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Anlage 23 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)



Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 39 - 40



 
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Frühere Fassungen von Anlage 23 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
vom 27.03.2008 BGBl. I S. 476
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 23 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 23 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.09.2024)
... in der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 23 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 24 abgegeben werden, ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... die Vordrucke für die Niederschriften über die Aufstellung der Bewerber (Anlagen 17 und 23 ), 7. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... die Wörter „§ 39 Absatz 4 Nummer 1" ersetzt. y) In der Angabe zu Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) wird die Angabe „§ 39 Abs. 4 Nr. 3" durch die ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die ... erhält die aus Anhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 62. In Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) werden neben dem Satzteil „Die Versammlung beauftragte ..." ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... g) Die Fußnote 2 wird die Fußnote 3. 19. In Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) werden in der Tabelle die Wörter „Tag der Geburt" durch ...