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Anlage - Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)

V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3209 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Geltung ab 01.05.2022; FNA: 210-7-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage



1. Zu § 1 Absatz 2

 
a)
Die phonetische Repräsentation eines Namens muss aus der normalisierten Form gebildet werden. Der seitens der durch die Länder zur Sicherstellung des automatisierten Abrufs von Meldedaten bestimmten Stellen oder der von den Meldebehörden eingesetzte Algorithmus muss für den deutschen Sprachraum geeignet sein und auf der „Kölner Phonetik" basieren. Da es sich hierbei nicht um einen eindeutigen Standard (in Text und/oder Implementierung) handelt, sind unterschiedliche spezifische Implementierungen bei den Auskunft gebenden Stellen möglich.

b)
Phonetische Codes müssen den gesamten Namen berücksichtigen und dürfen nicht auf eine bestimmte Länge gekürzt werden.

2. Zu § 1 Absatz 5 Satz 1

 
In der Personensuche hat die abrufende Stelle stets einen amtlichen Gemeindeschlüssel anzugeben, mit dem ein Wohnort der angefragten Person und damit eine bestimmte Meldebehörde für die Bearbeitung der Anfrage als Auskunft gebende Stelle adressiert werden kann. Die Angabe mehrerer amtlicher Gemeindeschlüssel oder die Nichtangabe des amtlichen Gemeindeschlüssels führen zur Rückweisung der Anfragenachricht.

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2

 
In der freien Suche kann in den Datenbeständen einer oder mehrerer Meldebehörden gesucht werden. Der Suchbereich, der durch Festlegung amtlicher Gemeindeschlüssel seitens der abrufenden Stelle bestimmt werden muss, kann sich auf eine Gemeinde, einen Kreis, einen Regierungsbezirk oder ein Bundesland erstrecken. Sofern eine Suche in einem Suchbereich erfolgen soll, der über eine Gemeinde hinausgeht, legt das angefragte Land die Voraussetzungen fest, unter denen eine solche Suche erfolgen kann. Dies kann dazu führen, dass entweder die Suche an den betreffenden Landesbestand zu adressieren ist oder mehrere Nachrichten in Abhängigkeit von der Zahl der betroffenen Meldebehörden erforderlich werden. Nachfolgend ist nach entsprechender Mitteilung durch die Länder informatorisch aufgelistet, wie zum Stichtag 1. Mai 2022 eine Suche über den Datenbestand einer einzelnen Meldebehörde hinaus erfolgen kann:

a)
Baden-Württemberg

In der freien Suche der Behördenauskunft wird für alle Behörden aus anderen Bundesländern nur der Suchbereich einer Meldebehörde (adressiert durch einen Gemeindeschlüssel) zugelassen.

b)
Bayern

Entsprechend dem Suchbereich, der in der Anfrage übermittelt wird und unter Berücksichtigung der zulässigen Auswahldaten kann eine Suche auch über den Bereich einer einzelnen Meldebehörde hinaus erfolgen.

c)
Berlin

Für die freie Suche im Datenbestand des Landes Berlin erfolgt der Abruf stets aus dem zentralen elektronischen Melderegister, das sämtliche Meldedaten des Landes enthält.

d)
Brandenburg

Für die Suche in den Datenbeständen einer oder mehrerer Meldebehörden im Land Brandenburg kann durch die Möglichkeit der Regionalisierung der Suche entweder eine Gemeinde (Gemeindeschlüssel) oder ein Landkreis/kreisfreie Stadt oder für eine Suche über den gesamten Datenbestand des Landesmelderegisters Brandenburg das Bundesland Brandenburg ausgewählt werden. Die Ergebnisliste enthält die anhand der Auswahldaten ermittelten Datensätze im ausgewählten Suchbereich.

e)
Bremen

Für die Suche in den Datenbeständen des Landes Bremen ist sowohl eine gemeindescharfe Suche über den Gemeindeschlüssel als auch eine landesweite Suche über den gesamten Datenbestand des Landesmelderegisters möglich.

f)
Hamburg

Hamburg ist Einheitsgemeinde, daher ist bereits die jetzige Suche eine Suche über den gesamten Datenbestand.

g)
Hessen

In Hessen wird die über den Datenbestand einer Gemeinde hinausgehende Suche ausschließlich den in § 34 Absatz 4 Satz 1 Bundesmeldegesetz genannten Behörden ermöglicht. Für sonstige öffentliche Stellen gilt, dass die Suche in den Datenbeständen der Meldebehörden der Adressierung der Nachrichten an die betroffene Gemeinde (Gemeindeschlüssel) bedarf. Die regionale Suche in einem Landkreis oder Regierungsbezirk kann nur mittels einzelner Nachrichten der anfragenden Stelle an die betreffenden Gemeinden dieser Region realisiert werden, die hessenweite Suche entsprechend nur durch die Abfrage bei jeder einzelnen Meldebehörde.

h)
Mecklenburg-Vorpommern

In der freien Suche der Behördenauskunft wird für alle Behörden aus anderen Bundesländern nur der Suchbereich einer Meldebehörde (adressiert durch einen Gemeindeschlüssel) zugelassen.

i)
Niedersachsen

Für die Suche in den Datenbeständen einer oder mehrerer Meldebehörden im Land Niedersachsen kann durch die Möglichkeit der Regionalisierung der Suche entweder eine Gemeinde (Gemeindeschlüssel oder Name) oder ein Landkreis/kreisfreie Stadt oder für eine Suche über den gesamten Datenbestand des Landesmelderegisters das Bundesland Niedersachsen ausgewählt werden. Die Ergebnisliste enthält die anhand der Auswahldaten ermittelten Datensätze im ausgewählten Suchbereich.

j)
Nordrhein-Westfalen

Die Suche in den Datenbeständen der Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen bedarf der Adressierung der Nachrichten an die betroffene Gemeinde (Gemeindeschlüssel). Die regionale Suche in einem Landkreis oder Regierungsbezirk wird mittels einzelner Nachrichten der anfragenden Stelle an die betreffenden Gemeinden dieser Region realisiert. Die Ergebnisliste der angefragten Gemeinde enthält die anhand der Auswahldaten ermittelten Datensätze.

k)
Rheinland-Pfalz

Die Suche erfolgt entweder gemeindescharf (Gemeindeschlüssel) oder über das Bundesland.

l)
Saarland

Die Suche einer Behörde erfolgt nach Auswahl einer Gemeinde in dem jeweiligen Datenbestand. Für die in § 34 Absatz 4 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes genannten Behörden besteht ergänzend die Möglichkeit, nach Auswahl der landesweiten Suche im gesamten Meldebestand des Saarlandes suchen zu können. Die Ergebnisliste enthält alle im Saarland ermittelten Datensätze zur Suchanfrage, wobei die maximale Anzahl der anzuzeigenden Datensätze beschränkt ist. Eine weitere Eingrenzung, zum Beispiel auf Landkreisebene, besteht derzeit nicht.

m)
Sachsen

Über die gemeindescharfe Suche hinaus kann auf Ebene des Kreises, des Direktionsbezirks oder des Landes gesucht werden.

n)
Sachsen-Anhalt

In der freien Suche der Behördenauskunft wird für alle Behörden aus anderen Bundesländern nur der Suchbereich einer Meldebehörde (adressiert durch einen Gemeindeschlüssel) zugelassen.

o)
Schleswig-Holstein

In der freien Suche der Behördenauskunft wird für alle Behörden aus anderen Bundesländern nur der Suchbereich einer Meldebehörde (adressiert durch einen Gemeindeschlüssel) zugelassen.

p)
Thüringen

In Thüringen bestehen Suchmöglichkeiten gemeindescharf und über ganz Thüringen ohne Angabe eines konkreten Gemeindeschlüssels unter Verwendung des Suchbereichs in der Anfragenachricht.

4. Zu § 4

 
a)
Normalisierung von Zeichen

aa)
Alle Auswahldaten nach § 4 Absatz 1, die Namen (auch Straßen- und Ortsnamen) darstellen (DSMeld 0101 bis 0102, 0301 bis 0303, 0201 bis 0204, 0501, 0502, 1205, 0602, 1904), müssen von der Auskunft gebenden Stelle auf der Basis der Vorgaben in Tabelle 9 „Abbildung lateinischer Buchstaben auf Grundbuchstaben analog ICAO" der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022) (1) normalisiert werden. Alle Zeichen, die nicht in der Tabelle 9 der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022) auf Grundbuchstaben abgebildet werden, sind zu entfernen. Auswahldaten, die nach der Normalisierung keine Zeichen mehr aufweisen, sind als nicht vorhanden zu behandeln.

bb)
Beispiele

Familienname im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Sœrensen
(DSMeld-Blatt 0101a)
Hinweis: Im Folgenden wird angenommen, dass die phonetische
Suche deaktiviert ist.
Sörensenja
Soerensenja
Sœrensenja
Sorensennein


 
b)
Familiennamen

aa)
In jeder Suchanfrage muss von der abrufenden Stelle ein vollständiger Familienname in korrekter Reihenfolge als Auswahldatum angegeben sein. Im Kontext des als Auswahldatum übermittelten Familiennamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld 0101 bis 0102, 0201 bis 0202, 0203 bis 0204, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche durch die Auskunft gebende Stelle herangezogen werden.

bb)
Eine Person darf nur dann in das Suchergebnis eingehen, wenn der als Auswahldatum angegebene Familienname exakt mit folgenden Daten der Person im Melderegister übereinstimmt:

aaa)
dem Familiennamen - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0101a, 1. oder 2. Periode) oder

bbb)
dem Familiennamen (DSMeld-Blatt 0101) in Kombination mit den Namensbestandteilen des Familiennamens (DSMeld-Blatt 0102) (1. oder 2. Periode) oder

ccc)
dem Geburtsnamen - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0201a) oder

ddd)
dem Geburtsnamen (DSMeld-Blatt 0201) in Kombination mit den Namensbestandteilen des Geburtsnamens (DSMeld-Blatt 0202) oder

eee)
dem Familiennamen vor Änderung - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0203a) oder

fff)
dem Familiennamen vor Änderung (DSMeld-Blatt 0203) in Kombination mit den Namensbestandteilen des Familiennamens vor Änderung (DSMeld-Blatt 0204) oder

ggg)
dem Ordensnamen (DSMeld-Blatt 0501) oder

hhh)
dem Künstlernamen (DSMeld-Blatt 0502).

cc)
Beispiele

Familienname im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Graf von Neuenwalde Grafnein
Neuenwaldenein
von Neuenwalde Graf nein
Graf von Neuenwalde ja
Müller Lüdenscheidt Müllernein
Lüdenscheidt Müller nein
Müller Lüdenscheidt ja
von Neuenwalde Graf von Neuenwalde nein


Künstlername im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Graf von Elba Grafnein
Graf Zahl Graf von Neuenwalde nein


 
c)
Vornamen

aa)
Vornamen werden vor der Normalisierung von Zeichen von der Auskunft gebenden Stelle über vorkommende Leerzeichen separiert. Eine Separierung über vorkommende Bindestriche erfolgt nicht. Ein Bindestrich verbindet einzelne Vornamen somit zu einem Namen. Im Kontext der als Auswahldatum übermittelten Vornamen müssen alle im Melderegister nach DSMeld 0301 bis 0303, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden. Zur erfolgreichen Identifikation muss jeder einzelne in den Auswahldaten angegebene Vorname in der Menge der zur Person im Melderegister gespeicherten Vornamen vorhanden sein. Die Reihenfolge der Vornamen ist ohne Bedeutung.

bb)
Beispiele

Vornamen im Melderegister
(DSMeld-Blatt 0301)
Vornamen in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Hans Georg Arthur Arthurja
Georgja
Hans Georg ja
Hans Arthur ja
Georg Arthur ja
Hans-Georgnein
Arthur Hans ja
Hans Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein

Hans-Georg Arthur
Arthurja
Hans Georg nein
Hans Arthur nein
Hans-Georgja
Arthur Hans nein
Arthur Hans-Georg ja
Hans Heinrich nein
Hans-Georg Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein
+ Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
ja
Arthurnein
Karl-Heinz Arthur Arthurja
Karl Heinz nein
Karl Arthur nein
Karl-Heinzja
Karlheinzja
Arthur Karl nein
Arthur Karl-Heinz ja
Karl Heinrich nein
Karl-Heinz Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein


 
d)
Ordens- und Künstlernamen

aa)
Sofern ein als Auswahldatum kenntlich gemachter Ordens- oder Künstlername in der Suchanfrage genutzt wird, muss dieser durch die abrufende Stelle vollständig und in korrekter Reihenfolge angegeben werden.

bb)
In der Personensuche nach § 34a Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes darf durch die Auskunft gebende Stelle keine Normalisierung für Ordens- und Künstlernamen erfolgen, die über die Normalisierung von Zeichen hinausgeht.

cc)
Im Kontext eines als Auswahldatum kenntlich gemachten Ordens- oder Künstlernamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden.

dd)
Eine Person darf nur dann in das Suchergebnis eingehen, wenn der als Auswahldatum kenntlich gemachte Ordens- oder Künstlername exakt mit folgenden Daten der Person im Melderegister übereinstimmt:

aaa)
dem Ordensnamen (DSMeld-Blatt 0501) oder

bbb)
dem Künstlernamen (DSMeld-Blatt 0502)

ee)
Einfache Beispiele

Künstlername im Melderegister Künstlername in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Anna Annaja
Dj Anna nein
Nancy Müller Nancynein
Müllernein
Nancy Müller ja
Müller Nancy nein
Nancy Michelle Müller nein


 
 
ff)
Beispiel für eine kombinierte Suche

Ausgangssituation: Im Melderegister ist ein Datensatz zu Jochen Dreier gespeichert. Für diesen Datensatz ist in DSMeld-Feld 0301 der Wert „Jochen" gespeichert, in DSMeld-Feld 0101 der Wert „Dreier" und in DSMeld-Feld 0502 der Wert „Graf von Elba".

Die abrufende Stelle sucht mit Vornamen „Jochen" als Auswahldatum und mit Familiennamen „Graf" als Auswahldatum.

Bezüglich des Auswahldatums „Jochen" greift die Vorgabe zu Vornamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0301, 0302, 0303a, 0501 und 0502 nach „Jochen" gesucht. In DSMeld-Feld 0301 ist „Jochen" gespeichert. Damit ergibt sich bzgl. des Vornamens eine Übereinstimmung.

Bezüglich des Auswahldatums „Graf" greift die Vorgabe zum Familiennamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0101, 0101a, 0102, 0201, 0201a, 0202, 0203, 0203a, 0204, 0501 und 0502 nach „Graf" gesucht. In Feld 0501 ist „Graf von Elba" gespeichert.

In der Personensuche gilt im Vergleich zur freien Suche eine strengere Vorgabe zum Familiennamen. Hier muss der Familienname in den Auswahldaten exakt mit einem der oben genannten Felder (bzw. Feld-Kombinationen) übereinstimmen. Das Auswahldatum „Graf" stimmt jedoch mit dem gespeicherten Künstlernamen „Graf von Elba" nicht überein.

Ergebnis: In der Personensuche erhält man kein Ergebnis.

e)
Normalisierung von Straßennamen

aa)
Nach der Normalisierung von Zeichen muss für Straßennamen (DSMeld-Blatt 1205) eine zusätzliche Normalisierung durch die Auskunft gebende Stelle erfolgen. Es werden abgebildet:

aaa)
die Zeichenfolgen „STRASSE" und „STR" auf die Zeichenfolge „STRASSE",

bbb)
die Zeichenfolgen „PLATZ" und „PL" auf die Zeichenfolge „PLATZ",

ccc)
die Zeichenfolgen „WEG" und „WEGLE" auf die Zeichenfolge „WEG",

ddd)
die Zeichenfolgen „GASSE" und „GAESSLE" auf die Zeichenfolge „GASSE".

Die Abbildung erfolgt nur, wenn sich die jeweilige Zeichenfolge am Ende der Zeichenkette befindet.

bb)
Beispiele

Straße im
Melderegister
(DSMeld-Blatt 1205)
Normalisierte Form
(Melderegister)
Straße in den
Auswahldaten
Normalisierte Form
(Auswahldaten)
Im Ergebnis
enthalten?
Lange Straße LANGESTRASSE Lange Strasse LANGESTRASSEja
Lange Str. LANGESTRASSEja
LangeStrasseLANGESTRASSEja
Lange-StrasseLANGESTRASSEja
Langer Wegle LANGERWEGLanger Weg LANGERWEGja
Lange Gasse LANGEGASSE Lange Gässle LANGEGASSEja
Lange Gassle LANGEGASSLEnein
Kleiner Pl. KLEINERPLATZKleiner Platz KLEINERPLATZja
Platz d. Republik PLATZDREPUBLIK Pl. d. Republik PLDREPUBLIKnein
Platz der Republik PLATZDERREPUBLIKnein
e.t.a.-hoffmann-
promenade
ETAHOFFMANN-
PROMENADE
eta-hoffmann prome-
nade
ETAHOFFMANN
PROMENADE
ja


 
f)
Straßennamen

Sofern für die in den Auswahldaten angegebene Straße kein passender Straßenname im Melderegister gefunden wird, muss die Auskunft gebende Stelle die Suchanfrage mit einem entsprechenden Hinweis zurückweisen. Die Suche des Straßennamens im Melderegister muss auf Basis des normalisierten Straßennamens erfolgen.

g)
Hausnummern

aa)
Für Daten zu Hausnummern, die in einer Suchanfrage als Auswahldaten genutzt werden, gelten gegenüber den zuvor beschriebenen, allgemeinen Vorgaben keine Ausnahmen. Hausnummern werden wie zum Beispiel „12 B" oder „12 1/3" in der Praxis als ein Datum angesehen. Wenn in einer Suchanfrage Daten zur

aaa)
Hausnummer (gemäß DSMeld-Blatt 1206),

bbb)
Hausnummer - Buchstabe/Zusatzziffern - (gemäß DSMeld-Blatt 1208) und/oder

ccc)
Hausnummer - Teilnummer - (gemäß DSMeld-Blatt 1209)

als Auswahldaten eingesetzt werden, müssen daher die im Suchergebnis der Auskunft gebenden Stelle enthaltenen Personen eine Anschrift besitzen, die für jedes als Auswahldatum vorliegende Hausnummernfeld einen übereinstimmenden Wert im Melderegister aufweist. Andererseits darf die Anschrift im Bereich der Hausnummernfelder, die nicht als Auswahldatum in der Suchanfrage genutzt wurden, im Melderegister beliebige Werte aufweisen.

bb)
Beispiele

Hausnummer in den Auswahldaten Hausnummer im Melderegister
(DSMeld-Blätter 1206, 1208 und 1209)
Im Ergebnis enthalten?
17 17ja
17 a ja
17 1/3 ja
17 a 1/3 ja
18nein
18 a nein
17 a 17nein
17 a ja
17 1/3 nein
17 a 1/3 ja
18nein
18 a nein
A 17nein
17 a ja
17 1/3 nein
17 a 1/3 ja
18nein
18 a ja


 
h)
Geburtsdaten

aa)
Wenn ein Geburtsdatum als Auswahldatum in einer Suchanfrage angegeben wird, dürfen ausschließlich Personen in das Suchergebnis der Auskunft gebenden Stelle eingehen, bei denen die Angaben zum Geburtsdatum in der Suchanfrage einem zu ihnen gespeicherten Geburtsdatum im Melderegister (einschließlich der Perioden zu früheren Geburtsdaten) exakt entsprechen. Dies gilt auch für Geburtsdaten mit fehlenden und unvollständigen Angaben nach DSMeld-Blatt 0601.

bb)
Beispiele

Geburtsdatum in den Auswahldaten Geburtsdatum im Melderegister
(DSMeld-Blatt 0601)
Im Ergebnis enthalten?
00000000 17031998nein
00031998nein
00001998nein
00000000ja
00001998 17031998nein
00031998nein
00001998ja
00000000nein
00002001nein
00031998 17031998nein
00031998ja
00001998nein
00000000nein
00002001nein
00032001nein
17031998 17031998ja
00031998nein
00001998nein
00000000nein
00002001nein
00032001nein
17032001nein


 
i)
Verwendung von Auswahldaten

Alle in der Suchanfrage angegebenen Auswahldaten sind für die Suche im Melderegister durch die Auskunft gebende Stelle zu verwenden. Ergebnisse dürfen somit nicht anhand einer Teilmenge der in der Suchanfrage übergebenen Auswahldaten ermittelt werden. Grundsätzlich muss für jedes in einer Suchanfrage enthaltene Auswahldatum in einem bestimmten DSMeld-Feld im Melderegister gesucht werden. Es besteht eine Eins-zu-Eins-Beziehung zwischen einem Auswahldaten-Feld in der Suchanfrage und einem DSMeld-Feld im Melderegister. Darüber hinaus müssen alle weiteren in der Suchanfrage enthaltenen Angaben zur Steuerung der Suche und zum Umfang der Auskunft berücksichtigt werden.

5. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 und § 9 (Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 39 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes)

 
a)
Das Identifikationsmerkmal nach § 39 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes darf keine Rückschlüsse auf die Daten der dahinterliegenden Person zulassen. Die Identifikationsmerkmale dürfen nicht identisch mit den in § 4 des Bundesmeldegesetzes genannten Ordnungsmerkmalen sein. Um seine Eindeutigkeit sicherzustellen, darf ein Identifikationsmerkmal, mindestens für den Zeitraum der Protokollierung, nicht wiederverwendet werden. Die maximale Länge des Identifikationsmerkmals nach § 39 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes wird auf 500 Zeichen begrenzt. Die abrufenden Stellen und die Auskunft gebenden Stellen müssen sicherstellen, dass Identifikationsmerkmale mit bis zu 500 Zeichen verarbeitet werden können.

b)
Die abrufende Stelle muss für die Auswahl einer Person aus einer Trefferliste nach § 6 oder Ergebnisliste nach § 8 das übermittelte Identifikationsmerkmal anstelle der fachlichen Personendaten zur Fortführung des Datenabrufs nutzen.

6. Zu § 7

 
a)
Normalisierung von Zeichen

aa)
Alle Auswahldaten nach § 7 Absatz 1, die Namen (auch Straßen- und Ortsnamen) darstellen (DSMeld 0101 bis 0102, 0201 bis 0204, 0301 bis 0303, 0501, 0502, 0602, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1233, 1408, 1904), müssen von der Auskunft gebenden Stelle auf der Basis der Vorgaben in Tabelle 9 „Abbildung lateinischer Buchstaben auf Grundbuchstaben analog ICAO" der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022) normalisiert werden. Alle Zeichen, die nicht in der Tabelle 9 der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022) auf Grundbuchstaben abgebildet werden, sind zu entfernen. Auswahldaten, die nach der Normalisierung keine Zeichen mehr aufweisen, sind als nicht vorhanden zu behandeln.

bb)
Beispiele

Familienname im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Sœrensen
(DSMeld-Blatt 0101a)
Hinweis: Im Folgenden wird angenommen, dass die phonetische
Suche deaktiviert ist.
Sörensen ja
Soerensenja
Sœrensenja
Sorensennein


 
b)
Familienname

aa)
Familiennamen müssen von der Auskunft gebenden Stelle vor der Normalisierung von Zeichen über vorkommende Leerzeichen in einzelne Teile separiert werden. Eine Separierung über vorkommende Bindestriche darf nicht erfolgen.

bb)
Im Kontext des als Auswahldatum übermittelten Familiennamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld-Blatt 0101 bis 0102 (1. oder 2. Periode), 0102, 0201 bis 0202, 0203 bis 0204, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden.

cc)
Zur erfolgreichen Identifikation einer Person in der Suche muss jeder einzelne in den Auswahldaten angegebene Teil des Familiennamens in der Menge der Teile des Familiennamens, den die Person im Melderegister besitzt, unabhängig von der Reihenfolge der Teile, vorhanden sein.

dd)
Beispiele

Familienname im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Graf von Neuenwalde Grafja
Neuenwaldeja
von Neuenwalde Graf ja
Graf von Neuenwalde ja
Graf vom Neuenwalde nein
Neuenwalde Graf ja
Müller Lüdenscheidt Müllerja
Lüdenscheidt Müller ja
Müller Lüdenscheidt ja
Müller Lodenbeck Lüdenscheidt nein
von Neuenwalde Graf von Neuenwalde nein


Künstlername im Melderegister Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Kaiser von Mallorca Kaiserja
Graf Zahl Graf von Neuenwalde nein


Familienname im Melderegister/
Künstlername im Melderegister
Familienname in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
von Neuenwalde/Graf Zahl Graf von Neuenwalde ja


 
c)
Vornamen

aa)
Vornamen werden vor der Normalisierung von Zeichen über vorkommende Leerzeichen von der Auskunft gebenden Stelle separiert. Eine Separierung über vorkommende Bindestriche erfolgt nicht. Ein Bindestrich verbindet einzelne Vornamen somit zu einem Namen. Im Kontext der als Auswahldatum übermittelten Vornamen müssen alle im Melderegister gemäß DSMeld-Blatt 0301 bis 0303, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden. Zur erfolgreichen Identifikation muss jeder einzelne in den Auswahldaten angegebene Vorname in der Menge der zur Person im Melderegister gespeicherten Vornamen vorhanden sein. Die Reihenfolge der Vornamen ist ohne Bedeutung.

bb)
Beispiele

Vornamen im Melderegister
(DSMeld-Blatt 0301)
Vornamen in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Hans Georg Arthur Arthurja
Georgja
Hans Georg ja
Hans Arthur ja
Georg Arthur ja
Hans-Georgnein
Arthur Hans ja
Hans Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein
Hans-Georg Arthur Arthurja
Hans Georg nein
Hans Arthur nein
Hans-Georgja
Arthur Hans nein
Arthur Hans-Georg ja
Hans Heinrich nein
Hans-Georg Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein
+ Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
ja
Arthurnein
Karl-Heinz Arthur Arthurja
Karl Heinz nein
Karl Arthur nein
Karl-Heinzja
Karlheinzja
Arthur Karl nein
Arthur Karl-Heinz ja
Karl Heinrich nein
Karl-Heinz Heinrich nein
Angabe „Name zu Recht nicht vor-
handen"
nein


 
d)
Ordens- und Künstlernamen

aa)
Ordens- und Künstlernamen müssen von der Auskunft gebenden Stelle vor der Normalisierung von Zeichen über vorkommende Leerzeichen in einzelne Teile separiert werden. Eine Separierung über vorkommende Bindestriche darf nicht erfolgen.

bb)
Im Kontext eines als Auswahldatum kenntlich gemachten Ordens- oder Künstlernamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld-Blatt 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden.

cc)
Zur erfolgreichen Identifikation einer Person in der Suche muss jeder einzelne Teil des in den Auswahldaten kenntlich gemachten Ordens- oder Künstlernamens in der Menge der Teile des Ordens- oder Künstlernamens, den die Person im Melderegister besitzt, unabhängig von der Reihenfolge der Teile, vorhanden sein.

dd)
Einfache Beispiele

Künstlername im Melderegister Künstlername in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Anna Annaja
Dj Anna nein

Nancy Müller
Nancyja
Müllerja
Nancy Müller ja
Müller Nancy ja
Nancy Michelle Müller nein


 
 
ee)
Beispiel für eine kombinierte Suche

Ausgangssituation: Im Melderegister ist ein Datensatz zu Jochen Dreier gespeichert. Für diesen Datensatz ist in DSMeld-Feld 0301 der Wert „Jochen" gespeichert, in DSMeld-Feld 0101 der Wert „Dreier" und in DSMeld-Feld 0502 der Wert „Graf von Elba".

Die abrufende Stelle sucht mit Vornamen „Jochen" als Auswahldatum und mit Familiennamen „Graf" als Auswahldatum.

Bezüglich des Auswahldatums „Jochen" greift die Vorgabe zu Vornamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0301, 0302, 0303a, 0501 und 0502 nach „Jochen" gesucht. In DSMeld-Feld 0301 ist „Jochen" gespeichert. Damit ergibt sich bzgl. des Vornamens eine Übereinstimmung.

Bezüglich des Auswahldatums „Graf" greift die Vorgabe zum Familiennamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0101, 0101a, 0102, 0201, 0201a, 0202, 0203, 0203a, 0204, 0501 und 0502 nach „Graf" gesucht. In Feld 0501 ist „Graf von Elba" gespeichert.

In der freien Suche werden Familiennamen separiert, d. h. für alle genannten DSMeld-Felder, inkl. Künstlernamen. „Graf" ist in der Menge der gespeicherten Künstlernamen („Graf", „von", „Elba") enthalten. Somit ergibt sich für die freie Suche für den Familiennamen eine Übereinstimmung.

Ergebnis: In der freien Suche erhält man mit den gegebenen Auswahldaten ein Ergebnis.

e)
Datumsangaben

aa)
Wenn eine Datumsangabe als Auswahldatum in einer Suchanfrage angegeben wird, dürfen ausschließlich Personen in das Suchergebnis der Auskunft gebenden Stelle eingehen, bei denen die Datumsangabe in der Suchanfrage dem jeweiligen Eintrag im Melderegister exakt entspricht. Dies gilt auch für Datumsangaben mit fehlenden und unvollständigen Angaben gemäß dem DSMeld.

bb)
Beispiele

Datumsangabe in den Auswahldaten Eintrag im Melderegister Im Ergebnis enthalten?
00000000 17031998nein
00031998nein
00001998nein
00000000ja
00001998 17031998nein
00031998nein
00001998ja
00000000nein
00002001nein
00031998 17031998nein
00031998ja
00001998nein
00000000nein
00002001nein
00032001nein
17031998 17031998ja
00031998nein
00001998nein
 00000000nein
 00002001nein
 00032001nein
 17032001nein


 
f)
Geburtsdaten

Für Geburtsdaten gilt zusätzlich zu den Festlegungen zu „Datumsangaben", dass durch die Auskunft gebende Stelle bei der Suche mit Geburtsdaten alle Perioden zu früheren Geburtsdaten einzubeziehen sind.

g)
Geburtszeitraum

aa)
Die abrufende Stelle darf statt eines konkreten Geburtsdatums einen Geburtszeitraum als Auswahldatum in der Suchanfrage angeben. Ein Geburtszeitraum wird über ein Beginn-Datum und eine Ende-Datum bestimmt. Geburtszeiträume müssen von der Auskunft gebenden Stelle wie folgt interpretiert werden:

In das Suchergebnis dürfen ausschließlich Personen eingehen, für die im Melderegister

aaa)
ein konkretes Geburtsdatum gespeichert ist, das dem Beginn-Datum entspricht,

bbb)
ein konkretes Geburtsdatum gespeichert ist, das dem Ende-Datum entspricht,

ccc)
ein konkretes Geburtsdatum gespeichert ist, das einem Datum zwischen dem Beginn-Datum und dem Ende-Datum entspricht,

ddd)
ein unvollständiges Geburtsdatum YYYY-MM-00 mit fehlenden Tagesangaben gespeichert ist und der erste Tag des Monats MM dem Beginn-Datum des Geburtszeitraums, dem Ende-Datum oder einem Datum zwischen dem Beginn-Datum und dem Ende-Datum entspricht oder

eee)
ein unvollständiges Geburtsdatum YYYY-00-00 mit fehlenden Tages- und Monatsangaben gespeichert ist und der erste Tag des Jahres YYYY dem Beginn-Datum des Geburtszeitraums, dem Ende-Datum oder einem Datum zwischen dem Beginn-Datum und dem Ende-Datum entspricht.

bb)
Personen mit fehlenden Geburtsdaten (0000-00-00) im Melderegister gehen im Kontext der Suche mit Geburtszeiträumen nicht in das Suchergebnis ein.

cc)
Beispiele

Geburtszeitraum in den Auswahldaten Geburtsdatum im Melderegister
(DSMeld-Blatt 0601)
Im Ergebnis enthalten?
Beginn-Datum: 01.03.1998
Ende-Datum: 31.03.1998
17031998ja
00031998ja
00001998nein
00000000nein
Beginn-Datum: 05.03.1998
Ende-Datum: 31.03.1998
17031998ja
00031998nein
00001998nein
00000000nein
00002001nein
Beginn-Datum: 05.03.1997
Ende-Datum: 31.03.1998
17031998ja
00031998ja
00001998ja
00000000nein
00002001nein


 
h)
Normalisierung von Straßennamen

aa)
Nach der Normalisierung von Zeichen durch die Auskunft gebende Stelle muss für Straßennamen (DSMeld-Blatt 1205) eine zusätzliche Normalisierung erfolgen. Es werden abgebildet:

aaa)
die Zeichenfolgen „STRASSE" und „STR" auf die Zeichenfolge „STRASSE",

bbb)
die Zeichenfolgen „PLATZ" und „PL" auf die Zeichenfolge „PLATZ",

ccc)
die Zeichenfolgen „WEG" und „WEGLE" auf die Zeichenfolge „WEG",

ddd)
die Zeichenfolgen „GASSE" und „GAESSLE" auf die Zeichenfolge „GASSE".

Die Abbildung erfolgt nur, wenn sich die jeweilige Zeichenfolge am Ende der Zeichenkette befindet.

bb)
Beispiele

Straße im
Melderegister
(DSMeld-Blatt 1205)
Normalisierte Form
(Melderegister)
Straße in den
Auswahldaten
Normalisierte Form
(Auswahldaten)
Im Ergebnis
enthalten?
Lange Straße LANGESTRASSE Lange Strasse LANGESTRASSEja
Lange Str. LANGESTRASSEja
LangeStrasseLANGESTRASSEja
Lange-StrasseLANGESTRASSEja
Langer Wegle LANGERWEGLanger Weg LANGERWEGja
Lange Gasse LANGEGASSE Lange Gässle LANGEGASSEja
Lange Gassle LANGEGASSLEnein
Kleiner Pl. KLEINERPLATZKleiner Platz KLEINERPLATZja
Platz d. Republik PLATZDREPUBLIK Pl. d. Republik PLDREPUBLIKnein
Platz der Republik PLATZDERREPUBLIKnein
e.t.a.-hoffmann-
promenade
ETAHOFFMANN
PROMENADE
eta-hoffmann prome
nade
ETAHOFFMANN
PROMENADE
ja


 
i)
Hausnummern

aa)
Für Daten zu Hausnummern, die in einer Suchanfrage als Auswahldaten genutzt werden, gelten gegenüber den zuvor beschriebenen, allgemeinen Vorgaben keine Ausnahmen.

bb)
Hausnummern werden wie zum Beispiel „12 B" oder „12 1/3" in der Praxis als ein Datum angesehen. Wenn in einer Suchanfrage Daten zur

aaa)
Hausnummer (nach DSMeld-Blatt 1206),

bbb)
Hausnummer - Buchstabe/Zusatzziffern - (nach DSMeld-Blatt 1208) und/oder

ccc)
Hausnummer - Teilnummer - (nach DSMeld-Blatt 1209)

als Auswahldaten eingesetzt werden, müssen die im Suchergebnis der Auskunft gebenden Stelle enthaltenen Personen daher eine Anschrift besitzen, die für jedes als Auswahldatum vorliegende Hausnummernfeld einen übereinstimmenden Wert im Melderegister aufweist. Andererseits darf die Anschrift im Bereich der Hausnummernfelder, die nicht als Auswahldatum in der Suchanfrage genutzt wurden, im Melderegister beliebige Werte aufweisen.

cc)
Beispiele

Hausnummer in den Auswahldaten Hausnummer im Melderegister
(DSMeld-Blatt 1206, 1208 und 1209)
Im Ergebnis enthalten?
17 17ja
17 a ja
17 1/3 ja
17 a 1/3 ja
18nein
18 a nein
17 a 17nein
17 a ja
17 1/3 nein
17 a 1/3 ja
18nein
18 a nein
A 17nein
 17 a ja
 17 1/3 nein
 17 a 1/3 ja
 18nein
 18 a ja


 
j)
Hausnummernbereiche

aa)
Die abrufende Stelle darf statt einer konkreten Hausnummer (nach den DSMeld-Blättern 1206, 1208 und 1209) einen Hausnummernbereich als Auswahldatum in der Suchanfrage angeben. Ein Hausnummernbereich wird über eine Beginn- und eine End-Angabe für eine Hausnummer bestimmt. Hausnummernbereiche müssen von der Auskunft gebenden Stelle so interpretiert werden, dass in das Suchergebnis ausschließlich Personen eingehen, für die im Melderegister zur Hausnummer nach DSMeld-Blatt 1206 ein Wert gespeichert ist, der sich in dem als Auswahldatum angegebenen Hausnummernbereich befindet. Für die Person dürfen beliebige Werte in den DSMeld-Feldern 1208 und 1209 im Melderegister gespeichert sein.

bb)
Beispiele

Hausnummernbereich
in den Auswahldaten
Hausnummer im Melderegister
(DSMeld-Blatt 1206, 1208 und 1209)
Im Ergebnis enthalten?
Beginn-Angabe: 3
End-Angabe: 12
3 a ja
5ja
6 a ja
7 1/3 ja
10 B 1/5 ja
12 a ja


 
k)
Verwendung von Auswahldaten

Alle in der Suchanfrage angegebenen Auswahldaten sind für die Suche im Melderegister zu verwenden. Ergebnisse dürfen somit nicht anhand einer Teilmenge der in der Suchanfrage übergebenen Auswahldaten ermittelt werden. Grundsätzlich muss für jedes in einer Suchanfrage enthaltene Auswahldatum in einem bestimmten DSMeld-Feld im Melderegister gesucht werden. Es besteht eine Eins-zu-Eins-Beziehung zwischen einem Auswahldaten-Feld in der Suchanfrage und einem DSMeld-Feld im Melderegister. Darüber hinaus müssen alle weiteren in der Suchanfrage enthaltenen Angaben zur Steuerung der Suche und zum Umfang der Auskunft berücksichtigt werden.

7. Zu § 7 Absatz 7 (Platzhalter)

 
a)
Die abrufende Stelle darf die Platzhalterzeichen „?" und „*" für alle Auswahldaten zu Namen und Straßenbezeichnungen in der Suchanfrage verwenden. Die Platzhalter müssen von der Auskunft gebenden Stelle so interpretiert werden, dass

aa)
das ? genau einem beliebigen Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Sonderzeichen entspricht,

bb)
das * 0 bis n beliebigen Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Sonderzeichen entspricht, wobei n eine beliebige Anzahl repräsentiert.

Die Auswertung von Platzhaltern muss für die folgenden in § 7 Absatz 1 genannten Auswahldaten ermöglicht werden: Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) 0101, 0101a, 0102, 0201, 0201a, 0202, 0203, 0203a, 0204, 0301, 0302, 0303, 0501, 0502 und 1205.

b)
Platzhalterzeichen werden auf die normalisierten Auswahldaten angewandt. Im Kontext von Namensfeldern, für die eine Separierung erfolgt, wird die Suche mit Platzhalterzeichen somit auf die einzelnen, separierten Namen, ohne Berücksichtigung der Reihenfolge der Namen, angewandt. Bestimmte Buchstaben wie beispielsweise „ß" oder „oe" werden auf mehr als ein Zeichen in der Normalform abgebildet (bei diesen Beispielen auf „SS" und „OE"). Die Verwendung eines „?" führt nur dann zu einer Übereinstimmung, wenn der jeweilige Buchstabe in der Normalform ebenfalls nur auf ein Zeichen abgebildet wird.

c)
Für die Nutzung von Platzhalterzeichen gilt, dass

aa)
das Suchkriterium nicht ausschließlich aus einem oder mehreren Platzhalterzeichen bestehen darf (Beispiele: Suchparameter mit den alleinigen Werten „*", „**", „*?*", „??" usw. sind unzulässig),

bb)
Platzhalterzeichen im Suchkriterium nicht an erster Stelle auftreten dürfen,

cc)
Platzhalterzeichen in einem Suchkriterium mehrfach verwendet werden dürfen.

d)
Beispiele

Namen im Melderegister Namen in den Auswahldaten Im Ergebnis enthalten?
Meyer
(DSMeld-Blatt 0101a)
Me?erja
Me*erja
Meier
(DSMeld-Blatt 0101a)
Me?erja
Me*erja
Meer
(DSMeld-Blatt 0101a)
Me?ernein
Me*erja
Meier-Müller
(DSMeld-Blatt 0101a)
Meier?Müllernein
Me*erja
Meiermüller
(DSMeld-Blatt 0101a)
Meier?Müllernein
Me*erja
Meier Müller
(DSMeld-Blatt 0101a)
Meier?Müllernein
Me*erja
Me*lernein
Hans Georg Arthur
(DSMeld-Blatt 0301)
Han*ichnein
Ha*sja
Hans G*g ja
Hans*Georgnein
Hans?Georgnein
Sœrensen
(DSMeld-Blatt 0101a)
S*rensenja
S?rensennein
So?rensenja
Hinweis: Technisch ist nicht ermittelbar, ob es sich um ein kom-
biniertes Zeichen handelt.


8. Zu § 11 (Vorgaben zu Feldlängenbegrenzungen)

 
Für die in der Suchanfrage zur abrufenden Stelle enthaltenen Felder

a)
Aktenzeichen,

b)
Anlass des Abrufs,

c)
Anwenderkennung und

d)
Behördenname

wird jeweils für diese Felder die maximale Länge auf 120 Zeichen begrenzt. Die Auskunft gebende Stelle muss sicherstellen, dass diese Daten mit bis zu 120 Zeichen verarbeitet werden können.




(1)
DIN-Norm 91379 - „Zeichen und definierte Zeichensequenzen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa", mit CD-ROM







 

Frühere Fassungen von Anlage BMeldDAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatenabrufverordnung
vom 05.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 100

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.