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Anlage 2.5 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 2.5 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)*)



1. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D


 
a)
Personenbeförderung in Bussen

Sicherheit, Unfallbeteiligung

b)
Definition Kraftomnibusse

c)
Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung.

2. Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage


 
a)
Rahmen und Fahrgestelle

unterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen

b)
Räder und Reifen

Arten, Reifenschäden

Radwechsel

Schneeketten:

-
Arten

-
Montage

c)
Lenkung

d)
Elektrische Anlage

Batterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher.

3. Fahrerplatz - Innenraum Zugang von außen


 
a)
Fahrerplatz

Linienbus, Reisebus

Begleitpersonal

Signalanlagen:

-
Video - Außenbeobachtung

b)
Informations- und Unterhaltungsanlage

Lautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage

c)
Innenraum

Fahrgastraum - Beleuchtung:

Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter.

4. Kraftstrang


 
a)
Motoren

b)
Einspritzanlage

c)
Abgasanlage

d)
Kupplung

e)
Getriebe

f)
Antriebswellen

g)
Differential.

5. Bremsanlagen (1)


 
a)
Bauteile

b)
gesetzliche Vorschriften

c)
Arten von Bremsanlagen.

6. Bremsanlagen (2)


 
a)
Einzelaggregate der Bremsanlage

b)
Feststellbremsanlage.

7. Bremsanlagen (3)


 
a)
Betriebsbremsanlage

b)
Dauerbremsanlage.

8. Bremsanlagen (4)


 
a)
Gelenkbusanlage

b)
Luftfederung - Gelenkbus

c)
Drehgelenk - Knickschutz

d)
Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV)

e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)

f)
Anhängerkupplung

g)
Anhänger hinter Kraftomnibussen.

9. Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente


 
a)
gesetzliche Regelung des Personenverkehrs

Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung

b)
Arten des Personenbeförderungsverkehrs

Gelegenheitsverkehr

Linienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr

c)
Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr

d)
Haltestellen

e)
Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen.

10. BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften


 
a)
BO-Kraft

Allgemeine Vorschriften

Fahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht, Ausrüstung und Beschaffenheit

b)
Sondervorschriften

O-Bus

Linienverkehr

Fahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft

c)
Ordnungswidrigkeiten

Nichtraucherzonen

Kennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte Menschen

Rollstuhlfahrer

Gurtanlegepflicht

d)
Verhalten im Fahrdienst

mitzuführende Papiere

Fundsachen.

11. StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen


 
Sondervorschriften für Kraftomnibusse

Bauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,

Abmessung,

Anhängerbetrieb,

Kurvenlaufeigenschaften,

Achslasten, Gesamtgewicht,

Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,

Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,

Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,

Fußboden, Türen - Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,

Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,

Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,

Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,

Geschwindigkeitsschilder.

12. Fahrphysik


 
a)
Wirkung von Kräften

Kraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten.

b)
Benutzung von Spiegeln.

13. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)


 
Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-Fahrer

Fahren in Fahrstreifen

Sonderfahrstreifen

Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren.

14. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)


 
Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten.

15. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung


 
a)
Umweltschutz

Energiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz

b)
Alternative Kraftstoffe und Antriebe

c)
Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses

d)
Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen

e)
Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.

16. Fahren mit Kraftomnibussen Verhalten bei Pannen und nach Unfällen


 
a)
Verhalten in schwierigen Situationen

besondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer

b)
Liegenbleiben von Bussen

Pannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung

c)
Fahrerbedingte Unfallfaktoren

Übermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung

d)
Verhalten bei Unfällen.

17. Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen


 
a)
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

b)
Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

c)
Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes

d)
Grundzüge der Fahrpersonalverordnung

e)
Verordnung über den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014 **)

f)
Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge

g)
Kontrollmittelverordnung

h)
Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

i)
Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes.

18. Sicherheitskontrollen


 
a)
Abfahrkontrolle

Verkehrs- und Betriebssicherheit

Räder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung

b)
Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen.

Die Punkte „Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling" entfallen bei Klasse D1.


---
*)
Bei Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D 8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
**)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderungen in Artikel 3 Nr. 4 V. v. 8. August 2017 (BGBl. I S. 3158) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von Anlage 2.5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2017Artikel 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
aktuell vorher 28.12.2016Artikel 4 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
aktuellvor 28.12.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2.5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2.5 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 4 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Anlage 2.5 Nummer 17 Buchstabe e der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), ...

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... durch das Wort „Fahrtenschreiber" ersetzt. 4. In Anlage 2.5 werden in Nummer 17 Buchstabe e die Wörter „das Kontrollgerät (EWG) Nr. ...