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Anlage 1 - Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)



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Oral zu applizierende Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert vorgegebener Geometrie - zur Behandlung des Übergewichts und zur Gewichtskontrolle -





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 MPAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.02.2025Artikel 2 Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
vom 14.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 38

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 MPAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MPAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MPAV Verschreibungspflicht (vom 20.02.2025)
... unterliegen oder auf die solche Stoffe aufgetragen sind, oder 2. in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur bei Vorliegen einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
V. v. 14.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 38
Artikel 2 MPBetreibVEV 2025 Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
... entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 ein Produkt abgibt." 6. Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... 6. Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)". 7. Die Überschrift der Anlage 2 wird ...