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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
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Anlage 3 - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576 (Nr. 69); aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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Geltung ab 24.10.2017; FNA: 202-5-2 Verwaltungsgebühren
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Anlage 3 (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 4) Gebühren- und Auslagenverzeichnis nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Nr. | Gebühren- oder Auslagentatbestand | Höhe der Gebühr oder der Auslage |
1 | Gebühren für die Erteilung einer Standortbescheinigung | |
1.1 | Erteilung einer Standortbescheinigung (einschließlich Nahbetrachtungen der zu bewertenden Sendeantennen, auch für bereits am Standort vorhandene Sendeantennen bei Standortmitbenutzungen bzw. bei Umwandlung vorläufiger Stand- ortbescheinigungen gemäß § 5 Absatz 4 BEMFV) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
1.2 | Betrachtung eines Standortes nach § 5 Absatz 3 BEMFV sowie bei erforderlichen Messungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
1.3 | Erforderliche Messungen oder Nahfeldberechnungen (zusätzlich zu der Gebühr nach Nummer 1.1) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
2 | Zweitschrift einer Standortbescheinigung | 25 € |
3 | Überprüfung von Standorten nach § 13 BEMFV: Maßnahmen bei Betrieb einer Funkanlage ohne die erforderliche Standortbescheinigung oder unter Verstoß gegen deren Bestimmun- gen; Verletzung von Anzeige- und Dokumentationspflichten; Betrieb einer Amateurfunkanlage unter Verstoß gegen § 8 BEMFV (einschließlich Ausführen eines mobilen Messeinsatzes) | Nach Zeitaufwand gemäß Anlage 5 |
Zitierungen von Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 EMVG-FuAG-BGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMVG-FuAG-BGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EMVG-FuAG-BGebV Höhe der Gebühren und Auslagen
... Leistungen richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in den Anlagen 1 bis 5 zu dieser ...
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