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Anlage 1 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können



Lfd. Nr. WarenbezeichnungZolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
1Kartoffeln, frisch oder gekühlt Position 0701
2Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in
Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend
wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht
geeignet
Unterposition 0711 20
3Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder ent-
häutet
Positionen 0801 und 0802
4Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert, entkoffeiniert Unterpositionen 0901 11 00
und 0901 12 00
5Tee, auch aromatisiert Position 0902
6GetreidePositionen 1001 bis 1005,
1007 00 und 1008
7Rohreis (Paddy-Reis) Unterposition 1006 10
8Ölsamen und ölhaltige Früchte Positionen 1201 00 bis 1207
9Pflanzliche Fette und Öle und deren Fraktionen, roh, auch raffiniert,
jedoch nicht chemisch modifiziert
Positionen 1507 bis 1515
10RohzuckerUnterpositionen 1701 11
und 1701 12
11Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet Position 1801 00 00
12Mineralöle (einschließlich Propan und Butan sowie Rohöle aus Erdöl) Positionen 2709 00, 2710,
Unterpositionen 2711 12
und 2711 13
13Erzeugnisse der chemischen Industrie Kapitel 28 und 29
14Kautschuk, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Positionen 4001 und 4002
15Chemische Halbstoffe aus Holz, ausgenommen solche zum Auflösen;
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und
chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
Positionen 4703 bis
4705 00 00
16Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt Position 5101
17Silber, in Rohform oder Pulver aus Position 7106
18Gold, in Rohform oder als Pulver, zu nicht monetären Zwecken Unterpositionen 7108 11 00
und 7108 12 00
19Platin, in Rohform oder als Pulver aus Position 7110
20Eisen- und Stahlerzeugnisse Positionen 7207 bis 7212,
7216, 7219, 7220, 7225
und 7226
21Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen
Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform;
Kupfervorlegierungen; Draht aus Kupfer
Positionen 7402 00 00, 7403,
7405 00 00 und 7408
22Nickel in Rohform Position 7502
23Aluminium in Rohform Position 7601
24Blei in Rohform Position 7801
25Zink in Rohform Position 7901
26Zinn in Rohform Position 8001
27Andere unedle Metalle, ausgenommen Waren daraus und Abfälle und
Schrott
aus Positionen 8101 bis 8112


Die Gegenstände dürfen nicht für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufgemacht sein.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 7 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (vom 19.07.2024)
... 4a. die folgenden Umsätze: a) die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen, wenn der Gegenstand ... kann jedes Grundstück oder Grundstücksteil im Inland sein, das zur Lagerung der in Anlage 1 genannten Gegenstände dienen soll und von einem Lagerhalter betrieben wird. Es kann ...
§ 5 UStG Steuerbefreiungen bei der Einfuhr (vom 01.07.2022)
... oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind; 4. der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände, die im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung von ... hat die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nachzuweisen; 5. der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände, wenn die Einfuhr im Zusammenhang mit einer Lieferung steht, die zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 7 JStG 2007 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... durch die Wörter „Verkehr mit Taxen" ersetzt. 13. Die Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) ... 13. Die Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen ...