Anlage 9 (zu § 26)
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 17
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interne Verweise§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024) ... Der Kreiswahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke ( Anlage 9 ), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit dem Kreiswahlleiter beschafft, ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9 , 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9 , 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. ... 6, zweiter Unterpunkt wird das Wort „blauen" gestrichen. 47. In Anlage 9 (zu § 26) werden die Wörter „Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt" ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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