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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (1. VersVermVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 22. Februar 2025 VersVermV § 5

§ 5 Absatz 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483; 2019 I S. 411) wird wie folgt geändert:

1.
Nach dem Wort „Vorläufer" werden die Wörter „oder Nachfolger" eingefügt.

2.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe c wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Buchstabe d wird das Semikolon durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Folgender Buchstabe e wird angefügt:

„e)
als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen".

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