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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben
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Anlage 1 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 11.02.2011; FNA: 9232-14 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 1 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 19. Oktober 2012 BGBl. I S. 2232 m.W.v. 1. November 2012
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Frühere Fassungen von Anlage 1 FZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2012 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19.10.2012 BGBl. I S. 2232 |
aktuell vorher | 01.07.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103 |
aktuell vorher | 01.02.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103 |
aktuell | vor 01.02.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 03.07.2021)
... sind, bleiben gültig. (2a) Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt und ... vergeben worden ist. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben im Sinne ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zur Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (aufgehoben)". b) Die Angabe ... a) Die Angabe zur Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (aufgehoben)". b) Die Angabe zur Anlage 3 wird wie folgt gefasst: ... 2a eingefügt: „(2a) Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt ... im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben ... im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anzuwenden." 26. Anlage 1 wird aufgehoben. 27. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der ...
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 3 Satz 5 ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abstellt,". 15. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... Burgenlandkreis" eingefügt. 16. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... Wort „Vorpommern-Greifswald" ersetzt. 17. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird nach der Angabe „HI ... durch die Wörter „Landkreis Heidekreis" ersetzt. 18. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird nach der Angabe „WW Westerwald ...
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