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Anlage 27 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung
Bewertungsfaktoren | Bezugseinheit | in EUR |
Grundbetrag | pro Ar | 2,52 |
Ertragsmesszahl | pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar) | 0,041 |
Zuschläge für | Bezugseinheit | in EUR |
Verstärkte Tierhaltung | je Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaft- lichen Nutzung | 79,00 |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes V. v. 29. Juni 2021 BGBl. I S. 2290, 4831 m.W.v. 9. Juli 2021
Frühere Fassungen von Anlage 27 BewG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.07.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29.06.2021 BGBl. I S. 2290 |
aktuell vorher | 03.12.2019 | Artikel 1 Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019 BGBl. I S. 1794 |
aktuell | vor 03.12.2019 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 27 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 27 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 237 BewG Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (vom 03.12.2019)
... der gesetzlich klassifizierten Eigentumsfläche des Betriebs und den Bewertungsfaktoren der Anlage 27 . Die Bewertungsfaktoren Grundbetrag und Ertragsmesszahl nach § 9 des ...
§ 238 BewG Zuschläge zum Reinertrag (vom 03.12.2019)
... Nutzungsart ist vorzunehmen, 1. bei der landwirtschaftlichen Nutzung gemäß Anlage 27 , wenn der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die ... der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die in Anlage 27 genannte Grenze nachhaltig überschreitet, 2. bei der gärtnerischen ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021)
... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
Anlage 31 BewG (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland (vom 09.07.2021)
... Saatzucht pro Ar Anlage 27 Weihnachtsbaumkulturen pro Ar 19,40 ... Ar 19,40 Kurzumtriebsplantagen pro Ar Anlage 27 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Anhang BewGAnlAV zu Artikel 1 Anlagen 27 bis 33 (vom 09.07.2021)
... Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung ... Saatzucht pro Ar Anlage 27 Weihnachtsbaumkulturen pro Ar 19,40 ... Ar 19,40 Kurzumtriebsplantagen pro Ar Anlage 27 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes
... Teils". c) Die folgenden Angaben werden angefügt: „ Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung Anlage 28 (zu § 237 Absatz ... der gesetzlich klassifizierten Eigentumsfläche des Betriebs und den Bewertungsfaktoren der Anlage 27 . Die Bewertungsfaktoren Grundbetrag und Ertragsmesszahl nach § 9 des ... Nutzungsart ist vorzunehmen, 1. bei der landwirtschaftlichen Nutzung gemäß Anlage 27 , wenn der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die ... der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die in Anlage 27 genannte Grenze nachhaltig überschreitet, 2. bei der gärtnerischen Nutzung ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... des Artikels 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen." 6. Die Anlagen 27 bis 43 aus dem Anhang zu diesem Gesetz werden ...
Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Artikel 1 BewGAnlAV
... Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. ...
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