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Anlage 2 - Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 860-5-88 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1) Ermittlung des Pflegebedarfs auf Normalstationen für Erwachsene: Zuordnung zu den Leistungsstufen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(BGBl. 2024 I Nr. 188 S. 16 ff.)

Erläuternde Hinweise: Diese Anlage kommt für die Tagschicht (6 bis 22 Uhr) zur Anwendung.

Allgemeine Pflege Zuordnungsmerkmale


 Leistungsstufen
Leistungs-
bereiche
A1
Grundleistungen
A2
Erweiterte Leistungen
A3
Besondere Leistungen
A4
Hochaufwendige Leistungen
KörperpflegeAlle Patienten, die
nicht A2, A3 oder A4
zugeordnet werden.
- Hilfe bei überwiegend selbständiger
Körperpflege
- Patient bedarf der Unterstützung, um
dann selbständig die Körperpflege
durchführen zu können:
* Körperpflegemittel vor-/nachbereiten
* Hilfe bei Teilkörperwäsche
* Übernahme wesentlicher Teile
der Körperpflege (z. B. Haar-/Nagel-
pflege, Rasur, eincremen)
durchführen
- Überwiegende oder vollständige
Übernahme der Körperpflege
- Patient kann keine oder nur wenige
Handgriffe selbst durchführen
- Patient wird zur selbständigen
Körperpflege trainiert:
* Ganzkörperwäsche/Baden/Duschen
durchführen
* Zur Körperpflege anleiten/
überwachen
- Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person notwendig
- ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vollständige Übernahme (vÜ) oder
Anleitung (a) zur Körperpflege durch
die Pflege und in Verbindung mit zusätzlichen
Aspekten:
- Ganzkörperwaschung (GKW) in vÜ, a
1x tägl. und 4x tägl. Teilkörper-
waschung des Oberkörpers oder des
Unterkörpers in vÜ, a durchführen
- GKW in vÜ, a 2x tägl. durchführen
- GKW in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
- Therapeutische Ganzkörperwaschung/
-pflege nach folgenden Konzepten
durchführen:
* Bobath-Konzept
* NDT-Konzept
* MRT (Motor Relearning Programme)
* Basalstimulierend belebende GKW
* Basalstimulierend beruhigende GKW
* Sonstige basalstimulierende GKW
* Andere einrichtungsspezifische
Konzepte
Ernährung - Nahrungsaufbereitung/Sondennahrung
- Patient ist in der Lage, nach individuel-
ler Vorbereitung der Mahlzeit, diese
einzunehmen:
* Mahlzeiten mundgerecht zubereiten
(z. B. zerkleinern, Schnitten schmie-
ren)
* Getränke mit Trinkhilfe bereitstellen
* Verabreichung von Sondennahrung
(Schwerkraft oder mit Ernährungs-
pumpe)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/
Sondennahrung
- Patienten sind ohne Hilfestellung
während der Mahlzeiten nicht in der
Lage, diese einzunehmen:
* Nahrung und Getränke verabreichen
* Trink- und Esstraining (weniger als
4x tgl.)
* Verabreichung der Sondennahrung
(Bolusapplikation, weniger als 7x
tgl.)
- Ständige Anwesenheit einer Pflege-
person ist notwendig
- Volle Übernahme der oralen Nahrungs-
und Flüssigkeitsverabreichung
- Ess- und Trinktraining (mind. 4x tgl.)
- Bolusapplikation von Sondennahrung
und/oder Flüssigkeit (mind. 7x tgl.)
Ausscheidung - Unterstützung zur kontrollierten
Blasen-/Darmentleerung
- Patient kann Ausscheidung kontrol-
lieren, aber nicht ohne Hilfe verrichten:
* Ausscheidungsunterstützung mit
z. B. Toilettenstuhl, Steckbecken,
Urinflasche
* Begleitung zur Toilette
- Entleeren, Wechseln von Katheter-
oder Stomabeutel
- Versorgung bei mehrmaligem
Erbrechen (Patient/Umgebung)
- Aufwendiges Versorgen bei starkem
Schwitzen (z. B. Wäschewechsel)
- Überwiegende oder vollständige Über-
nahme der Maßnahmen im Kontext der
Ausscheidung durch die Pflegeperson,
d. h. Erforderlichkeit mindestens einer
der folgenden Maßnahmen:
* Wechsel von Inkontinenzmaterialien
in vÜ, a mind. 3x tägl. durchführen
* Ausscheidungsunterstützung auf der
Toilette in vÜ, a mind. 3x tägl.
* Zur selbständigen Stomaversorgung
anleiten
* Digitale Ausräumung des Enddarms
durchführen
* Reinigungseinlauf durchführen
* Mind. 3 tägl. Intimbereich nach Stuhl-
ausscheidung in vÜ reinigen bei
Durchfall bzw. Stuhlinkontinenz
- Kleiderwechsel oder Wäschewechsel
im Kontext von starkem Schwitzen
durchführen mind. 3x tägl.
ICD-U50.4-, U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vÜ der Maßnahmen im Kontext der
Ausscheidung durch die Pflege in
Verbindung mit zusätzlichen Aspekten:
- Miktion/Defäkation im Bett mind.
4x tägl. mit Steckbecken/Urinflasche/
Inkontinenzhose in vÜ, a
- Miktion/Defäkation im Bett, auf dem
Toilettenstuhl oder auf der Toilette mit
zwei Pflegepersonen (pflegefachlich
begründet)
- Kontinenztraining durchführen; Maß-
nahmen sind abhängig von der Pflege-
diagnose, geeignete evidenzbasierte
Handlungskonzepte zur Kontinenz-
förderung sind entsprechend der Kon-
tinenz-Form umzusetzen (z. B. Bera-
tungsgespräch zur Kontinenzförderung
und -versorgung durchführen bei allen
Inkontinenzformen und eine geeignete
Pflegehandlung zur Kontinenzför-
derung wie z. B. intermittierender
Selbst-/Fremdkatheterismus bei
    Reflexurininkontinenz; Toilettentraining
nach festgelegten Intervallen bei
funktionaler Inkontinenz, Blasentraining
z. B. bei Dranginkontinenz)
Mobilisation und
Positionswechsel
 - Einfacher Positionswechsel und Mobili-
sation
- Patient benötigt Hilfe/Unterstützung bei
Mobilisation/Positionswechsel
- Patient ist überwiegend in der Lage,
sich im Bett zu drehen, benötigt Unter-
stützung beim Aufstehen
- Überwiegende oder vollständige Über-
nahme des Positionswechsels, bzw.
Mobilisation durch die Pflegeperson,
d.h. es ist insgesamt 6x tägl. eine der
nachfolgenden Maßnahmen zu planen:
* Positionswechsel im Bett/Rollstuhl
durchführen
* Mobilisierungsmaßnahmen wie
Standtraining, Gehtraining in vÜ, a
Transfer z. B. vom Bett zum
Stuhl/Rollstuhl/an den Tisch mind.
vÜ, a unterstützen
- Patient ist immobil
- Patient ist überwiegend nicht in der
Lage, sich im Bett zu drehen/aufzu-
stehen
ICD-U50.4-; U50.5 oder U51.2 liegt vor
und vÜ der Maßnahmen im Kontext des
Positionswechsels der Mobilisation durch
die Pflege in Verbindung mit zusätzlichen
Aspekten:
- Positionswechsel mind. 8x tägl.
in vÜ, a durchführen
- Therapeutischer Positionswechsel oder
Transfer oder Mobilisation nach fol-
genden Konzepten mind. 6x tägl.:
* Bobath-Konzept
NDT-Konzept
MRT (Motor Relearning Programme)
Kinästhetik
Andere, einrichtungsspezifische
Konzepte
* Mind. 4x tägl. Spastik lösen und
normale Bewegungsabläufe durch
Fazilitation, Inhibition mind. 2x tägl.
anbahnen
* Kreislaufstabilisierende Maßnahmen
mind. 6x tägl. z. B. Muskelpumpe
vor der Mobilisation einsetzen
- Positionswechsel oder Transfer oder
Mobilisation (insgesamt mind. 6x
tägl.) in vÜ mit zwei Pflegepersonen
durchführen (pflegefachlich begründet)
- Suchen oder Rückbegleiten des
Patienten auf Station/in das Zimmer
mind. 4x tägl.


Spezielle Pflege Zuordnungsmerkmale


 Leistungsstufen
Leistungs-
bereiche
S1
Grundleistungen
S2
Erweiterte Leistungen
S3
Besondere Leistungen
S4
Hochaufwendige Leistungen
Leistungen im
Zusammenhang
mit
- Operationen
- Invasiven
Maßnahmen
- Akuten Krank-
heitsphasen
Alle Patienten, die
nicht S2, S3 oder S4
zugeordnet werden.
- Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 2 Parametern 1
4 - 6x in 8 Std., wobei eine gleich-
mäßige Verteilung nicht nötig ist (es
können auch z. B. 8 Werte in einer Std,
erhoben werden). Die Parameter kön-
nen zusammengezählt werden, aber es
müssen mind. 2 Parameter sein und
mind. 8 Messungen/Beobachtungen
in 8 Std.
* Beispiele:
1x Gewicht, 7x Puls
3x BZ, 1x ZVD, 2x Temp.,
2x Puls
- Beobachten des Patienten und Kon-
trolle von mindestens 3 Parametern1
über 12 Std., wobei eine gleichmäßige
Verteilung nicht nötig ist (es können
auch z. B. 18 Werte, in einer Std. er-
hoben werden). Die Parameter können
zusammengezählt werden, aber es
müssen mind. 3 Parameter sein und
mind. 6 Messungen/Beobachtungen
in 12 Std.
* Beispiele:
3x BZ, 1x ZVD, 2x Temp.,
6x RR,
6x Puls
Es muss in mindestens zwei verschiede-
nen Leistungsbereichen je mindestens ein
Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe
S3 zutreffen.
Hinweis zu 1:
Parameter können kombiniert zusammengezählt werden:
Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, O2-Sättigung)
Schmerz
Gewicht
Umfangsmessungen (Bauch, Extremitäten)
Ausscheidung (Urin, Stuhl, Erbrechen, Wundsekret, bzgl. Menge, Aussehen,
Bilanz)
Blutzucker
DMS: Durchblutung, Motorik, Neurologische Überwachung (Pupillen, Reflexe,
Bewusstsein)
Bewegungsprotokoll
- Aufwendiges Versorgen von Zu-/Ablei-
tungs-/Absaugsystemen bedingt durch
den Patientenzustand, Lage, System
und Häufigkeit:
* Thoraxdrainage
* Spülkatheter
- Endotracheales Absaugen mehr als
4x tgl.
 * Liquorableitung
* Absaugen (mehr als 3x tgl.)
* Legen von Magensonde, Blasen-
katheter (ED/DK)
* ZVK, Hickmann-Katheter, Shaldon
Katheter
* Wechsel des Behältnisses oder
Ziehen von mind. zwei Drainagen
* VAC-Pumpe
* Trachealkanüle
* Einlauf (aufwendiges Ablaufsystem)
 
Leistungen im
Zusammenhang
mit medikamen-
töser Versorgung
- Kontinuierliche oder mehrfach wieder-
holte Infusionen/Transfusionen:
1.000 ml Infusionslösung während
des Tagdienstes
Verabreichung von mind. 2 Kurz-
Infusionen
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn nicht fortlaufend
beobachtet werden muss (trifft zu bei
weniger aggressiven Zytostatika mit
Verabreichungsdauer unter 2 Std.
einschl. Nachbeobachtung)
Gaben von Transfusionen, Blut-
ersatzprodukten
- Inhalation/Atemhilfe geben mind.
3x tgl.
- Kontinuierliche oder mehrfach wieder-
holte Infusionen/Transfusionen:
Verabreichung von mind. 5 Kurz-
Infusionen
Gaben von mind. 3 Transfusionen,
Blutersatzprodukten
- Fortlaufende Beobachtung und
Betreuung bei schwerwiegenden
Arzneimittelwirkungen
- Arzneimittelgaben, die über einen
Zeitraum von mehreren Stunden
(mind. 2) einer Beobachtung/Betreuung
bedürfen
Hinweis: Eine Einstufung erfolgt
aufgrund einer schwerwiegenden
Medikamentenwirkung, nicht aufgrund
des Medikamentes selbst:
Intravenöse Verabreichung von
Zytostatika, wenn die Verabreichung
einschl. Nachbeobachtung den Zeit-
raum von 2 Std. überschreitet und in
dieser Zeit eine engmaschige Be-
obachtung stattfinden muss
  Intravenöse Insulingabe bei Blut-
zuckerkrisen
Verabreichung hochwirksamer Medi-
kamente bei Herz-Kreislauf-Krisen
Leistungen im
Zusammenhang
mit Wund- und
Hautbehandlung
- Aufwendiger Verbandwechsel2 (VW)
- Behandlung großflächiger3 oder tiefer4
Wunden oder großer Hautareale5
- Einfacher Verbandswechsel mind.
2x tgl.
- Aufwendiger VW2 mehrmals tgl.
(mind. 2x)
- Behandlung großflächiger3 oder tiefer4
Wunden oder großer Hautareale5
mehrmals tgl. (mind. 2x)
- Einfacher VW mind. 3x tgl.
Hinweis zu 2 Aufwendiger VW:
- Technisch schwieriger VW
- Unruhiger oder wenig kooperativer Patient
- Zwei Pflegekräfte erforderlich
- Steriler VW, bei dem zusätzlich ein Medikament auf Anordnung appliziert wird
(Auflagen, Salbe, Gaze, Spülen, Baden)
- z. B. septischer VW mit Wundreinigung, Verbände in Verbindung mit Spülungen/
Drainagen, Gipsverband mit darunter liegenden Wunden
Hinweis zu 3 großflächige Wunden:
- Mind. 4 cm2 große Wunde, z. B. Dekubitus, Verbrennung, Ulzerationen
- Großflächige Hauterkrankungen, die eine Hautbehandlung erfordern inkl. medi-
zinische Bäder
Hinweis zu 4 tiefe Wunden:
- Mit freiliegenden Gewebestrukturen, Muskeln, Sehnen, Knochen
Hinweis zu 5 große Hautareale:
- Komplette Extremität
- Erhebliche Teile der vorderen oder hinteren Körperseite




 

Zitierungen von Anlage 2 PPBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PPBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PPBV Leistungsstufen und Patientengruppen
... S1 bis S4 gemäß den §§ 10 und 11 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 genannten Zuordnungsmerkmale einmal täglich, in der Regel zwischen 15 und 21 Uhr, zuzuordnen. ...