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Änderung § 17 LAP-hKrimDV vom 25.09.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 17 LAP-hKrimDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.09.2009 geltenden Fassung
§ 17 LAP-hKrimDV n.F. (neue Fassung)
in der am 25.09.2009 geltenden Fassung
durch § 13 V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2009) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 17 Ausbildungsaufstieg


(Text neue Fassung)

§ 17 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die vom Bundesministerium des Innern nach § 24 Abs. 5 der Kriminal-Laufbahnverordnung zum Ausbildungsaufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten nehmen nach Maßgabe der §§ 2 und 9 bis 15 an dem Vorbereitungsdienst teil.



 
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2009) 

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