Start
>
VersVermV
>
Anlage 4
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
Anlage 4 - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Artikel 1 V. v. 17.12.2018
BGBl. I S. 2483
, 2019 BGBl. I S. 411 (
Nr. 46
); zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 17.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 43
Geltung ab 20.12.2018; FNA: 7100-1-16
Gewerbeordnung
3 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 10 Vorschriften zitiert
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
Anlage 3
←
Anlage 4 (zu
§ 7 Absatz 3
) Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach
§ 34d Absatz 9 Satz 2
GewO i. V. m.
§ 7 Absatz 1
VersVermV für das Jahr ...
Anlage 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 3
←
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
Anlage 4 VersVermV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 VersVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersVermV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 7 VersVermV Weiterbildung
... ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung mit dem Inhalt nach dem Muster der
Anlage 4
über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht im vorangegangenen Kalenderjahr durch ihn ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in VersVermV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/Anlage_4_VersVermV_Versicherungsvermittlungsverordnung.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed