Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.03.2022 aufgehoben
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Anlage - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

V. v. 25.06.2021 BAnz AT 28.06.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906
Geltung ab 01.07.2021 bis 19.03.2022; FNA: 805-3-18 Arbeitsschutz
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Anlage Einsetzbare Atemschutzmasken



Folgende Atemschutzmasken können nach § 2 Absatz 2 ausgewählt und benutzt werden:

Maskentyp Standard
(Teil der Kennzeichnung)
Weitere Kennzeichnungsmerkmale Zielländer
FFP2 oder
vergleichbar1
Verordnung (EU) 2016/425
DIN EN 149:2001+A1:2009
oder vergleichbar
CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer
der notifizierten Stelle
Geräteklasse (zum Beispiel FFP2)
Gebrauchsdauer
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information
EU
Vollmasken,
gebläseunter-
stützte Mas-
ken, Hauben
oder Helme mit
aus-
wechselbarem
Partikelfilter2
Verordnung (EU) 2016/425
Vollmasken: EN 12942
oder vergleichbar;
gebläsefiltrierende Hauben:
EN 12941 oder vergleichbar
EN 136 oder vergleichbar
Partikelfilter: EN 143 oder
vergleichbar
CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer
der notifizierten Stelle
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information
EU
N951NIOSH-42CFR84Modellnummer
Lot-Nummer
Maskentyp
Herstellerangaben
TC-Zulassungsnummer
USA und
Kanada
P21AS/NZS 1716-2012 Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitäts-
bewertungsstellen
Australien und
Neuseeland
DS21JMHLW-Notification 214, 2018 https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=10
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_1.pdf
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_2.pdf
Japan
CPA1Prüfgrundsatz für Corona
SARS-CoV-2 Pandemie
Atemschutzmasken (CPA)
Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde
nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Ver-
sorgungssicherstellungsverordnung, die vor dem
1. Oktober 2020 ausgestellt wurde.
Deutschland


1
Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen. Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) können zum Beispiel überprüfte KN95-Masken sein, die nach dem Prüfgrundsatz für CPA der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik getestet worden sind.

2
Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.



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Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

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Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

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