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Anlage 1 - Einheitenverordnung (EinhV)

V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Anlage 1 (zu § 1) Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen



Nr.
Einheit Größe
NameZeichen
1234
1AmpereAelektrische Stromstärke
2AraFläche von Grundstücken und Flurstücken
3atomare Masseneinheit uMasse in der Atomphysik
4BarbarDruck
5Barn bWirkungsquerschnitt
6Becquerel BqAktivität einer radioaktiven Substanz
7CandelacdLichtstärke
8 CoulombCelektrische Ladung, Elektrizitätsmenge
9DioptriedptBrechwert von optischen Systemen

10ElektronvolteVEnergie in der Atomphysik
11FaradFelektrische Kapazität
12Gongonebener Winkel
13Grad°ebener Winkel
14 Grad Celsius °CCelsius-Temperatur
15GrammgMasse
16GrayGyEnergiedosis, spezifische Energie, Kerma, Energiedosisindex
17HektarhaFläche von Grundstücken und Flurstücken
18HenryHInduktivität
19Hertz HzFrequenz

20JouleJEnergie, Arbeit, Wärmemenge
21Katalkatkatalytische Aktivität
22KelvinKthermodynamische Temperatur
23KilogrammkgMasse
24Liter l, L Volumen
25LumenlmLichtstrom
26 LuxlxBeleuchtungsstärke
27Meter mLänge
28metrisches Karat  Masse von Edelsteinen
29Millimeter-
Quecksilbersäule
mmHg Blutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten
30Minute´ebener Winkel

31MinuteminZeit
32Mol molStoffmenge
33NewtonNKraft
34OhmΩelektrischer Widerstand
35PascalPaDruck
36Radiant radebener Winkel
37Sekunde´´ebener Winkel
38SekundesZeit
39Siemens Selektrischer Leitwert
40SievertSvÄquivalentdosis

41 SteradiantsrRaumwinkel
42Stundeh Zeit
43TagdZeit
44 TeslaTmagnetische Flußdichte
45Textexlängenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen
46TonnetMasse
47Var varBlindleistung in der elektrischen Energietechnik
48Vollwinkel ebener Winkel
49VoltVelektrisches Potential, elektrische Spannung
50WattWLeistung, Energiestrom

51WeberWbmagnetischer Fluß




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Frühere Fassungen von Anlage 1 EinhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2009Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
vom 25.09.2009 BGBl. I S. 3169

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 EinhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EinhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EinhV Gesetzliche Einheiten (vom 03.10.2009)
... gemäß § 2 Nr. 1 des Einheiten- und Zeitgesetzes sind 1. die in Anlage 1 Spalten 2 und 3 aufgeführten Einheiten mit besonderem Namen, 2. die aus den ... 1 mit dem Zahlenfaktor 1 abgeleiteten Einheiten. (2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten die Definitionen und Beziehungen, die in Kapitel I des Anhangs der Richtlinie 80/181/EG vom ... (4) Zur Bezeichnung eines dezimalen Vielfachen oder Teils einer Einheit aus Anlage 1 darf nicht mehr als ein Vorsatz oder ein Vorsatzzeichen verwendet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung
V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Artikel 1 3. EinhVÄndV
... § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten die Definitionen und Beziehungen, die in Kapitel I des Anhangs der Richtlinie 80/181/EG vom ... das Wort „zusätzlich" eingefügt. 5. Die Anlage 1 (zu § 1) wird wie folgt geändert: a) Nummer 21 wird wie folgt gefasst: ...