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Anlage 24 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)



Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41



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Frühere Fassungen von Anlage 24 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 24 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 24 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.09.2024)
... soll nach dem Muster der Anlage 23 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 24 abgegeben werden, 4. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung (Anlagen 18 und 24 ). (2a) Der Landeswahlleiter kann zur Kosteneinsparung den Druck oder den ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... die Wörter „§ 39 Absatz 4 Nummer 3" ersetzt. z) In der Angabe zu Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) wird die Angabe „§ 39 Abs. 4 Nr. 3" durch die ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die ... „Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern" ersetzt. 63. In Anlage 24 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 3) werden unter der Nummer 3 die Wörter „Die von der ...

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ...