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Anlage 7 - Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)

V. v. 02.01.2020 BGBl. I S. 3 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 611-1-38 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung



Von der Steuerermäßigung umfasst sind Maßnahmen zur Betriebsoptimierung durch elektronische Systeme mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz beziehungsweise der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen in einem Gebäude (zum Beispiel Heizung, Trinkwarmwasserbereitung, Lüftungs-/Klimatechnik, Beleuchtung). Eine Verbrauchsoptimierung kann dabei auch durch verbesserte Nutzerinformation erreicht werden. Dafür muss mindestens je Wohneinheit der Energieverbrauch erfasst und dem Nutzer über ein Interface visualisiert werden.

Systeme zur Verbesserung der Netzdienlichkeit müssen sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.

Folgende Maßnahmen sind begünstigt:

Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik


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Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- beziehungsweise Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser,

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Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen, Teilverbräuchen der unterschiedlichen Sparten und Energiekosten,

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elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler zur Visualisierung und Analyse von Heizwärmeverbräuchen,

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elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung, der Bereitstellung von Nutzerinformation bei nachlassender Systemeffizienz und der Anzeige von notwendigen Wartungsintervallen, zum Beispiel bei der Wärmeerzeugung, dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und den Emissionen aus der Wärmeerzeugung,

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Wohnungsdisplay beziehungsweise Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie, von Warm- und Kaltwasser etc.,

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elektronische Heizkörperthermostate/Raumthermostate,

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Integration von Luftqualitätssensoren, Fensterkontakten, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren.

Systemtechnik


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Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern,

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elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen, die sicherstellen, dass energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.

Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme


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präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten, Steckdosen etc.,

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baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik,

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intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten.

Notwendige Elektroarbeiten


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notwendige Verkabelung (zum Beispiel Ethernetkabel) oder kabellose funkbasierte Installationen (zum Beispiel Router) für Kommunikations-/Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme, USB-Anschlussbuchsen,

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Anschluss an eine Breitbandverkabelung, Leerrohre, Kabel (zum Beispiel Lichtwellenleiter, CAT 7) für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie für Smart-Metering-Systeme.

Energiemanagementsysteme, Einregulierung


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Energiemanagementsystem inklusive Integration in wohnwirtschaftliche Software,

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Einstellarbeiten an der Regelung der Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- beziehungsweise Klimatechnik mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs (zum Beispiel Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung).

Nicht förderfähig sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik, wie zum Beispiel Handy, Tablet, Computer, Fernseher, Lautsprecher.





 

Frühere Fassungen von Anlage 7 ESanMV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
vom 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
aktuell vorher 01.01.2021 (17.06.2021)Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
vom 14.06.2021 BGBl. I S. 1780
aktuellvor 01.01.2021 (17.06.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 ESanMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 ESanMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESanMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ESanMV Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen (vom 01.01.2021)
... den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung nach der Anlage 7 sowie 8. für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
Anhang 3. ESanMVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
... 5 zusammen mit der dazugehörigen Musterbescheinigung nach FW 309 Teil 7. Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung Von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 04.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 341
Artikel 1 3. ESanMVÄndV
... mit denen nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurde." 2. Die Anlagen 4a, 6, 7 und 8 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...

Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
V. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1780
Artikel 1 ESanMVÄndV
... tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft." 5. Die Anlagen 1 bis 8 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen ...