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Anlage 5 - Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
Anlage 5 (zu § 17 Absatz 2) Ermittlung des Pflegebedarfs auf Intensivstationen für Kinder: Zuordnung zu den Leistungsstufen
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. 2024 I Nr. 188 S. 48 ff.)
Spezielle Intensivpflege NICU: Alter bei Aufnahme < 28. Lebenstag oder < 2.500 g Aufnahmegewicht | |||
Leistungsbereich | Leistungsstufe IS1 - Grundleistungen Spezialpflege | Leistungsstufe IS2 - Erweiterte Leistungen Intensivüberwachung | Leistungsstufe IS3 - Besondere Leistungen Intensivtherapie |
1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des Patienten und Umfelds | • Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | Mindestes eines der folgenden Zu-/Ableitungs- systeme: • Invasive arterielle RR-Messung • Thoraxdrainage • Externe Ventrikeldrainage • Schlürf- bzw. Replogle-Sonde bei Ösophagu- satresie • Infraoperativ gelegene Magensonde nach Korrektur einer Ösophaugsatresie • kontinuierliches EEG-Monitoring • Zentraler Venenkatheter (inkl. Nabelvenen- katheter) | Lebensbedrohliche Akutphase (vitale Bedrohung) |
2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung) | • Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | Beatmeter Patient (invasiv oder nicht invasiv), sofern das Zuordnungsmerkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft. | Invasiv beatmeter Patient bei instabiler Beatmungssituation (Beatmung mit z. B. O1 > 25) |
3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv, oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine) | • Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | • Katecholamin-DTI, sofern das Zuordnungs- merkmal der Leistungsstufe IS3 nicht zutrifft, oder • Kontinuierliche Prostaglandin-Infusion oder • Kontinuierliche Insulin-Infusion oder • Medikamentös behandeltes Entzugs- oder Delirsyndrom | Kreislauf instabiler Patient (mit z. B. wechselnder Katecholamin-/Kreislauftherapie, Katecholamin-DTI ≥ 2 Katecholamine) |
4. Leistungen im Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen und Diagnostik | • Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | Hypothermie-Behandlung nach den ersten 24 Stunden | • Hypothermie-Behandlung in den ersten 24 Stunden oder • Tag einer größeren Operation (z. B. Zwerchfellhernie) oder • Austauschtransfusion oder • ECMO-Therapie |
5. Übergeordnete Einstufungskriterien | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | • Frühgeborene < 1.000 g in den ersten 72 Lebensstunden • Andere Gründe bei 1:1-Betreuung • Sterbebegleitung | |
Spezielle Intensivpflege PICU: Alter bei Aufnahme ≥ 28. Lebenstag und ≥ 2.500 g Aufnahmegewicht | |||
Leistungsbereich | Leistungsstufe IS1 - Grundleistung Spezialpflege | Leistungsstufe IS2 - Erweiterte Leistung Intensivüberwachung | Leistungsstufe IS3 - Besondere Leistung Intensivtherapie |
1. Leistung im Zusammenhang mit Beobachten und Überwachen des Patienten und Umfelds | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | Mindestens drei der folgenden Zu-/Ableitungssyste- me: • Zentraler Venenkatheter (ZVK, Hickman) • Invasive arterielle RR-Messung • Thoraxdrainage/Wunddrainage • Externe Ventrikeldrainage • Kontinuierliches EEG-Monitoring • Kontinuierliches ICP-Monitoring (Parechym- sonde, epi- oder subdurale Sonde) • Blasenkatheter/suprapubischer Katheter | • Lebensbedrohliche Akutphase oder • CPP-basierte Hirndrucktherapie (= instabil) |
2. Leistungen im Zusammenhang mit der Beatmung/CPAP (inkl. Vor- und Nachbereitung) | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | • Modifikation/Intensivierung der Beatmung bei heimbeatmeten Patienten oder • HFNC-Therapie (> 1 Liter/kg angefeuchtet und angewärmt) oder • Nicht-invasive Beatmung über Nasal Prongs oder Maske oder • Invasiv beatmeter Patient bei stabiler Beatmungssituation oder • NO-Beatmung ≤ 15 ppm (bei stabiler Beatmungssituation) oder • Beatmungsweaning mit Frühmobilisation | • Invasiv beatmeter Patient bei instabiler Beatmungssituation (schweres Lungenversagen = FiO² ≥ 60 %, PEEP ≥ cmH2O, PIP ≥ 28 cm H2O) oder • NO-Beatmung > 15 ppm |
3. Leistungen im Zusammenhang mit medikamentöser Versorgung (z. B.: iv, oral, s.c., auch als Kurzinfusion) und Infusionstherapie (inkl. Parenterale Ernährung, Katecholamine) | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | • Katecholamin-DTI (bis 2 Katecholamine) oder • Mind. 10 unterschiedliche i.v.-Medikamente oder • Medikamentös oder nicht medikamentös behandeltes Entzugs- oder Delirsyndrom | Katecholamin-DTI (≥3 Katecholamine aus Adrenalin > 0,05 µg/kg/min, Noradrenalin > 0,05 µg/kg/min, Dobutamin > 5 oder µg/kg/min, Vasopressin) |
4. Leistungen im Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen und Diagnostik | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | Peritonealdialyse manuell < 10 Zyklen pro Tag oder maschinell | • Peritonealdialyse manuell ≥ 10 Zyklen/Tag oder Intervall < 2 Stunden oder • vvECMO oder vaECMO (nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder • kontinuierliche Nierenersatzverfahren (CWH, CVVHD, CVVHDF) (nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder • Postreanimationstherapie Tag 1-3 / 72 Stunden nach Ereignis (nur bei invasiv beatmeten Patienten) oder • Thermische Verletzungen > 20% KOF |
5. Übergeordnete Einstufungskriterien | Alle Patienten, die nicht der Leistungsstufe IS2 oder IS3 zugeordnet werden | • Schwerwiegende Bewusstseinsstörung/ Coma (GCS) oder • Tag mit Transportbegleitung | • Isolation mit Einzelzimmer-Schleusung oder • Andere Gründe bei 1:1-Betreuung oder • Sterbebegleitung/Tag des Todes |
Zitierungen von Anlage 5 PPBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PPBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 PPBV Leistungsstufen und Patientengruppen
... sie notwendigen Pflegeleistungen gemäß § 18 unter Berücksichtigung der in Anlage 5 genannten Zuordnungsmerkmale den Leistungsstufen IS1 bis IS3, jeweils unterteilt nach den in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_5_PPBV.htm