Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung
Bewertungsfaktoren | Bezugseinheit | in EUR
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Grundbetrag | pro Ar | 2,52
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Ertragsmesszahl | pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar) | 0,041
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Zuschläge für | Bezugseinheit | in EUR
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Verstärkte Tierhaltung | je Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaft- lichen Nutzung | 79,00
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 238 BewG Zuschläge zum Reinertrag (vom 03.12.2019) ... Nutzungsart ist vorzunehmen, 1. bei der landwirtschaftlichen Nutzung gemäß Anlage 27 , wenn der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die ... der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die in Anlage 27 genannte Grenze nachhaltig überschreitet, 2. bei der gärtnerischen ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021) ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Anhang BewGAnlAV zu Artikel 1 Anlagen 27 bis 33 (vom 09.07.2021) ... Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung ... Saatzucht pro Ar Anlage 27 Weihnachtsbaumkulturen pro Ar 19,40 ... Ar 19,40 Kurzumtriebsplantagen pro Ar Anlage 27 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes ... Teils". c) Die folgenden Angaben werden angefügt: „ Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung Anlage 28 (zu § 237 Absatz ... der gesetzlich klassifizierten Eigentumsfläche des Betriebs und den Bewertungsfaktoren der Anlage 27 . Die Bewertungsfaktoren Grundbetrag und Ertragsmesszahl nach § 9 des ... Nutzungsart ist vorzunehmen, 1. bei der landwirtschaftlichen Nutzung gemäß Anlage 27 , wenn der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die ... der tatsächliche Tierbestand am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 235) die in Anlage 27 genannte Grenze nachhaltig überschreitet, 2. bei der gärtnerischen Nutzung ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... des Artikels 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen." 6. Die Anlagen 27 bis 43 aus dem Anhang zu diesem Gesetz werden ...
Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Artikel 1 BewGAnlAV ... Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. ...
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