Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland
Sondernutzungen
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Bewertungsfaktor für | Flächeneinheit | in EUR
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Hopfen | pro Ar | 13,75
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Spargel | pro Ar | 12,69
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Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
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Bewertungsfaktor für | Bezugseinheit | in EUR
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Wasserflächen | pro Ar | 1,00
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Zuschläge für stehende Gewässer
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Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft | ab 1,00 kg bis 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar | 2,00
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Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft | über 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar | 2,50
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Zuschläge für fließende Gewässer
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Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft | bis 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde | 12,50
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Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft | über 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde | 15,00
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Saatzucht | pro Ar | Anlage 27
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Weihnachtsbaumkulturen | pro Ar | 19,40
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Kurzumtriebsplantagen | pro Ar | Anlage 27
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Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
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Wirtschaftsgebäude | pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat | 1,23
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Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
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Bewertungsfaktor für | Flächeneinheit | in EUR
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Abbauland | pro Ar | 1,00
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Geringstland | pro Ar | 0,38
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Unland | pro Ar | 0,00
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 237 BewG Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (vom 03.12.2019) ... Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor einschließlich des Zuschlags gemäß Anlage 31 . Für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, für die kein ... nachhaltig genutzten Wirtschaftsgebäude mit dem Zwölffachen des Werts gemäß Anlage 31 und für den dazu gehörenden Grund und Boden nach Absatz 8 zu ermitteln; dies gilt ... Eigentumsfläche des Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 31 . (8) Der Reinertrag für die Hofflächen und die Nebenbetriebe ...
§ 263 BewG Ermächtigungen (vom 23.07.2021) ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
B. v. 12.10.2021 BGBl. I S. 4831
Berichtigung BewGAnlAVB ... vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2290) ist wie folgt zu berichtigen: In der Anlage 31 (Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland) ...
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes ... Nutzung Anlage 30 (zu § 237 Absatz 5) Gärtnerische Nutzung Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie ... Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor einschließlich des Zuschlags gemäß Anlage 31 . Für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, für die kein ... nachhaltig genutzten Wirtschaftsgebäude mit dem Zwölffachen des Werts gemäß Anlage 31 und für den dazu gehörenden Grund und Boden nach Absatz 8 zu ermitteln; dies gilt ... Eigentumsfläche des Betriebs und dem jeweiligen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 31 . (8) Der Reinertrag für die Hofflächen und die Nebenbetriebe ermittelt sich ... mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: 1. die Anlagen 27 bis 33 durch Anpassung der darin aufgeführten Bewertungsfaktoren und Zuschläge zum ... und der geänderten Wertverhältnisse durch Anwendung der jeweils angepassten Anlagen 27 bis 43 festgestellt werden. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ... 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen." 6. Die Anlagen 27 bis 43 aus dem Anhang zu diesem Gesetz werden ...
Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes
V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290, 4831
Artikel 1 BewGAnlAV ... Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. ...
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