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Anlage 1 - Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1222 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 61
Geltung ab 31.07.2018; FNA: 2129-8-43 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 und 2, § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und § 17) Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen



Tabelle A


 SchadstoffeZeitreiheBerichterstattungs-
frist gegenüber
der Europäischen
Kommission und
der Europäischen
Umweltagentur
Nationale Gesamt-
emissionen nach
Quellkategorien1
gemäß NFR2
- SO2, NOx, NMVOC, NH3, CO3
- Schwermetalle (Cd, Hg, Pb)4
- POP5 (PAK6, Benzo[a]pyren,
Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen,
Indeno(1, 2, 3-cd)pyren, Dioxine/Furane,
PCB7, HCB8 insgesamt)
Jährlich
ab dem Jahr 1990
bis zum Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
15. Februar10
Nationale Gesamt-
emissionen nach
Quellkategorien1
gemäß NFR2
PM2,5, PM109 und falls verfügbar Ruß Jährlich
ab dem Jahr 2000
bis zum Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
15. Februar10
1 Natürliche Emissionen werden nach den Methoden gemeldet, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik festgelegt sind. Sie werden
nicht in die nationalen Gesamtmengen eingerechnet, sondern gesondert gemeldet.
2 NFR: Nomenklatur für die Berichterstattung gemäß dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung.
3 CO (Kohlenmonoxid).
4 Cd (Kadmium), Hg (Quecksilber), Pb (Blei).
5 POP (persistente organische Schadstoffe).
6 PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).
7 PCB (polychlorierte Biphenyle).
8 HCB (Hexachlorbenzol).
9 „PM10" sind Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern (µm).
10 Enthält ein Bericht Fehler, so ist er spätestens vier Wochen nach Identifikation des Fehlers oder der Fehler mit einer genauen Erläuterung der
vorgenommenen Änderungen erneut einzureichen.


Tabelle B


 SchadstoffeZeitreihe/ZieljahreBerichterstattungs-
frist gegenüber
der Europäischen
Kommission und
der Europäischen
Umweltagentur
Nationale Rasterdaten
über Emissionen nach
Quellkategorien (GNFR)
- SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5
- Schwermetalle (Cd, Hg, Pb)
- POP (PAK insgesamt, HCB, PCB,
Dioxine/Furane)
- Ruß (falls verfügbar)
Alle vier Jahre,
Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
ab dem Jahr 2017
1. Mai1
Große Punktquellen
nach Quellkategorien
(GNFR)
- SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5
- Schwermetalle (Cd, Hg, Pb)
- POP (PAK insgesamt, HCB, PCB,
Dioxine/Furane)
- Ruß (falls verfügbar)
Alle vier Jahre,
Berichtsjahr
minus 2 (X-2)
ab dem Jahr 2017
1. Mai1
Emissionsprognose nach
Quellkategorien gemäß
der Nomenklatur für
die Berichterstattung
(NFR)
- SO2, NOx, NMVOC, NH3, PM2,5 und,
falls verfügbar, Ruß
Alle zwei Jahre für die
Prognosejahre 2020,
2025 und 2030 sowie,
sofern verfügbar, für die
Prognosejahre 2040 und
2050 ab dem Jahr 2017
15. März
1 Enthält ein Bericht Fehler, so ist er innerhalb von vier Wochen nach der Identifikation des Fehlers oder der Fehler mit einer genauen Erläuterung der vorgenommenen Änderungen erneut einzureichen.


Tabelle C


 SchadstoffeZeitreihe/ZieljahreBerichterstattungs-
frist gegenüber
der Europäischen
Kommission und
der Europäischen
Umweltagentur
Informativer Inventar-
Bericht
- SO2, NOx, NMVOC, CO, NH3, PM10, PM2,5
- Schwermetalle (Cd, Hg, Pb) und Ruß
- POP (PAK insgesamt, Benzo[a]pyren,
Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen,
Indeno(1,2,3-cd)pyren, Dioxine/Furane,
PCB, HCB)
- gegebenenfalls Schwermetalle (As, Cr,
Cu, Ni, Se und Zn und ihre Verbindungen)
und Gesamtschwebstaub
Jährlich
(wie in den Tabellen A
bis C angegeben)
15. März






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 43. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
vom 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 61

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 43. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 43. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 43. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 43. BImSchV Nationales Emissionsinventar
... Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle A aufgeführten Schadstoffe, für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft nach ... vollständig und genau sein. (2) Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle B aufgeführten Schadstoffe ein räumlich aufgeschlüsseltes nationales ...
§ 8 43. BImSchV Nationale Emissionsprognose
... Das Umweltbundesamt erstellt für die in Anlage 1 Tabelle B aufgeführten Schadstoffe, für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft nach ...
§ 9 43. BImSchV Informativer Inventarbericht
... und Technik der Emissionsberichterstattung einen informativen Inventarbericht zu den in Anlage 1 Tabelle C aufgeführten Schadstoffen. Für Luftschadstoffe aus dem Sektor Landwirtschaft ...
§ 17 43. BImSchV Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
...  Die Übermittlung erfolgt gemäß den Berichterstattungsfristen in Anlage 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
V. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 61
Artikel 1 BImSchV43ÄndV Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Luftschadstoffe vom 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222) wird wie folgt geändert: 1. Anlage 1 Tabelle B Spalte 1 Zeile 4 wird wie folgt gefasst: „Emissionsprognose nach Quellkategorien ...