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Anlage 3 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1) Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
- 1.1
- Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
- 1.2
- Sitzposition
- 1.3
- Einstellung der Spiegel
- 1.4
- Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung 1)
- 1.5
- Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen 1)
- 1.6
- Einstellung der Kopfstützen
- 1.7
- Bedienungseinrichtungen
2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
3 Gangwechsel
- (Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
- 3.1
- Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
- 3.2
- Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
4 Fahrbahnbenutzung
- 4.1
- Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
- 4.2
- Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- 5.1
- Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
- 5.2
- Abbiegen in Grundstücke
- 5.3
- Einordnen zum Abbiegen
- 5.4
- Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
6 Rückwärtsfahren und Wenden
- 6.1
- Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt 2)
- 6.2
- Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung 2)
- 6.3
- Wenden
7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
8 Fahrgeschwindigkeit
- 8.1
- Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
- 8.2
- Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
- 8.3
- Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
- 8.4
- Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
- 8.5
- Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- 8.6
- Bremsen in Gefahrensituationen
9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- 9.1
- Einfahren, Ausfahren
- 9.2
- Seitenstreifen
- 9.3
- Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
- 9.4
- Parkplätze, Raststätte und Tankstellen
10 Überholen
- (Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
11 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
- 11.1
- Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
- 11.2
- Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
- 11.3
- Einfahren in Vorfahrtstraßen
- 11.4
- Bremsbereitschaft
- 11.5
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
- 11.6
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
- 11.7
- Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
- 11.8
- Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren
- 11.9
- Verhalten an Bahnübergängen
12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
- 12.1
- beim Abbiegen
- 12.2
- beim Geradeausfahren
- 12.3
- an Fußgängerüberwegen
- 12.4
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- 12.5
- an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- 12.6
- an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)
13 Halten und Parken
- 13.1
- Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
- 13.2
- Einfahren in eine Parklücke 2)
- 13.2.1
- zwischen hintereinanderstehenden Fahrzeugen
- 13.2.2
- zwischen nebeneinanderstehenden Fahrzeugen
- 13.3
- Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
- 13.4
- Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge
14 Vorausschauendes Fahren
- 14.1
- Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
- 14.2
- Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
- 14.3
- Beobachtung des Verkehrsraumes
15 Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
16 Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
17 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A2, A und AM
- 17.1
- Sicherheitskontrolle
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von- -
- Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
- -
- Not-Aus-Schalter
- -
- Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)
- -
- Ein- und Ausschalten
- -
- Funktion prüfen von:
- -
- Standlicht
- -
- Abblendlicht
- -
- Fernlicht
- -
- Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- -
- Nebelschlussleuchte
- -
- Warnblinkanlage
- -
- Blinker
- -
- Hupe
- -
- Bremsleuchte
- -
- Kontrollleuchten benennen
- -
- Rückstrahler Vorhandensein
- -
- Beschädigung
- -
- Lenkschloss entriegeln
Funktionsprüfung der Bremsen
Flüssigkeitsstände- -
- Motoröl
- -
- Kühlmittel
- 17.2
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 17.2.1
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- 17.2.2
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- 17.2.3
- Ausweichen ohne Abbremsen
- 17.2.4
- Ausweichen nach Abbremsen
- 17.2.5
- Slalom
- 17.2.6
- Langer Slalom
- 17.2.7
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- 17.2.8
- Stop and Go
- 17.2.9
- Kreisfahrt
- 17.3
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 17.3.1
- Fahren im Fahrstreifen
- 17.3.2
- Fahren in Kurven
- 17.3.3
- Fahren mit Schutzkleidung
18 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen B
- 18.1
- Sicherheitskontrolle
- -
- Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
- -
- Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
- -
- Ein- und Ausschalten
- -
- Funktion prüfen von:
- -
- Standlicht
- -
- Abblendlicht
- -
- Fernlicht
- -
- Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- -
- Nebelschlussleuchte
- -
- Warnblinkanlage
- -
- Blinker
- -
- Hupe
- -
- Bremsleuchte
- -
- Kontrollleuchten benennen
- -
- Rückstrahler
- -
- Vorhandensein
- -
- Beschädigung
- -
- Lenkung
- -
- Lenkschloss entriegeln
- -
- Überprüfung des Lenkspiels
- -
- Bremsanlage
Funktionsprüfung von- -
- Betriebsbremse
- -
- Feststellbremse
- -
- Flüssigkeitsstände
- -
- Motoröl
- -
- Kühlmittel
- -
- Scheibenwaschflüssigkeit
- 18.2
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 18.2.1
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 18.2.2
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 18.2.3
- Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
- 18.2.4
- Umkehren
- 18.2.5
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
19 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse C1 und C
- 19.1
- Sicherheitskontrollen
- 19.1.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 19.1.2
- Zusätzliche Überprüfung
- 19.1.2.1
- Überprüfung der Federung/Luftfederung
- 19.1.2.2
- Funktionsprüfung von
- -
- Betriebsbremse
- -
- Feststellbremse
- 19.2
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 19.2.1
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 19.2.2
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 19.2.3
- Rückwärts quer oder schräg einparken
- 19.2.4
- Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 19.3
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 19.3.1
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"
- 19.3.2
- Nutzung von Fahrstreifen
- 19.3.3
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- 19.3.4
- Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverfahren (Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes)
- 19.3.5
- Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- 19.3.6
- Sicherheitsabstand
- 19.3.7
- Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
- 19.3.8
- Verhalten an Bahnübergängen
- 19.3.9
- Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
- 19.3.10
- Ladungssicherung
20 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse D1 und D
- 20.1
- Sicherheitskontrollen
- 20.1.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 20.1.2
- Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten
- 20.1.2.1
- Erläutern oder Demonstrieren der
- -
- Notausstiege
- -
- Rückhalteeinrichtungen für Fahrgäste
- -
- Einstiegshilfen
- 20.1.2.2
- Überprüfung der Federung/Luftfederung
- 20.1.2.3
- Funktionsprüfung von
- -
- Betriebsbremse
- -
- Feststellbremse
- -
- Haltestellenbremse
- 20.1.2.4
- Richtiges Beladen der Gepäckräume
- 20.2
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 20.2.1
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 20.2.2
- Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 20.2.3
- Rückwärts quer oder schräg einparken
- 20.2.4
- Halten zum Ein- oder Aussteigen
- 20.3
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 20.3.1
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"
- 20.3.2
- Nutzung von Fahrstreifen
- 20.3.3
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- 20.3.4
- Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren (Berücksichtigung stehender Fahrgäste)
- 20.3.5
- Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- 20.3.6
- Vorausschauendes Fahren, behutsames Beschleunigen und gefühlvolles Bremsen
- 20.3.7
- Sicherheitsabstand
- 20.3.8
- Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
- 20.3.9
- Verhalten an Bahnübergängen
- 20.3.10
- Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
21 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klassen BE, C1E, D1E und DE
- 21.1
- Zusammenstellen des Zuges
- 21.1.1
- Prüfen der Zugmaße
- 21.1.2
- Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast, ggf. Aufliegelast)
- 21.2
- Verbinden und Trennen von Zügen mit einachsigem Anhänger (Kugelkopfkupplung)
- 21.2.1
- Anhänger ankuppeln
- 21.2.2
- Anhänger abkuppeln
- 21.3
- Sicherheitskontrollen am Zug
- 21.3.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 21.3.2
- Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 21.3.3
- Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 21.3.4
- Funktion der Bremsanlage
- 21.4
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 21.4.1
- Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- 21.4.2
- Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)
- 21.5
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 21.5.1
- beim Fahren
- -
- Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- -
- Verhalten an Bahnübergängen
- -
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"
- -
- Nutzung von Fahrstreifen
- -
- Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- -
- Sicherheitsabstand
- -
- Rückwärtsfahren (Absicherung)
- 21.5.2
- beim Abstellen
- -
- Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- -
- Kenntlichmachung
22 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse CE
- 22.1
- Zusammenstellen des Zuges
- 22.1.1
- Prüfen der Zugmaße
- 22.1.2
- Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern, ggf. Aufliegelast, Motorleistung)
- 22.2
- Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger bzw. Auf- und Absatteln
- 22.2.1
- Anhänger ankuppeln
- 22.2.2
- Anhänger abkuppeln
- 22.2.3
- Aufsatteln
- 22.2.4
- Absatteln
- 22.3
- Sicherheitskontrollen am Zug
- 22.3.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 22.3.2
- Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 22.3.3
- Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
- 22.3.4
- Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 22.3.5
- Funktion der Bremsanlage
- 22.3.6
- Ladungssicherung
- 22.4
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 22.4.1
- Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (nicht für Züge mit Starrdeichselanhänger)
- 22.4.2
- Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 22.4.3
- Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
- 22.4.4
- Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 22.5
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 22.5.1
- beim Fahren
- -
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- -
- Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- -
- Verhalten an Bahnübergängen
- -
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"
- -
- Nutzung von Fahrstreifen
- -
- Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- -
- Sicherheitsabstand
- -
- Rückwärtsfahren (Absicherung)
- 22.5.2
- beim Abstellen
- -
- Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- -
- Kenntlichmachung
23 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse T Zugmaschine im Solobetrieb
- 23.1
- Sicherheitskontrollen
- 23.1.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 23.1.2
- Zusätzliche Überprüfungen
- 23.1.2.1
- Funktionsprüfung von
- -
- Betriebsbremse (Einzelradbremse außer Funktion)
- -
- Feststellbremse
- 23.2
- Sicheres Beherrschen der Fahrzeugbedienung unter Berücksichtigung der auf Zugmaschinen anzuwendenden Ausbildungsinhalte dieser Anlage entsprechend den Punkten 1 bis 16
Für Zugmaschine mit Anhänger - 23.3
- Zusammenstellen des Zuges
- 23.3.1
- Prüfen der Zugmaße
- 23.3.2
- Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern)
- 23.4
- Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger
- 23.4.1
- Anhänger ankuppeln
- 23.4.2
- Anhänger abkuppeln
- 23.5
- Sicherheitskontrollen am Zug
- 23.5.1
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 23.5.2
- Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 23.5.3
- Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
- 23.5.4
- Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 23.5.5
- Funktion der Bremsanlage
- 23.5.6
- Ladungssicherung
- 23.6
- Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 23.6.1
- Rückwärtsfahren geradeaus
- 23.7
- Klassenspezifische Besonderheiten
- 23.7.1
- Beim Fahren
- -
- Einschätzen des Raumbedarfs
- -
- Einfahren, Ausfahren, Überqueren
- -
- Überholt werden
- -
- Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- -
- Verhalten an Bahnübergängen
- -
- Nutzen von Fahrstreifen
- -
- Sicherheitsabstand
- -
- Rückwärtsfahren (Absicherung)
- -
- Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrbahnverschmutzungen (insbesondere beim Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum nach Feldarbeiten)
- 23.7.2
- Beim Abstellen
- -
- Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- -
- Kenntlichmachung
- 1)
- Gilt nur für Zweiradklassen.
- 2)
- Gilt nicht für Zweiradklassen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 26. Juni 2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35 m.W.v. 19. Januar 2013
Frühere Fassungen von Anlage 3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 19.01.2013 | Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1394 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrschAusbO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017)
... Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse ...
Zitat in folgenden Normen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage 7b FeV (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (vom 31.12.2019)
... entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (vom 15.01.2013)
... T 6 Doppelstunden". 6. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.5 wird die Angabe „3)" ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937, 2020 BGBl. I S. 525
Artikel 1 14. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische ...
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