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§ 8 - Visa-Warndateigesetz (VWDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14 Ausländerrecht
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§ 8 Voraussetzungen für die Datenübermittlung



(1) 1Die Übermittlung von Daten an eine der in § 6 Absatz 1 und § 7 Satz 1 bezeichneten Stellen setzt ein Ersuchen unter Angabe des Zwecks voraus und ist nur zulässig, wenn die Kenntnis der Daten zur Erfüllung ihrer in § 6 Absatz 1 und § 7 Satz 1 bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. 2Die ersuchende Stelle trägt dafür die Verantwortung. 3Das Bundesverwaltungsamt hat die Übermittlung zu versagen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die in Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen.

(2) Das Übermittlungsersuchen und die Datenübermittlung erfolgen stets schriftlich oder im Wege der Datenübertragung.

(3) 1Das Übermittlungsersuchen muss, soweit vorhanden, die Visa-Warndateinummer, andernfalls alle verfügbaren Grundpersonalien der betroffenen Person oder alle verfügbaren Angaben zur betroffenen Organisation enthalten. 2Stimmen die im Ersuchen enthaltenen Daten mit den zur betroffenen Person oder zur betroffenen Organisation gespeicherten Daten nicht überein, ist die Datenübermittlung unzulässig, es sei denn, es bestehen keine Zweifel an der Identität.

(4) 1Kann das Bundesverwaltungsamt die Identität nicht eindeutig feststellen, übermittelt es zur Identitätsprüfung und -feststellung die Grundpersonalien und die zugehörigen Visa-Warndateinummern ähnlicher Personen an die ersuchende Stelle. 2Für die Angaben zur betroffenen Organisation sind dies Daten nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie die zugehörige Visa-Warndateinummer. 3Die ersuchende Stelle hat alle Daten, die nicht zur betroffenen Person oder zur betroffenen Organisation gehören, unverzüglich zu löschen und entsprechende Unterlagen zu vernichten.

(5) Die Visa-Warndateinummer darf nur im Verkehr mit der Visa-Warndatei genutzt werden.

(6) Das Bundesverwaltungsamt hat dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung von Datenschutz und Datensicherheit nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 zu treffen, die insbesondere die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der in der Visa-Warndatei gespeicherten und an die ersuchende Stelle übermittelten Daten gewährleisten.



 
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Frühere Fassungen von § 8 VWDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 50 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 VWDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 VWDG Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren (vom 26.11.2019)
... hat, sind durch Direkteingabe unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen. § 8 Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend. (5) Das Bundesverwaltungsamt hat sicherzustellen, dass nur die ...
§ 11 VWDG Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
... Zugriffs. (2) Im Fall der Übermittlung nach § 4 oder nach den §§ 6 bis 9 umfasst die Protokollierung auch 1. die übermittelten Daten, 2. ...
§ 15 VWDG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... 2, 5. zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Datenübermittlung nach den §§ 8 und 9, 6. zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Auskunft nach § 12 und der ...
 
Zitat in folgenden Normen

VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
§ 2 VWDG-DV Visa-Warndateinummer
...  (2) Die Visa-Warndateinummer darf im Rahmen von Datenübermittlungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Visa-Warndateigesetzes übermittelt werden. Sie darf darüber hinaus ...
§ 7 VWDG-DV Übermittlungsersuchen
... erfolgt im automatisierten Verfahren oder schriftlich. (3) Die nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Visa-Warndateigesetzes erforderliche Angabe zum Verwendungszweck besteht aus ... des Bundesgebietes, 5. Datenpflege. (4) Ähnliche Personen nach § 8 Absatz 4 des Visa-Warndateigesetzes sind solche Personen, deren Grundpersonalien mit den im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 50 2. DSAnpUG-EU Änderung des Visa-Warndateigesetzes
... L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...