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Anlage 2 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)
Anlage 2 (zu § 31) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Fachliche Spezialisierung",
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-spezifische Handlungsfelder",
- 4.
- Bewertung des Prüfungsteils „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement",
- 5.
- Bewertung des Prüfungsteils „IT-Projekt",
- 6.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 20 und 21,
- 7.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 22,
- 8.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 23 und 24,
- 9.
- Benennung des Themas der Projektarbeit nach § 25 Absatz 3,
- 10.
- Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-Projekt" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 25 und 26,
- 11.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 12.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 13.
- die Gesamtnote in Worten,
- 14.
- Befreiungen nach § 30 und
- 15.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 33.
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Zitierungen von Anlage 2 BAProITFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProITFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 BAProITFPrV Zeugnisse
... der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle sowie die Gesamtnote als Dezimalzahl ...
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