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Anlage 2 - Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 01.07.2022; FNA: 9232-19 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.07.2022; FNA: 9232-19 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage 2 Datenspeicherung
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Während des Betriebs sind bei den in § 1g Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten Anlässen im Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion folgende Daten zu erfassen.
Daten | Beispiel Dateiformat | |
1. | Fahrzeugidentifizierungsnummer | Alphanummerische Zeichen [A-Z; 0-9] Beispiel: AAAAAA654398GFRDE |
2. | Positionsdaten | Breiten- und Längengrad [±ddd.ddddd, Angabe in ± Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nach- kommastellen] Höhenangaben in Meter Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem - Austauschformat als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungs- richtung erfolgt; Angabe des (Karten-)Bezugssystems. |
3. | Anzahl und Zeiten der Nutzung so- wie der Aktivierung/Deaktivierung der autonomen Funktion | Datum (Jahr:Monat:Tag), Zeit (Stunde:Minute:Sekunde), Beispiel: 2019-07-16, 05:25:12 |
4. | Anzahl und Zeit der Freigabe von alternativen Fahrmanöver | Anzahl, Einzelzeiten (Stunde:Minute:Sekunde) |
5. | Systemüberwachungsdaten (Beginn/ Ende) samt Softwarestand | Alphanummerische Zeichen [A-Z; 0-9] samt Erklärung Beispiel: P0601 Motorsteuergerät - Speicher Prüfsummenfehler |
6. | Umwelt- und Wetterbedingungen | Temperatur/°C, Helligkeit/Beleuchtungsstärke/lux, Stellung des Scheibenwischers an/aus |
7. | Vernetzung | Vernetzungsparameter wie beispielsweise Übertragungslatenz und verfügbare Bandbreite |
8. | Name der aktivierten/deaktivierten passiven und aktiven Sicherheits- systeme, Zustand, auslösende In- stanz (System oder extern) | Name des Systems, Zustand, Instanz Beispiel: Notbremssystem, aktiv, Systemfunktionsfähigkeit |
9. | Fahrzeugbeschleunigung in Längs- und Querrichtung | Nummerische Werte in Meter pro Sekunde zum Quadrat |
10. | Geschwindigkeit | Nummerischer Wert in Meter pro Sekunde |
11. | Status der lichttechnischen Einrich- tungen | Beispiel: Blinken an/aus Tagfahrlicht an/aus |
12. | Spannungsversorgung des auto- nomen Kraftfahrzeugs | Nummerischer Wert in Volt |
13. | Von extern an das Fahrzeug ge- sendete Befehle und Informationen | Gesendetes Format der Befehle sowie Metadaten zu Informationen: Dateigröße, Dateiformat, Quelle, Ziel, Übertragungszeit |
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Zitierungen von Anlage 2 AFGBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AFGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AFGBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 AFGBV Datenspeicherung
... Für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion regelt Anlage 2 zu dieser Verordnung Näheres zu den genauen Zeitpunkten der Datenspeicherung, zu den ...
Anlage 1 AFGBV Anforderungen an Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
... erfassenden Daten sind in § 1g Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 zu dieser Verordnung abschließend geregelt. Der Datenspeicher ist entsprechend ...
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