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Anlage 21 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3)
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 36 - 37
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 12. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 m.W.v. 18. September 2024
Frühere Fassungen von Anlage 21 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.09.2024 | Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 |
aktuell vorher | 22.02.2020 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199 |
aktuell vorher | 18.05.2013 | Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255 |
aktuell vorher | 01.04.2008 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476 |
aktuell | vor 01.04.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 21 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 21 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.09.2024)
... weiter erforderliche Zahl von Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 21 zu erbringen. Der Landeswahlleiter liefert die Formblätter auf Anforderung ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeswahlvorschläge ( Anlage 21 ), 4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitat in folgenden Normen
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 8 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 60
... Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste) ... hat die Kontaktdaten nur anzugeben, wenn ein Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
noch Anlage 21
(zu § 39 Absatz 3)
Bescheinigung des Wahlrechts1)2)
für die Wahl zum Deutschen ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Anhang 5 12. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b
... Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) Rückseite des Formblatts für eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1" durch die Angabe „§ 39 Absatz 1" ersetzt. w) In der Angabe zu Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) wird die Angabe „§ 39 Abs. 3" durch die Angabe „§ ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die ... durch die Wörter „Telefonnummer, E-Mail-Adresse" ersetzt. 60. In Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) erhält die Rückseite des „Formblatts für eine ...
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... durch das Wort Versicherung" ersetzt. 17. In Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) werden im Abschnitt Unterstützungsunterschrift in Satz 1 und im ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Wort „der" das Wort „Partei" eingefügt. 40. In Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) wird im Abschnitt „Unterstützungsunterschrift" in Satz 1 ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Rückseite angefügt. 18. Die Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3) wird wie folgt geändert: a) In dem Formblatt für ...
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