Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz
1Von der Steuerermäßigung umfasst ist der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. 2Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2: 2013-02 durch Sonnenschutzvorrichtungen nach deren Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3 (unabhängig von der Art des Antriebs) zum sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten. 3Ausgeschlossen sind Sonnenschutzvorrichtungen nach der Tabelle 7 Zeile 3.4 „Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen". 4Es sind ausschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz umfasst, die an der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche installiert werden.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenDritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
Artikel 1 3. ESanMVÄndV ... Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurde." 2. Die Anlagen 4a , 6, 7 und 8 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780
Artikel 1 ESanMVÄndV ... 4" die Wörter „und zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes nach der Anlage 4a " eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft." 5. Die Anlagen 1 bis 8 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen ...
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