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Anlage 6 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2)
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 14
Text in der Fassung des Artikels 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 13. Februar 2020 BGBl. I S. 199 m.W.v. 22. Februar 2020
Frühere Fassungen von Anlage 6 BWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.02.2020 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.02.2020 BGBl. I S. 199 |
aktuell vorher | 18.05.2013 | Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13.05.2013 BGBl. I S. 1255 |
aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 |
aktuell | vor 11.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 6 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 BWO Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (vom 18.09.2024)
... der Bundesrepublik Deutschland beantragen muss. Die Bekanntmachung ist nach Anlage 6 auf den Internetseiten der Botschaften und Berufskonsulate vorzunehmen und bis zum Ablauf des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 1" durch die Angabe „§ 20 Absatz 1" ersetzt. i) In der Angabe zu Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2) wird die Angabe „§ 20 Abs. 2" durch die Angabe „§ ... a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Bekanntmachung ist nach Anlage 6 auf den Internetseiten der Botschaften und Berufskonsulate vorzunehmen und bis zum Ablauf des ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 24.03.2017 BGBl. I S. 585
Artikel 1 11. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Bekanntmachung ist nach Anlage 6 von den Botschaften durch mindestens eine deutschsprachige Anzeige in einer überregionalen ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist." 34. In Anlage 6 (zu § 20 Absatz 2) wird Satz 3 Nummer 1 wie folgt gefasst: „1. entweder ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 1 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen." 28. Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2) wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Artikel 1 12. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 7 jeweils das Wort „unten" durch das Wort „oben" ersetzt. 12. In Anlage 6 (zu § 20 Absatz 2) wird in Nummer 1 nach dem Wort „Deutschland" der ...
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