Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2026

Anlage 2 - Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV)

Artikel 2 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-155 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin


Anlage 2 wird in 7 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 179 S. 181 ff)

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Zitierungen von Anlage 2 HochbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HochbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HochbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HochbauBAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Anlage 1 Abschnitt A, B und D, 2. im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten: Anlage 2 Abschnitt A, B und D , 3. im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten: Anlage 3 Abschnitt A, B und D ... Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin in Anlage 2 Abschnitt A bis D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (4) Gegenstand der ... (6) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie in den jeweiligen Anlagen 1 bis 4 vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit ... liegen, die Abweichung erfordern. (7) Die in den jeweiligen Anlagen 1 bis 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so ...
§ 9 HochbauBAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
... im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt A laufende Nummer 4 und 7 bis 18 sowie b) im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 7 bis 13; 3. Schwerpunkt Feuerungs- und ... 1. im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt A laufende Nummer 4 und 7 bis 18, 2. im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 7 bis 13 sowie 3. im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen ... im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 2 Abschnitt C laufende Nummer 4 bis 6 und 8. (4) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf ...
§ 12 HochbauBAusbV Inhalt
... sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 4 jeweils im Abschnitt A für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, ... Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 4 jeweils im Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 15 HochbauBAusbV Inhalt
... sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 4 jeweils in den Abschnitten A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 36 HochbauBAusbV Inhalt des Teiles 1
... Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin in Anlage 2 Abschnitt A, B und D für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin in Anlage 2 Abschnitt A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 38 HochbauBAusbV Inhalt des Teiles 2
... sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin in der Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Artikel 2 BauBerÄndV Änderung der Hochbauberufeausbildungsverordnung
... Wort „Messystemen" durch das Wort „Messsystemen" ersetzt. 3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a ...


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