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Anlage 8 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)
Anlage 8 wird in 4 Vorschriften zitiert
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16
Zitierungen von Anlage 8 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 BWO Abschluss des Wählerverzeichnisses
... Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks fest. Der Abschluss wird nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet. Bei automatisierter Führung des Wählerverzeichnisses ist vor der ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024)
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 2" durch die Angabe „§ 20 Absatz 2" ersetzt. j) In der Angabe zu Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) wird die Angabe „§ 24 Abs. 1" durch die Angabe „§ ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ...
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
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