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Anlage 3 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1) Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen



1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt


1.1
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs

1.2
Sitzposition

1.3
Einstellung der Spiegel

1.4
Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung 1)

1.5
Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen 1)

1.6
Einstellung der Kopfstützen

1.7
Bedienungseinrichtungen

2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken


3 Gangwechsel


 
(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)

3.1
Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf

3.2
Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten

4 Fahrbahnbenutzung


4.1
Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen

4.2
Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel


5.1
Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen

5.2
Abbiegen in Grundstücke

5.3
Einordnen zum Abbiegen

5.4
Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang

6 Rückwärtsfahren und Wenden


6.1
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt 2)

6.2
Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung 2)

6.3
Wenden

7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen


8 Fahrgeschwindigkeit


8.1
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse

8.2
Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)

8.3
Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

8.4
Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

8.5
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

8.6
Bremsen in Gefahrensituationen

9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen


9.1
Einfahren, Ausfahren

9.2
Seitenstreifen

9.3
Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

9.4
Parkplätze, Raststätte und Tankstellen

10 Überholen


 
(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)

11 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren


11.1
Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse

11.2
Heranfahren an die bevorrechtigte Straße

11.3
Einfahren in Vorfahrtstraßen

11.4
Bremsbereitschaft

11.5
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen

11.6
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen

11.7
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen

11.8
Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren

11.9
Verhalten an Bahnübergängen

12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern


12.1
beim Abbiegen

12.2
beim Geradeausfahren

12.3
an Fußgängerüberwegen

12.4
in verkehrsberuhigten Bereichen

12.5
an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

12.6
an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)

13 Halten und Parken


13.1
Halten in Steigungen und in Gefällstrecken

13.2
Einfahren in eine Parklücke 2)

13.2.1
zwischen hintereinanderstehenden Fahrzeugen

13.2.2
zwischen nebeneinanderstehenden Fahrzeugen

13.3
Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs

13.4
Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge

14 Vorausschauendes Fahren


14.1
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer

14.2
Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer

14.3
Beobachtung des Verkehrsraumes

15 Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen


16 Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen


17 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A2, A und AM


17.1
Sicherheitskontrolle

Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von

-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)

-
Not-Aus-Schalter

-
Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)

Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe

-
Ein- und Ausschalten

-
Funktion prüfen von:

-
Standlicht

-
Abblendlicht

-
Fernlicht

-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung

-
Nebelschlussleuchte

-
Warnblinkanlage

-
Blinker

-
Hupe

-
Bremsleuchte

-
Kontrollleuchten benennen

-
Rückstrahler Vorhandensein

-
Beschädigung

Lenkung

-
Lenkschloss entriegeln

Bremsanlage

Funktionsprüfung der Bremsen

Flüssigkeitsstände

-
Motoröl

-
Kühlmittel

17.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

17.2.1
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit

17.2.2
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

17.2.3
Ausweichen ohne Abbremsen

17.2.4
Ausweichen nach Abbremsen

17.2.5
Slalom

17.2.6
Langer Slalom

17.2.7
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

17.2.8
Stop and Go

17.2.9
Kreisfahrt

17.3
Klassenspezifische Besonderheiten

17.3.1
Fahren im Fahrstreifen

17.3.2
Fahren in Kurven

17.3.3
Fahren mit Schutzkleidung

18 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen B


18.1
Sicherheitskontrolle

-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)

-
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe

-
Ein- und Ausschalten

-
Funktion prüfen von:

-
Standlicht

-
Abblendlicht

-
Fernlicht

-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung

-
Nebelschlussleuchte

-
Warnblinkanlage

-
Blinker

-
Hupe

-
Bremsleuchte

-
Kontrollleuchten benennen

-
Rückstrahler

-
Vorhandensein

-
Beschädigung

-
Lenkung

-
Lenkschloss entriegeln

-
Überprüfung des Lenkspiels

-
Bremsanlage

Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

-
Flüssigkeitsstände

-
Motoröl

-
Kühlmittel

-
Scheibenwaschflüssigkeit

18.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

18.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

18.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

18.2.3
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

18.2.4
Umkehren

18.2.5
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

19 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse C1 und C


19.1
Sicherheitskontrollen

19.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

19.1.2
Zusätzliche Überprüfung

19.1.2.1
Überprüfung der Federung/Luftfederung

19.1.2.2
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

19.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

19.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

19.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

19.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken

19.2.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

19.3
Klassenspezifische Besonderheiten

19.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"

19.3.2
Nutzung von Fahrstreifen

19.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

19.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverfahren (Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes)

19.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

19.3.6
Sicherheitsabstand

19.3.7
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen

19.3.8
Verhalten an Bahnübergängen

19.3.9
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse

19.3.10
Ladungssicherung

20 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse D1 und D


20.1
Sicherheitskontrollen

20.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

20.1.2
Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten

20.1.2.1
Erläutern oder Demonstrieren der

-
Notausstiege

-
Rückhalteeinrichtungen für Fahrgäste

-
Einstiegshilfen

20.1.2.2
Überprüfung der Federung/Luftfederung

20.1.2.3
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse

-
Feststellbremse

-
Haltestellenbremse

20.1.2.4
Richtiges Beladen der Gepäckräume

20.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

20.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

20.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

20.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken

20.2.4
Halten zum Ein- oder Aussteigen

20.3
Klassenspezifische Besonderheiten

20.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"

20.3.2
Nutzung von Fahrstreifen

20.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

20.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren (Berücksichtigung stehender Fahrgäste)

20.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

20.3.6
Vorausschauendes Fahren, behutsames Beschleunigen und gefühlvolles Bremsen

20.3.7
Sicherheitsabstand

20.3.8
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen

20.3.9
Verhalten an Bahnübergängen

20.3.10
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse

21 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klassen BE, C1E, D1E und DE


21.1
Zusammenstellen des Zuges

21.1.1
Prüfen der Zugmaße

21.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast, ggf. Aufliegelast)

21.2
Verbinden und Trennen von Zügen mit einachsigem Anhänger (Kugelkopfkupplung)

21.2.1
Anhänger ankuppeln

21.2.2
Anhänger abkuppeln

21.3
Sicherheitskontrollen am Zug

21.3.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

21.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

21.3.3
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

21.3.4
Funktion der Bremsanlage

21.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

21.4.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

21.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)

21.5
Klassenspezifische Besonderheiten

21.5.1
beim Fahren

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"

-
Nutzung von Fahrstreifen

-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

21.5.2
beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung

22 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse CE


22.1
Zusammenstellen des Zuges

22.1.1
Prüfen der Zugmaße

22.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern, ggf. Aufliegelast, Motorleistung)

22.2
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger bzw. Auf- und Absatteln

22.2.1
Anhänger ankuppeln

22.2.2
Anhänger abkuppeln

22.2.3
Aufsatteln

22.2.4
Absatteln

22.3
Sicherheitskontrollen am Zug

22.3.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

22.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

22.3.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)

22.3.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

22.3.5
Funktion der Bremsanlage

22.3.6
Ladungssicherung

22.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

22.4.1
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (nicht für Züge mit Starrdeichselanhänger)

22.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen

22.4.3
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)

22.4.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen

22.5
Klassenspezifische Besonderheiten

22.5.1
beim Fahren

-
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel"

-
Nutzung von Fahrstreifen

-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

22.5.2
beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung

23 Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse T Zugmaschine im Solobetrieb


23.1
Sicherheitskontrollen

23.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

23.1.2
Zusätzliche Überprüfungen

23.1.2.1
Funktionsprüfung von

-
Betriebsbremse (Einzelradbremse außer Funktion)

-
Feststellbremse

23.2
Sicheres Beherrschen der Fahrzeugbedienung unter Berücksichtigung der auf Zugmaschinen anzuwendenden Ausbildungsinhalte dieser Anlage entsprechend den Punkten 1 bis 16

Für Zugmaschine mit Anhänger

23.3
Zusammenstellen des Zuges

23.3.1
Prüfen der Zugmaße

23.3.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern)

23.4
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger

23.4.1
Anhänger ankuppeln

23.4.2
Anhänger abkuppeln

23.5
Sicherheitskontrollen am Zug

23.5.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6

23.5.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)

23.5.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)

23.5.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers

23.5.5
Funktion der Bremsanlage

23.5.6
Ladungssicherung

23.6
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

23.6.1
Rückwärtsfahren geradeaus

23.7
Klassenspezifische Besonderheiten

23.7.1
Beim Fahren

-
Einschätzen des Raumbedarfs

-
Einfahren, Ausfahren, Überqueren

-
Überholt werden

-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen

-
Verhalten an Bahnübergängen

-
Nutzen von Fahrstreifen

-
Sicherheitsabstand

-
Rückwärtsfahren (Absicherung)

-
Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrbahnverschmutzungen (insbesondere beim Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum nach Feldarbeiten)

23.7.2
Beim Abstellen

-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)

-
Kenntlichmachung

---
1)
Gilt nur für Zweiradklassen.
2)
Gilt nicht für Zweiradklassen.





 

Frühere Fassungen von Anlage 3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.01.2013Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1394

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017)
... Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse ...
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage 7b FeV (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (vom 31.12.2019)
... entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (vom 15.01.2013)
...  T 6 Doppelstunden". 6. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1.5 wird die Angabe „3)" ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937, 2020 BGBl. I S. 525
Artikel 1 14. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische ...