Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
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interne Verweise§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024) ... für die Wahlniederschriften zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses ( Anlage 31 ) für seinen Wahlkreis, soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaffung ... Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31 , 32 und 33 zur Verfügung. (4) Die Gemeindebehörde beschafft die für die ...
Zitat in folgenden NormenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 1 und 6, § 77 Absatz 1, § 78 Absatz 4" ersetzt. ee) In der Angabe zu Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5) wird die Angabe „§ 75 Abs. 5" durch die Angabe „§ ... Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31 , 32 und 33 zur Verfügung." b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. 68. Die Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5) erhält die aus Anhang 12 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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