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Fahrlehrer-Ausbildungsordnung (FahrlAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1307 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Eingangsformel
Auf Grund
- -
- des § 9b Absatz 4 und des § 11 Absatz 4 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), die zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
- -
- des § 2 Nummer 1 des Fahrpersonalgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 640), § 2 Nummer 1 zuletzt geändert durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1270), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- -
- des § 23 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), der zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1 Ort der Ausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Die Regelung des § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Sachgebiete und Stundenzahl des Rahmenplans (Anlage) enthalten muss.
(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nicht unterschreiten. Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
(3) Die Ausbildung erfolgt in einem geschlossenen Lehrgang. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE und CE darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten. Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der Erlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.
(4) Die Sachgebiete des Rahmenplans sind von den Lehrkräften nach § 9 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu unterrichten, und zwar
- 1.
- von einem Fahrlehrer (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz)
Abschnitt 1.5, 1.6.2 bis 1.6.8, 2.3, 2.4.2 bis 2.4.5, 3.3.2, 3.3.3, 4.3.5 bis 4.3.7, 4.4, 4.5.2, 5.3.7 bis 5.3.9, 5.4, 5.5.2; - 2.
- von einem Erziehungswissenschaftler (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz)
Abschnitt 1.1.1.1 bis 1.1.2.1, 1.6.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.4.1, 3.1.1, 3.3.1, 4.1.1, 4.5.1, 5.1.1, 5.5.1; - 3.
- von einem Ingenieur (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz)
Abschnitt 1.3, 2.2.1 bis 2.2.8, 3.2, 4.3.1 bis 4.3.4.2, 5.3.1 bis 5.3.6; - 4.
- von einer Lehrkraft mit der Befähigung zum Richteramt (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz)
Abschnitt 1.2, 4.2, 5.2.
§ 3 Ausbildungsfahrschule
(1) Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan muss folgende Abschnitte enthalten:
- 1.
- Einführung,
- 2.
- Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
- 3.
- Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
- 4.
- Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und
- 5.
- Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung.
(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 20 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.
(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 4 ändert mWv. 23. Juni 2012 FahrlAusbO
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2321), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juni 2012.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Peter Ramsauer
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Übersicht
Verkehrsverhalten
Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.
Recht
Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des Einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.
Technik
Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommt der Sicherheit und dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z. B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.
Umweltschutz
Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.
Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.
Verkehrspädagogik (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Fahrlehrergesetzes)
Fahrlehreranwärter lernen, theoretischen und praktischen Fahrunterricht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu planen, zu gestalten und zu analysieren. Sie lernen die Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie kennen und entwickeln durch ihre Ausbildung ein persönliches Verständnis ihres pädagogischen Auftrags.
Abschnitt | Zeit*) | Sachgebiet |
1 | 770 | Fahrlehrerlaubnis Klasse BE |
1.1 | 280 | Verkehrsverhalten |
1.1.1 | 80 | Fahrer |
1.1.1.1 | Fähigkeiten und Fahrfertigkeiten Wahrnehmungsfähigkeit, Sehvermögen, Blickverhalten; Blickverhalten bei Fahran- fängern, psychomotorische Fertigkeiten; Reaktionsfähigkeit; Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit; Denkprozesse und Automatismen beim Fahren Wissen, anwenden, beobachten | |
1.1.1.2 | Fahrtüchtigkeit Beanspruchung, Stress, Emotionen und Traumwelten, Alkohol und andere Drogen, Medikamente Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen | |
1.1.1.3 | Einstellungen zum Fahren und Fahrzeug; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung Kennenlernen, orientieren, klären, beeinflussen | |
1.1.1.4 | Aggression, Selbstdurchsetzung und Gewalt im Straßenverkehr Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fah- rern Wissen, analysieren, beeinflussen | |
1.1.1.5 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl Selbsteinschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile, Motive Kennenlernen, reflektieren | |
1.1.1.6 | Unterschiedliche Verkehrsteilnehmer: Hilfsbedürftige, Kinder, Jugendliche, Senioren, Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer Informieren, reflektieren | |
1.1.2 | 40 | Fahrverhalten |
1.1.2.1 | Regelkonformität Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern Wissen, orientieren, reflektieren | |
1.1.2.2 | Gefahrenlehre Objektive und subjektive Sicherheit, Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz; Ge- fährdung und Gefährlichkeit; Fahrfehler; Unfallforschung, Unfallstatistik, besondere Situation bei Verkehrsunfall, Fehlverhalten und Unfalltrends bei jungen Fahrern; Ge- fahren des Straßenverkehrs; Gefahrenabwehr, defensive Fahrweise Informieren, reflektieren | |
1.1.2.3 | Kommunikation im Straßenverkehr, Straßenverkehr als besondere Kommunikations- situation; soziales Handeln im Straßenverkehr, Partnerschaft und Kooperation; Hilfe, Rücksicht, Höflichkeit, Gelassenheit Wissen, erfahren, sensibilisieren, engagieren, reflektieren | |
1.1.2.4 | Verantwortung für Mensch und Umwelt Werte, Wertewandel, Wertekonflikt (Leben und Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Mobili- tät, Eigentum) und Normen im Straßenverkehr, Zusammenhänge zwischen morali- schem Anspruch und tatsächlichem Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unter- schiedliche moralische Argumentationsniveaus in der Verkehrserziehung; Verhaltens- steuerung im Straßenverkehr durch Normen, Motive, Gesetze, durch Einsicht und Ver- nunft; Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrsmoral durch Fahrschulunterricht Informieren, analysieren, vermitteln, reflektieren | |
1.1.3 | 160 | Straßenverkehr |
1.1.3.1 | Verkehrsregeln Kennen, respektieren; sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
1.1.3.2 | Zulassung zum Straßenverkehr Personen Fahrzeuge Kennenlernen | |
1.2 | 70 | Recht |
1.2.1 | Verfassungs- und Verwaltungsrecht, System der Vorschriften; Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle und formlose Rechtsmittel, Leistungsgrenzen des Rechtsstaates | |
1.2.2 | Strafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten Materielles Recht, Verfahrensrecht | |
1.2.3 | Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot Gerichtliche und behördliche sowie vorläufige und endgültige Maßnahmen, Reflexion der häufigsten Auffälligkeiten und ihre Ursachen | |
1.2.4 | Haftungs- und Versicherungsrecht Delikts- und Gefährdungshaftung; Vertragsverletzung, Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen | |
1.2.5 | Steuerrecht (Kraftfahrzeugsteuergesetz) Grundzüge kennen | |
1.2.6 | Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht Grundzüge | |
1.3 | 90 | Technik |
1.3.1 | Motoren und Aggregate Otto- und Dieselmotoren; Kühlung; Schmierung; Kraftstoffanlagen; Abgasanlagen Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen | |
1.3.2 | Kraftstoffe Anforderungen an Kraftstoffe; Umweltbelastung durch Kraftstoffe; alternative Kraft- stoffe | |
1.3.3 | Schmierstoffe Unterscheidung von Güte und Viskosität; Umweltbelastung, Entsorgung | |
1.3.4 | Kraftübertragung Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Achsantrieb, Differential | |
1.3.5 | Fahrwerk Radaufhängung; Rad- und Achsstellungen; Federung und Dämpfung; Räder und Reifen; Lenkung | |
1.3.6 | Bremsen Arten; Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen | |
1.3.7 | Karosserie und Ausstattung Innere und äußere Sicherheit, Recycling und Entsorgung; aktive und passive Sicher- heit | |
1.3.8 | Elektrische und elektronische Anlagen Generator, Batterie, Verbraucher | |
1.3.9 | Fahrphysik Antriebskräfte, Fahrwiderstände; Kurvenkräfte; Bremskräfte | |
1.3.10 | Anhängertechnik Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen | |
1.3.11 | Umwelttechnik Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter; Geräuschentwicklung; Re- cycling; Umgang mit technischen Einrichtungen; Kontrolle, Wartung und Pflege | |
1.4 | 10 | Umweltschutz Einfluss des Straßenverkehrs auf Klimaveränderungen, Natur (neuartige Baumkrank- heiten) und menschliche Gesundheit; Emissionen, Ozonbildung, Treibhauseffekt; Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch der unter- schiedlichen Verkehrsmittel; Ressourcen; Möglichkeiten des Energiesparens; Ver- kehrsvermeidungsstrategien |
1.5 | 15 | Fahren Fahrlehreranwärter vervollkommnen Fahrweise und Fahrfertigkeiten |
1.6 | 235 | Verkehrspädagogik |
1.6.1 | 135 | Inhalte, Ziele und Lernprozesse |
1.6.1.1 | Inhalte der Fahrschülerausbildung Sachgebiete für den theoretischen und praktischen Unterricht; Verbindlichkeit und Gestaltungsspielräume; Curricularer Leitfaden, Unterrichtswerke; Lehr- und Ausbil- dungspläne Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen | |
1.6.1.2 | Ziele der Fahrschülerausbildung Systematik der Ausbildungsziele, Konkretisierung der Ausbildungsziele bei der Unter- richtsplanung Kennenlernen, verstehen, konkretisieren | |
1.6.1.3 | Lernformen und Lernprozesse beim Fahrenlernen Lernvoraussetzungen, Lernstand; Lernstörungen; Weiterlernen nach der Fahrerlaub- nisprüfung; Lernprozesse in der Erwachsenenbildung Anleiten, beurteilen, helfen, unterstützen | |
1.6.1.4 | Unterrichtsplanung Planungsfaktoren, -prinzipien und -schritte Kennenlernen, analysieren, anwenden | |
1.6.1.5 | Fahrlehrerverhalten Besonderes pädagogisches Verhältnis; psychologische und soziale Zusammenhänge; Unterrichts- und Erziehungsstile, Typenkonzepte, Dimensionen; Zusammenhänge zwischen Unterrichtsstil, Lernklima, Lernerfolg und Lehrerimage Kennen, trainieren, beurteilen | |
1.6.1.6 | Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation Im Theorieunterricht und im praktischen Fahrunterricht; Beziehungen und Bezie- hungsstörungen Analysieren, gestalten, trainieren | |
1.6.1.7 | Lernstandsdiagnose Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen; Diagnosebogen; Leistungs- rückmeldungen; Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Prüfungs- angst Wissen, mitteilen, helfen | |
1.6.1.8 | Beratung von Fahrschülern Beratung als besonders pädagogische Beziehung; Methoden und typische Situatio- nen Wissen, anwenden, können | |
1.6.2 | 60 | Unterrichtsmethoden Veranschaulichung, Demonstration, Modellverhalten; Information, Erklärung, Referat, Erzählung, Bericht; Aufgaben, Anweisungen, entwickelndes Unterrichtsgespräch; Be- kräftigung, Kritik, Korrektur, Appell; Arrangieren und moderieren: Übung, Wiederho- lung, Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel und Interaktionsspiel Kennenlernen, auswählen, üben |
1.6.3 | Unterrichtsmedien Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennenlernen, beurteilen, auswählen, produzieren | |
1.6.4 | Unterrichtspraxis Theorieunterricht und praktischer Unterricht; Einsatz von Zusatzspiegeln und Doppel- pedalen Analysieren, planen, gestalten, anweisen, üben | |
1.6.5 | 40 | Fahrschulwesen Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern einschließlich Fahrerlaubnis auf Probe und Nachschulung; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern und Prüfung von Fahrlehrern |
1.6.6 | Vorbereitung auf die praktische Ausbildung Ablauf, Umfang und Organisation; Aufgaben des Fahrlehreranwärters und der Ausbil- dungsfahrschule; Status des Fahrlehreranwärters | |
1.6.7 | Fahrlehrerberuf Entwicklung, Weiterqualifizierung; Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation Verkehrssicherheitsarbeit | |
1.6.8 | Programme, Sicherheitstraining, Fahrerweiterbildung Kennen, anwenden | |
1.7 | 70 | Auswertung der Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung Analyse der Erfahrungen, praktische Folgerungen; Vertiefung der Sachgebiete Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxis |
2 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse A |
2.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
2.1.1 | 15 | Fahrer Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen; Wahrneh- mungsvermögen, psychomotorische Fähigkeiten (z. B. Gleichgewichtssinn); Konditi- on, Einstellungen zum Kraftradfahren, Fahrgefühle, Freizeitgestaltung; Fahrertypolo- gien, Fahrstile Wissen, anwenden, beobachten |
2.1.2 | Fahrverhalten des Kraftradfahrers Regelverstöße, Statistik; Risiko und Risikobereitschaft; Fahrfehler, Unfälle, Trends, de- fensive Fahrweise; aggressives Fahren; Fahren in der Gruppe; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern; Verantwortung für Mensch und Umwelt Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen | |
2.1.3 | 30 | Straßenverkehr |
2.1.3.1 | Verkehrsregeln Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
2.1.3.2 | Zulassung zum Straßenverkehr Personen Fahrzeuge Kennen | |
2.2 | 30 | Technik |
2.2.1 | Motoren und Aggregate Viertakt- und Zweitaktmotoren, Kühlung, Schmierung, Kraftstoffanlagen, Abgasan- lagen | |
2.2.2 | Kraftübertragung Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Primär- und Sekundärantrieb | |
2.2.3 | Fahrwerk Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Reifenverschleiß, Radführung | |
2.2.4 | Bremsen Arten, Funktion | |
2.2.5 | Rahmenformen und -arten | |
2.2.6 | aktive, passive Sicherheit Seitenwagen Formen, Anbau, Besonderheiten | |
2.2.7 | Fahrphysik Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte, Besonderheiten bei Rol- ler und Kraftrad mit Beiwagen | |
2.2.8 | Umwelttechnik und ihre Bedeutung für Fahrpraxis und Fahrzeugwartung, Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung; Geräuschentwicklung; Recycling, umweltgerechte Entsorgung Kennen, anwenden | |
2.2.9 | Funkanlagen Arten und Einsatzmöglichkeiten | |
2.3 | 10 | Fahren |
2.4 | 55 | Verkehrspädagogik Fahrlehreranwärter lernen, ihr verkehrspädagogisches Wissen, ihr pädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klasse A zu übertragen, zu ergänzen und anzuwenden |
2.4.1 | 15 | Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Fahren auf Krafträdern; Mofa- Ausbildung |
2.4.2 | 40 | Methoden der praktischen Ausbildung Kleingruppen; Aufbau von Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Funk- anlagen |
2.4.3 | Unterrichtsmedien Modelle, Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien | |
2.4.4 | Lernstandsdiagnose Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungs- rückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbil- dungs- und Prüfungsängste | |
2.4.5 | Fahrschulwesen Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern; Ausbildungsfahrzeuge und Funkein- satz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern | |
3 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE (1. Ausbildungsmonat) |
3.1 | 40 | Verkehrsverhalten |
3.1.1 | 10 | Fahrer Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten; Einstellungen der Fahrer von unterschiedlichen Nutzfahrzeugen, insbesondere: Blickverhalten; Dauerbeanspru- chung; Stress, Anstrengung und Entspannung, Erholung, Fahrtüchtigkeit; Verantwor- tung des Fahrers; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Wissen, orientieren, reflektieren, sensibilisieren, engagieren |
3.1.2 | 30 | Straßenverkehr |
3.1.2.1 | Verkehrsregeln Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
3.1.2.2 | Zulassung zum Straßenverkehr Personen Fahrzeuge | |
3.2 | 60 | Technik |
3.2.1 | Motoren und Aggregate Dieselmotoren, Kühlung, Schmierung, Einspritzverfahren, Aufladetechnik, Abgasan- lagen | |
3.2.2 | Kraftstoffe Anforderungen an Kraftstoffe, Umweltbelastung durch Kraftstoffe, alternative Kraft- stoffe | |
3.2.3 | Schmierstoffe Unterscheidung von Güte und Viskosität, Umweltbelastung, Entsorgung | |
3.2.4 | Kraftübertragung Arten der Kraftübertragung, Kupplungs-, Getriebe- und Achsantriebsarten, Differential | |
3.2.5 | Fahrwerk Radaufhängung, Rad- und Achsstellung, Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Lenkung | |
3.2.6 | Bremsen Arten, Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen, Dauerbremsen (Motorbremsen, Retarder) | |
3.2.7 | Elektrische und elektronische Anlagen Generator, Batterie, Verbraucher | |
3.2.8 | Fahrphysik Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte | |
3.2.9 | Umwelttechnik Technische Einrichtungen zur Schadstoffreduzierung (z. B. Katalysator, Lambdason- de, Abgasrückführung, Rußfilter), Geräuschentwicklung, Recycling, umweltgerechte Entsorgung, Kontrollen, Wartung, Pflege Kennen, vermitteln | |
3.3 | 40 | Verkehrspädagogik Fahrlehreranwärter lernen ihr verkehrspädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klassen CE und DE zu übertragen und anzuwen- den |
3.3.1 | 10 | Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Führen von Nutzfahrzeugen, Lernstandsbeurteilung |
3.3.2 | 30 | Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Sicherungsposten und Einweisern |
3.3.3 | Fahrschulwesen Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern, Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern. Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation, gemeinsame Nut- zung von Ausbildungsfahrzeugen, Kooperationsformen im CE- und DE-Bereich | |
4 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse CE (2. Ausbildungsmonat) |
4.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
4.1.1 | 5 | Fahrer Einstellungen zum Fahren, Fahrzeug und Ladung, Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung, Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern |
4.1.1.2 | Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fah- rern | |
4.1.1.3 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl Selbstüberschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile | |
4.1.2 | 40 | Straßenverkehr |
4.1.2.1 | Verkehrsregeln Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
4.1.2.2 | Sozialvorschriften im Straßenverkehr | |
4.1.2.3 | Gefahrgutbeförderung | |
4.1.2.4 | Unfallverhütungsvorschriften | |
4.1.2.5 | Berufskraftfahrerausbildung | |
4.1.2.6 | Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister | |
4.1.2.7 | Internationaler Güterverkehr | |
4.2 | 5 | Recht |
4.2.1 | Güterkraftverkehrsgesetz mit Nebenverordnungen | |
4.2.2 | Kfz-Steuer bei Lkw, Anhänger und Sattelkraftfahrzeug | |
4.3 | 45 | Technik |
4.3.1 | 30 | Bau- und Antriebsarten |
4.3.2 | Aufbauten | |
4.3.3 | Zusammenstellung von Zügen, Verbindungseinrichtungen | |
4.3.4 | Bremsen | |
4.3.4.1 | Zugfahrzeug | |
4.3.4.2 | Anhänger und Sattelauflieger | |
4.3.5 | 15 | Ladungsaufnahme und Ladungssicherung |
4.3.6 | Fahrtechnik und Anhänger | |
4.3.7 | Sicherheits- und Abfahrkontrollen | |
4.4 | 10 | Fahren Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren von Zügen oder Sat- telkraftfahrzeugen einschließlich Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen |
4.5 | 35 | Verkehrspädagogik |
4.5.1 | 5 | Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3 |
4.5.2 | 30 | Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkon- trollen; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahr- zeugkombinationen Lernstandsdiagnose Unterrichtsmedien Kennen, gewichten, ausführen, anordnen |
5 | 140 | Fahrlehrerlaubnis Klasse DE (2. Ausbildungsmonat) |
5.1 | 45 | Verkehrsverhalten |
5.1.1 | 10 | Fahrer |
5.1.1.1 | Einstellungen zum Fahren und gegenüber Fahrgästen; Möglichkeiten und Schwierig- keiten der Beeinflussung von Fahrern und Fahrgästen | |
5.1.1.2 | Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung | |
5.1.1.3 | Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl Selbstüberschätzung, Fahrertypologie, Fahrstile Kennen, reflektieren, beeinflussen | |
5.1.2 | 35 | Straßenverkehr |
5.1.2.1 | Verkehrsregeln Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden | |
5.1.3 | Sonstige Vorschriften | |
5.1.3.1 | Unfallverhütungsvorschriften | |
5.1.3.2 | Sozialvorschriften im Straßenverkehr | |
5.1.3.3 | Berufskraftfahrerausbildung | |
5.1.3.4 | Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister | |
5.1.3.5 | Internationaler Personenverkehr Wissen, anwenden | |
5.2 | 5 | Recht |
5.2.1 | Personenbeförderungsgesetz mit Nebenbestimmungen | |
5.2.2 | Kraftfahrzeugsteuergesetz | |
5.3 | 30 | Technik |
5.3.1 | Bauarten | |
5.3.2 | Aufbauten | |
5.3.3 | Bremsen | |
5.3.4 | Aktive und passive Sicherheit | |
5.3.5 | Technische Serviceeinrichtungen Heizung, Klimaanlage, Bordküche, Toilette usw. | |
5.3.6 | Versorgung und Entsorgung | |
5.3.7 | 25 | Nothilfeeinrichtungen |
5.3.8 | Fahrtechnik | |
5.3.9 | Werkstattausbildung Störungssuche und Fehlerbeseitigung | |
5.4 | 10 | Fahren Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren; sie können ihr Fahr- verhalten erklären |
5.5 | 25 | Verkehrspädagogik |
5.5.1 | 5 | Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3 |
5.5.2 | 20 | Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkon- trolle; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahr- zeugkombinationen Lernstandsdiagnose Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungs- rückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbil- dungs- und Prüfungsängste Unterrichtsmedien Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen |
- *)
- Stunden zu je 45 Minuten.
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