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Anlage 2.1 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)
1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- a)
- Persönliche Voraussetzungen
- -
- Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder
- -
- Körperliche Voraussetzungen
- -
- Fitness
- b)
- Schutz des Fahrers/Beifahrers
Anforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz - c)
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
Prüfung, Wartung und Pflege
Technische Veränderungen am Motorrad
Folgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/Gewichtsverteilung
Sicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln
„Einmotten" und Wiederinbetriebnahme des Motorrades - d)
- Umweltschonung
Bleifreier Kraftstoff, Katalysator
Schalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out)
Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.
2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- a)
- Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbote
besondere Gefahren für Motorradfahrer durch:
Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse - b)
- Fahrbahn „lesen"
Sand/Splitt/Teerverfugungen/Öl/Nässe/Glätte/Laub/Schmutz/Schienen/Gullys/Markierungen/Schlaglöcher/Spurrillen/Gegenstände auf der Fahrbahn - c)
- Sehen und gesehen werden
Visier, Sichtfeld, Sehhilfen, Adaption
Blickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, Beleuchtung
Sichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens - d)
- Mitnahme von Personen
Kinder, Erwachsene
Verhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen - e)
- Umweltbewusstes Verhalten
Kein unnötiges Beschleunigen - vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrades.
3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- a)
- Hauptgefahren durch andere:
Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven - b)
- Fahren unter erschwerten Bedingungen
Kälte - Wärme - Regen - Sichtbehinderung - Aquaplaning - Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel - c)
- Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit:
Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen
- Fahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, Anlenkung
Bremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren
Beladen des Gespanns - e)
- Motorrad mit Anhänger
Rechtliche Bestimmungen
Verbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen - f)
- Verhalten nach Unfällen
Absicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.
4. Fahrtechnik und Fahrphysik
- a)
- Bedeutung der Grundfahraufgaben
- b)
- Anfahren und Stabilisieren der Fahrbewegung
Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung
Kreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte - c)
- Kurven
Kurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen)
Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/Bremskräfte
Blicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen - d)
- Bremsen
Wirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand- und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung - Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe)
Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche**)
Vollbremsung/Gefahrenbremsung
Blockieren: Vorderrad - Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen**) - e)
- Ausweichen
Ausweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen - f)
- Kritische Fahrzustände/Ursachen
Pendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.
- *)
- Gilt nicht für AM.
- **)
- Nicht für A1, AM.
Text in der Fassung des Artikels 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 26. Juni 2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35 m.W.v. 19. Januar 2013
Frühere Fassungen von Anlage 2.1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.01.2013 | Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1394 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2.1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2.1 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrschAusbO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage 7b FeV (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (vom 31.12.2019)
... vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung . 3.2 Praktischer Übungsstoff Auf die fahrpraktischen Übungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 8. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu Anlage 2.1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den ... a) Die Angabe zu Anlage 2.1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (vom 15.01.2013)
... Vorbesitz der Klasse A2 auf die Klasse A erweitert wird,". 3. Anlage 2.1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt geändert: ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937, 2020 BGBl. I S. 525
Artikel 1 14. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung . 3.2 Praktischer Übungsstoff Auf die fahrpraktischen Übungen ...
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