Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 5 - Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 860-5-88 Sozialgesetzbuch

Anlage 5 (zu § 17 Absatz 2) Ermittlung des Pflegebedarfs auf Intensivstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 188 S. 48 ff.)

Spezielle Intensivpflege NICU: Alter bei Aufnahme < 28. Lebenstag oder < 2.500 g Aufnahmegewicht
LeistungsbereichLeistungsstufe IS1 - Grundleistungen
Spezialpflege
Leistungsstufe IS2 - Erweiterte Leistungen
Intensivüberwachung
Leistungsstufe IS3 - Besondere Leistungen
Intensivtherapie
1. Leistung im
Zusammenhang mit
Beobachten und
Überwachen des
Patienten und Umfelds
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Mindestes eines der folgenden Zu-/Ableitungs-
systeme:
• Invasive arterielle RR-Messung
• Thoraxdrainage
• Externe Ventrikeldrainage
• Schlürf- bzw. Replogle-Sonde bei Ösophagu-
satresie
• Infraoperativ gelegene Magensonde nach
Korrektur einer Ösophaugsatresie
• kontinuierliches EEG-Monitoring
• Zentraler Venenkatheter (inkl. Nabelvenen-
katheter)
Lebensbedrohliche Akutphase (vitale Bedrohung)
2. Leistungen im
Zusammenhang mit der
Beatmung/CPAP (inkl. Vor-
und Nachbereitung)
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Beatmeter Patient (invasiv oder nicht invasiv), sofern
das Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe IS3
nicht zutrifft.
Invasiv beatmeter Patient bei instabiler
Beatmungssituation (Beatmung mit z. B. O1 > 25)
3. Leistungen im
Zusammenhang mit
medikamentöser
Versorgung (z. B.: iv,
oral, s.c., auch als
Kurzinfusion) und
Infusionstherapie (inkl.
Parenterale Ernährung,
Katecholamine)
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
• Katecholamin-DTI, sofern das Zuordnungs-
merkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft,
oder
• Kontinuierliche Prostaglandin-Infusion oder
• Kontinuierliche Insulin-Infusion oder
• Medikamentös behandeltes Entzugs- oder
Delirsyndrom
Kreislauf instabiler Patient (mit z. B. wechselnder
Katecholamin-/Kreislauftherapie, Katecholamin-DTI
≥ 2 Katecholamine)
4. Leistungen im
Zusammenhang mit
ärztlichen Eingriffen
und Diagnostik
• Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Hypothermie-Behandlung nach den ersten
24 Stunden
• Hypothermie-Behandlung in den ersten
24 Stunden oder
• Tag einer größeren Operation
(z. B. Zwerchfellhernie) oder
• Austauschtransfusion oder
• ECMO-Therapie
5. Übergeordnete
Einstufungskriterien
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
 • Frühgeborene < 1.000 g in den ersten
72 Lebensstunden
• Andere Gründe bei 1:1-Betreuung
• Sterbebegleitung



Spezielle Intensivpflege PICU: Alter bei Aufnahme ≥ 28. Lebenstag und ≥ 2.500 g Aufnahmegewicht
LeistungsbereichLeistungsstufe IS1 - Grundleistung
Spezialpflege
Leistungsstufe IS2 - Erweiterte Leistung
Intensivüberwachung
Leistungsstufe IS3 - Besondere Leistung
Intensivtherapie
1. Leistung im
Zusammenhang mit
Beobachten und
Überwachen des
Patienten und Umfelds
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Mindestens drei der folgenden Zu-/Ableitungssyste-
me:
• Zentraler Venenkatheter (ZVK, Hickman)
• Invasive arterielle RR-Messung
• Thoraxdrainage/Wunddrainage
• Externe Ventrikeldrainage
• Kontinuierliches EEG-Monitoring
• Kontinuierliches ICP-Monitoring (Parechym-
sonde, epi- oder subdurale Sonde)
• Blasenkatheter/suprapubischer Katheter
• Lebensbedrohliche Akutphase oder
• CPP-basierte Hirndrucktherapie (= instabil)
2. Leistungen im
Zusammenhang mit der
Beatmung/CPAP (inkl. Vor-
und Nachbereitung)
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
• Modifikation/Intensivierung der Beatmung bei
heimbeatmeten Patienten oder
• HFNC-Therapie (> 1 Liter/kg angefeuchtet und
angewärmt) oder
• Nicht-invasive Beatmung über Nasal Prongs
oder Maske oder
• Invasiv beatmeter Patient bei stabiler
Beatmungssituation oder
• NO-Beatmung ≤ 15 ppm (bei stabiler
Beatmungssituation) oder
• Beatmungsweaning mit Frühmobilisation
• Invasiv beatmeter Patient bei instabiler
Beatmungssituation (schweres Lungenversagen
= FiO² ≥ 60 %, PEEP ≥ cmH2O,
PIP ≥ 28 cm H2O) oder
• NO-Beatmung > 15 ppm
3. Leistungen im
Zusammenhang mit
medikamentöser
Versorgung (z. B.: iv,
oral, s.c., auch als
Kurzinfusion) und
Infusionstherapie (inkl.
Parenterale Ernährung,
Katecholamine)
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
• Katecholamin-DTI (bis 2 Katecholamine) oder
• Mind. 10 unterschiedliche i.v.-Medikamente oder
• Medikamentös oder nicht medikamentös
behandeltes Entzugs- oder Delirsyndrom
Katecholamin-DTI (≥3 Katecholamine aus
Adrenalin > 0,05 µg/kg/min, Noradrenalin
> 0,05 µg/kg/min, Dobutamin > 5 oder µg/kg/min,
Vasopressin)
4. Leistungen im
Zusammenhang mit
ärztlichen Eingriffen und
Diagnostik
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
Peritonealdialyse manuell < 10 Zyklen pro Tag oder
maschinell
• Peritonealdialyse manuell ≥ 10 Zyklen/Tag
oder Intervall < 2 Stunden oder
• vvECMO oder vaECMO (nur bei invasiv
beatmeten Patienten) oder
• kontinuierliche Nierenersatzverfahren
(CWH, CVVHD, CVVHDF)
(nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder
• Postreanimationstherapie Tag 1-3 / 72 Stunden
nach Ereignis (nur bei invasiv beatmeten
Patienten) oder
• Thermische Verletzungen > 20% KOF
5. Übergeordnete
Einstufungskriterien
Alle Patienten, die nicht der
Leistungsstufe IS2 oder IS3
zugeordnet werden
• Schwerwiegende Bewusstseinsstörung/
Coma (GCS) oder
• Tag mit Transportbegleitung
• Isolation mit Einzelzimmer-Schleusung oder
• Andere Gründe bei 1:1-Betreuung oder
• Sterbebegleitung/Tag des Todes




 

Zitierungen von Anlage 5 PPBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PPBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 PPBV Leistungsstufen und Patientengruppen
... sie notwendigen Pflegeleistungen gemäß § 18 unter Berücksichtigung der in Anlage 5 genannten Zuordnungsmerkmale den Leistungsstufen IS1 bis IS3, jeweils unterteilt nach den in ...