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Anlage 1 - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2728, 2022 I S. 2098; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 20.12.2019, abweichend siehe § 24; FNA: 2129-63 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Brennstoffe



Brennstoffe im Sinne dieses Gesetzes sind:

1.
Waren der Positionen 1507 bis 1518 der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden,

2.
Waren der Positionen 2701, 2702 und 2704 bis 2715 der Kombinierten Nomenklatur,

3.
Waren der Positionen 2901 und 2902 der Kombinierten Nomenklatur,

4.
Waren der Unterposition 2905 11 00 der Kombinierten Nomenklatur,

5.
Waren der Positionen 3403, 3811 und 3817 der Kombinierten Nomenklatur,

6.
Waren der Unterpositionen

a)
3824 99 86, 3824 99 93,

b)
3824 99 92 und 3824 99 96 (jeweils ausgenommen zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend, sowie zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse),

c)
3826 00 10 und 3826 00 90 der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden.

Als Brennstoffe im Sinne dieses Gesetzes gelten auch andere als die in Satz 1 genannten Waren, sofern sie im Falle des § 2 Absatz 2a in den dort genannten Anlagen eingesetzt werden.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 BEHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2022Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2006

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 BEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BEHG Anwendungsbereich (vom 13.02.2023)
... Dieses Gesetz gilt für die Emission von Treibhausgasen aus den in Anlage 1 genannten Brennstoffen, die gemäß den Absätzen 2 und 2a in Verkehr gebracht ...
§ 3 BEHG Begriffsbestimmungen (vom 16.11.2022)
...  die Menge Kohlendioxid in Tonnen, die bei einer Verbrennung von Brennstoffen nach Anlage 1 freigesetzt werden kann und dem Verantwortlichen infolge des Inverkehrbringens nach § 2 ...
§ 11 BEHG Ausgleich indirekter Belastungen (vom 16.11.2022)
... im Sinne des § 3 Nummer 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die Brennstoffe nach Anlage 1 einsetzen, für die nach diesem Gesetz Emissionszertifikate abgegeben wurden und aufgrund ...
 
Zitat in folgenden Normen

Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
§ 4 BEHV Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
... für die reibungslose Abwicklung des Sekundärhandels mit einem oder mehreren der in Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes aufgeführten Brennstoffe oder mit Berechtigungen gemäß § 7 des ...
§ 34 BEHV Festlegung der jährlichen Emissionsmengen (vom 27.06.2023)
... des Brennstoffemissionshandelsgesetzes 70,45 Prozent, 2. für die Brennstoffe nach Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes abzüglich der Brennstoffe, für die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des ... erstmals ab dem 1. Januar 2024 gilt, 71,49 Prozent, 3. für die Brennstoffe nach Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes 74,49 Prozent. (2) Für die Jahre 2021 bis 2030 werden folgende jährliche ...

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
§ 2 EBeV 2030 Begriffsbestimmungen
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; 10. Brennstoffe: die in Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes genannten Brennstoffe; 11. Emissionsfaktor: Parameter zur Angabe, wieviel ...
§ 7 EBeV 2030 Berechnungsfaktoren
... bei der rechnerischen Ermittlung der Brennstoffemissionen eines Kalenderjahres für die in Anlage 1 Satz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes genannten Brennstoffe die in Anlage 2 Teil 4 festgelegten Standardwerte für ... die jeweilige Liefercharge heranzuziehen. (3) Sind für Brennstoffe nach Anlage 1 Satz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes keine Standardwerte in Anlage 2 Teil 4 festgelegt, verwendet der Verantwortliche eine der in ...
Anlage 4 EBeV 2030 (zu § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 3 und 4, § 15 Absatz 1) Methoden zur Ermittlung der Berechnungsfaktoren
... 7 Absatz 3 Für die Ermittlung der Berechnungsfaktoren für Brennstoffe nach Anlage 1 Satz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes kann der Verantwortliche zwischen den nachfolgenden Methoden wählen: 1. Ermittlung ... 7 Absatz 4 Für die Ermittlung der Berechnungsfaktoren für Brennstoffe nach Anlage 1 Satz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes kann der Verantwortliche zwischen den nachfolgenden Methoden wählen: 1. Ermittlung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Artikel 1 1. BEHVÄndV
... des Brennstoffemissionshandelsgesetzes 70,45 Prozent, 2. für die Brennstoffe nach Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes abzüglich der Brennstoffe, für die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 des ... erstmals ab dem 1. Januar 2024 gilt, 71,49 Prozent, 3. für die Brennstoffe nach Anlage 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes 74,49 Prozent. (2) Für die Jahre 2021 bis 2030 werden folgende jährliche ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2006
Artikel 1 2. BEHGÄndG Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... 3 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt. 12. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 4 werden die Wörter „die ...