Anlage 4 (zu § 28 Absatz 3) Nachweis der Eigenmittel und Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung für Pensionsfonds
(siehe BGBl. 2024 I Nr. 414, S. 208 bis 211)
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung ... gefasst: „(3) Als Formular für den Solvabilitätsnachweis ist das in Anlage 4 festgelegte Muster zu verwenden." b) Absatz 4 wird aufgehoben. 18. In ... durch die Wörter „Europäische Union" ersetzt. 24. Die Anlage 4 (zu § 28 Absatz 3) erhält die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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