Anlage 2 - Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 860-5-88 Sozialgesetzbuch
| |

Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1) Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Erwachsene: Zuordnung zu den Leistungsstufen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. 2024 I Nr. 188 S. 16 ff.)

Erläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.

Allgemeine Pflege Zuordnungsmerkmale


 Leistungsstufen
Leistungs-
bereiche
A1
Grundleistungen
A2
Erweiterte Leistungen
A3
Besondere Leistungen
A4
Hochaufwendige Leistungen
KörperpflegeAlle Patienten, die
nicht A2, A3 oder A4
zugeordnet werden.
- Hilfe bei überwiegend selbständiger
Körperpflege
- Patient bedarf der Unterstützung, um
dann selbständig die Körperpflege
durchführen zu können:
* Körperpflegemittel vor-/nachbereiten
* Hilfe bei Teilkörperwäsche
* Übernahme wesentlicher Teile
der Körperpflege (z. B. Haar-/Nagel-
pflege, Rasur, eincremen)
durchführen
- Überwiegende oder vollständige
Übernahme der Körperpflege
- Patient kann keine oder nur wenige
Handgriffe selbst durchführen
- Patient wird zur selbständigen
Körperpflege trainiert:
* Ganzkörperwäsche/Baden/Duschen
durchführen
* Zur Körperpflege anleiten/
überwachen
- Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person notwendig
- ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vollständige Übernahme (vÜ) oder
Anleitung (a) zur Körperpflege durch
die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen
Aspekten:
- Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a
1x tägl. und 4x tägl. Teilkörper-
waschung des Oberkörpers oder des
Unterkörpers in vÜ, a durchführen
- GKW in vÜ, a 2x tägl. durchführen
- GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
- Therapeutische Ganzkörperwaschung/
-pflege nach folgenden Konzepten
durchführen:
* Bobath-Konzept
* NDT-Konzept
* MRT (Motor Relearning Programme)
* Basalstimulierend belebende GKW
* Basalstimulierend beruhigende GKW
* Sonstige basalstimulierende GKW
* Andere einrichtungsspezifische
Konzepte
Ernährung - Nahrungsaufbereitung/Sondennahrung
- Patient ist in der Lage, nach individuel-
ler Vorbereitung der Mahlzeit, diese
einzunehmen:
* Mahlzeiten mundgerecht zubereiten
(z. B. zerkleinern, Schnitten schmie-
ren)
* Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen
* Verabreichung von Sondennahrung
(Schwerkraft oder mit Ernährungs-
pumpe)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/
Sondennahrung
- Patienten sind ohne Hilfestellung
während der Mahlzeiten nicht in der
Lage, diese einzunehmen:
* Nahrung und Getränke verabreichen
* Trink- und Esstraining (weniger als
4x tgl.)
* Verabreichung der Sondennahrung
(Bolusapplikation, weniger als 7x
tgl.)
- Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person ist notwendig
- Volle Übernahme der oralen Nahrungs-
und Flüssigkeitsverabreichung
- Ess- und Trinktraining (mind. 4x tgl.)
- Bolusapplikation von Sondennahrung
und/oder Flüssigkeit (mind. 7x tgl.)
Ausscheidung - Unterstützung zur kontrollierten
Blasen-/Darmentleerung
- Patient kann Ausscheidung kontrol-
lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten:
* Ausscheidungsunterstützung mit
z. B. Toilettenstuhl, Steckbecken,
Urinflasche
* Begleitung zur Toilette
- Entleeren, Wechseln von Katheter-
oder Stomabeutel
- Versorgung bei mehrmaligem
Erbrechen (Patient/Umgebung)
- Aufwendiges Versorgen bei starkem
Schwitzen (z. B. Wäschewechsel)
- Überwiegende oder vollständige Über-
nahme der Maßnahmen im Kontext der
Ausscheidung durch die Pflegeperson,
d. h. Erforderlichkeit mindestens einer
der folgenden Maßnahmen:
* Wechsel von Inkontinenzmaterialien
in vÜ, a mind. 3x tägl. durchführen
* Ausscheidungsunterstützung auf der
Toilette in vÜ, a mind. 3x tägl.
* Zur selbständigen Stomaversorgung
anleiten
* Digitale Ausräumung des Enddarms
durchführen
* Reinigungseinlauf durchführen
* Mind. 3 tägl. Intimbereich nach Stuhl-
ausscheidung in vÜ reinigen bei
Durchfall bzw. Stuhlinkontinenz
- Kleiderwechsel oder Wäschewechsel
im Kontext von starkem Schwitzen
durchführen mind. 3x tägl.
ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vÜ der Maßnahmen im Kontext der
Ausscheidung durch die Pflege in
Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
- Miktion/Defäkation im Bett mind.
4x tägl. mit Steckbecken/Urinflasche/
Inkontinenzhose in vÜ, a
- Miktion/Defäkation im Bett, auf dem
Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit
zwei Pflegepersonen (pflegefachlich
begründet)
- Kontinenztraining durchführen; Maß-
nahmen sind abhängig von der Pflege-
diagnose, geeignete evidenzbasierte
Handlungskonzepte zur Kontinenz-
förderung sind entsprechend der Kon-
tinenz-Form umzusetzen (z. B. Bera-
tungsgespräch zur Kontinenzförderung
und -versorgung durchführen bei allen
Inkontinenzformen und eine geeignete
Pflegehandlung zur Kontinenzför-
derung wie z. B. intermittierender
Selbst-/Fremdkatheterismus bei
    Reflexurininkontinenz; Toilettentraining
nach festgelegten Intervallen bei
funktionaler Inkontinenz, Blasentraining
z. B. bei Dranginkontinenz)
Mobilisation und
Positionswechsel
 - Einfacher Positionswechsel und Mobili-
sation
- Patient benötigt Hilfe/Unterstützung bei
Mobilisation/Positionswechsel
- Patient ist überwiegend in der Lage,
sich im Bett zu drehen, benötigt Unter-
stützung beim Aufstehen
- Überwiegende oder vollständige Über-
nahme des Positionswechsels, bzw.
Mobilisation durch die Pflegeperson,
d.h. es ist insgesamt 6x tägl. eine der
nachfolgenden Maßnahmen zu planen:
* Positionswechsel im Bett/Rollstuhl
durchführen
* Mobilisierungsmaßnahmen wie
Standtraining, Gehtraining in vÜ, a
Transfer z. B. vom Bett zum
Stuhl/Rollstuhl/an den Tisch mind.
vÜ, a unterstützen
- Patient ist immobil
- Patient ist überwiegend nicht in der
Lage, sich im Bett zu drehen/aufzu-
stehen
ICD-U50.4-; U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vÜ der Maßnahmen im Kontext des
Positionswechsels der Mobilisation durch
die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen
Aspekten:
- Positionswechsel mind. 8x tägl.
in vÜ, a durchführen
- Therapeutischer Positionswechsel oder
Transfer oder Mobilisation nach fol-
genden Konzepten mind. 6x tägl.:
* Bobath-Konzept
NDT-Konzept
MRT (Motor Relearning Programme)
Kinästhetik
Andere, einrichtungsspezifische
Konzepte
* Mind. 4x tägl. Spastik lösen und
normale Bewegungsabläufe durch
Fazilitation, Inhibition mind. 2x tägl.
anbahnen
* Kreislaufstabilisierende Maßnahmen
mind. 6x tägl. z. B. Muskelpumpe
vor der Mobilisation einsetzen
- Positionswechsel oder Transfer oder
Mobilisation (insgesamt mind. 6x
tägl.) in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
- Suchen oder Rückbegleiten des
Patienten auf Station/in das Zimmer
mind. 4x tägl.


Spezielle Pflege Zuordnungsmerkmale


 Leistungsstufen
Leistungs-
bereiche
S1
Grundleistungen
S2
Erweiterte Leistungen
S3
Besondere Leistungen
S4
Hochaufwendige Leistungen
Leistungen im
Zusammenhang
mit
- Operationen
- Invasiven
Maßnahmen
- Akuten Krank-
heitsphasen
Alle Patienten, die
nicht S2, S3 oder S4
zugeordnet werden.
- Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 2 Parametern 1
4 - 6x in 8 Std., wobei eine gleich-
mäßige Verteilung nicht nötig ist (es
können auch z. B. 8 Werte in einer Std,
erhoben werden). Die Parameter kön-
nen zusammengezählt werden, aber es
müssen mind. 2 Parameter sein und
mind. 8 Messungen/Beobachtungen
in 8 Std.
* Beispiele:
1x Gewicht, 7x Puls
3x BZ, 1x ZVD, 2x Temp.,
2x Puls
- Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 3 Parametern1
über 12 Std., wobei eine gleichmäßige
Verteilung nicht nötig ist (es können
auch z. B. 18 Werte, in einer Std. er-
hoben werden). Die Parameter können
zusammengezählt werden, aber es
müssen mind. 3 Parameter sein und
mind. 6 Messungen/Beobachtungen
in 12 Std.
* Beispiele:
3x BZ, 1x ZVD, 2x Temp.,
6x RR,
6x Puls
Es muss in mindestens zwei verschiede-
nen Leistungsbereichen je mindestens ein
Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe
S3 zutreffen.
Hinweis zu 1:
Parameter können kombiniert zusammengezählt werden:
Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, O2-Sättigung)
Schmerz
Gewicht
Umfangsmessungen (Bauch, Extremitäten)
Ausscheidung (Urin, Stuhl, Erbrechen, Wundsekret, bzgl. Menge, Aussehen,
Bilanz)
Blutzucker
DMS: Durchblutung, Motorik, Neurologische Überwachung (Pupillen, Reflexe,
Bewusstsein)
Bewegungsprotokoll
- Aufwendiges Versorgen von Zu-/Ablei-
tungs-/Absaugsystemen bedingt durch
den Patientenzustand, Lage, System
und Häufigkeit:
* Thoraxdrainage
* Spülkatheter
- Endotracheales Absaugen mehr als
4x tgl.
 * Liquorableitung
* Absaugen (mehr als 3x tgl.)
* Legen von Magensonde, Blasen-
katheter (ED/DK)
* ZVK, Hickmann-Katheter, Shaldon
Katheter
* Wechsel des Behältnisses oder
Ziehen von mind. zwei Drainagen
* VAC-Pumpe
* Trachealkanüle
* Einlauf (aufwendiges Ablaufsystem)
 
Leistungen im
Zusammenhang
mit medikamen-
töser Versorgung
- Kontinuierliche oder mehrfach wieder-
holte Infusionen/Transfusionen:
1.000 ml Infusionslösung während
des Tagdienstes
Verabreichung von mind. 2 Kurz-
Infusionen
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn nicht fortlaufend
beobachtet werden muss (trifft zu bei
weniger aggressiven Zytostatika mit
Verabreichungsdauer unter 2 Std.
einschl. Nachbeobachtung)
Gaben von Transfusionen, Blut-
ersatzprodukten
- Inhalation/Atemhilfe geben mind.
3x tgl.
- Kontinuierliche oder mehrfach wieder-
holte Infusionen/Transfusionen:
Verabreichung von mind. 5 Kurz-
Infusionen
Gaben von mind. 3 Transfusionen,
Blutersatzprodukten
- Fortlaufende Beobachtung und
Betreuung bei schwerwiegenden
Arzneimittelwirkungen
- Arzneimittelgaben, die über einen
Zeitraum von mehreren Stunden
(mind. 2) einer Beobachtung/Betreuung
bedürfen
Hinweis: Eine Einstufung erfolgt
aufgrund einer schwerwiegenden
Medikamentenwirkung, nicht aufgrund
des Medikamentes selbst:
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn die Verabreichung
einschl. Nachbeobachtung den Zeit-
raum von 2 Std. überschreitet und in
dieser Zeit eine engmaschige Be-
obachtung stattfinden muss
  Intravenöse Insulingabe bei Blut-
zuckerkrisen
Verabreichung hochwirksamer Medi-
kamente bei Herz-Kreislauf-Krisen
Leistungen im
Zusammenhang
mit Wund- und
Hautbehandlung
- Aufwendiger Verbandwechsel2 (VW)
- Behandlung großflächiger3 oder tiefer4
Wunden oder großer Hautareale5
- Einfacher Verbandswechsel mind.
2x tgl.
- Aufwendiger VW2 mehrmals tgl.
(mind. 2x)
- Behandlung großflächiger3 oder tiefer4
Wunden oder großer Hautareale5
mehrmals tgl. (mind. 2x)
- Einfacher VW mind. 3x tgl.
Hinweis zu 2 Aufwendiger VW:
- Technisch schwieriger VW
- Unruhiger oder wenig kooperativer Patient
- Zwei Pflegekräfte erforderlich
- Steriler VW, bei dem zusätzlich ein Medikament auf Anordnung appliziert wird
(Auflagen, Salbe, Gaze, Spülen, Baden)
- z. B. septischer VW mit Wundreinigung, Verbände in Verbindung mit Spülungen/
Drainagen, Gipsverband mit darunter liegenden Wunden
Hinweis zu 3 großflächige Wunden:
- Mind. 4 cm2 große Wunde, z. B. Dekubitus, Verbrennung, Ulzerationen
- Großflächige Hauterkrankungen, die eine Hautbehandlung erfordern inkl. medi-
zinische Bäder
Hinweis zu 4 tiefe Wunden:
- Mit freiliegenden Gewebestrukturen, Muskeln, Sehnen, Knochen
Hinweis zu 5 große Hautareale:
- Komplette Extremität
- Erhebliche Teile der vorderen oder hinteren Körperseite


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 2 PPBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PPBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PPBV Leistungsstufen und Patientengruppen
... S1 bis S4 gemäß den §§ 10 und 11 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 genannten Zuordnungsmerkmale einmal täglich, in der Regel zwischen 15 und 21 Uhr, zuzuordnen. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed