP (PAK insgesamt, Benzo[a]pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Indeno(1,2,3-cd)pyren, Dioxine/Furane, PCB, HCB) - gegebenenfalls Schwermetalle (As, Cr, Cu, Ni, Se und Zn und ihre Verbindungen) und Gesamtschwebstaub | Jährlich (wie in den Tabellen A bis C angegeben) | 15. März |
Zitierungen von Anlage 1 43. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 43. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
43. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 43. BImSchV Nationales Emissionsinventar
... Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle A aufgeführten Schadstoffe, für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft nach ... vollständig und genau sein. (2) Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle B aufgeführten Schadstoffe ein räumlich aufgeschlüsseltes nationales ...
§ 8 43. BImSchV Nationale Emissionsprognose
... Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle B aufgeführten Schadstoffe, für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft nach ...
§ 9 43. BImSchV Informativer Inventarbericht
... und Technik der Emissionsberichterstattung einen informativen Inventarbericht zu den in Anlage 1 Tabelle C aufgeführten Schadstoffen. Für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft ...
§ 17 43. BImSchV Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
... Die Übermittlung erfolgt gemäß den Berichterstattungsfristen in Anlage 1 ...
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